Rentenversicherung Ich-AG
Eine Pflicht zur Rentenversicherung Ich-AG liegt für Sie vor, falls Sie sich mit Hilfe von Fördermitteln seitens des Arbeitsamtes im Rahmen einer Ich-AG selbständig machen. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit bei dem Rentenversicherungsträger automatisch durch das Arbeitsamt.
Beiträge zur Rentenversicherung Ich-AG
In Bezug auf die zu zahlenden Beiträge zur Rentenversicherung stehen Ihnen die beiden folgenden Möglichkeiten offen:
Option 1
Die Zahlung des halben Regelbeitrages für die Dauer von drei Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Dabei richtet sich die konkrete Höhe des Beitrages nach Ihrem Beschäftigungsort. Führen Sie Ihre Tätigkeit in den neuen Bundesländern aus, so beläuft sich der halbe Regelbeitrag zurzeit auf monatlich 197,93 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 1.015,00 Euro. Üben Sie Ihre Tätigkeit hingegen in den alten Bundesländern aus, so liegt der halbe Regelbeitrag zurzeit bei monatlich 235,47 Euro und entspricht einem Einkommen von 1.207,50 Euro im Monat.
Option 2
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit eine einkommensgerechte Beitragszahlung zu wählen. Bei dieser Form werden derzeit 19,5 Prozent von Ihrem Einkommen als Beitrag zur Rentenversicherung erhoben.