Rentenversicherung Handwerker
Handwerker mit Rentenversicherungspflicht
In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für folgende Personengruppen eine Versicherungspflicht:
- Zulassungspflichtige Handwerksunternehmen nach Anlage A zur Handwerksordnung und zwar für 216 Monate, also 18 Jahre. Berücksichtigt werden hierbei alle Pflichtbeiträge während des Wehrdienstes, der Kindererziehung oder einer vorherigen Beschäftigung.
- Handwerksunternehmen, die nicht zulassungspflichtig sind und die vor dem 1. Januar 2004 der Versicherungspflicht unterlagen.
- Zerleger, Ausbeiner und Lohnschlächter
- Gesellschafter einer als Vollhandwerk eingetragenen Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG (auch Kommanditist))
- Existenzgründer, die über die Agentur für Arbeit gefördert werden.
- Selbständige, die hauptsächlich für nur einen Auftraggeber tätig sind, in dessen Organisation sie eingebunden und dessen Kontrollen sie unterworfen sind (auch Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH). Dies gilt auch dann, wenn der Scheinselbständige geringfügig Beschäftigte bis 400,- € in Anstellung hat.
Personengruppen ohne Versicherungspflicht
Keine Versicherungspflicht gilt hingegen bei folgenden Personengruppen:
- „Echte“ Selbständige (gegenüber Scheinselbständigen)
- Selbständige mit nur einem Auftraggeber können sich als Existenzgründer für drei Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen.
- Selbständige mit nur einem Auftraggeber sind dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie mindestens einen Beschäftigten über 400,- € haben.
- Witwenbetriebe
Überprüfung der Versicherungspflicht
Eine Überprüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Statusfeststellung) ist stets sinnvoll bei folgenden Personengruppen:
- Selbständige mit hauptsächlich einem Auftraggeber
- Limited-Geschäftsführer und Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter
- Beschäftigte Familienangehörige, Ehepartner oder Lebenspartner
Die Statusfeststellung wird durch die Rentenversicherung durchgeführt und gilt für sämtliche Sozialversicherungen. Der Bescheid ist rechtsmittelfähig und gilt für fünf Jahre. In den ersten fünf Jahren nach einer Existenzgründung kann die Versicherungspflicht beantragt werden. Die Rentenversicherung ist dann eine Pflichtversicherung, solange die Tätigkeit fortgeführt wird.
Die besten Tarife laut IVFP Berufsunfähigkeits-Rating
Im Dezember 2017 veröffentlichte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ihr Berufsunfähigkeits-Rating, dessen Grundlage die Tarifangebote von 38 Versicherern war. Anhand von maximal 110 Kriterien wurden die selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen untersucht und in den Bereichen „Unternehmen“, „Flexibilität“, „Preis-Leistung“ sowie „Transparenz“ bewertet. Das Gesamtergebnis setzt sich aus den Ergebnissen dieser, unterschiedlich gewichteten, Teilbereiche zusammen.
Zusammensetzung der Teilbereiche
Teilbereich | Bewertungskriterien | Gewichtung |
---|---|---|
Unternehmen | Faktoren wie Stabilität, Ertragskraft, Sicherheit sowie Markterfolg der jeweiligen Versicherer | 20 Prozent |
Flexibilität | Möglichkeit der Anpassung an individuelle Bedürfnisse | 20 Prozent |
Preis-Leistung | Versicherungsleistungen und Beitragshöhe | 50 Prozent |
Transparenz | Kriterien wie Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen, Internetauftritt sowie Werbematerial | 10 Prozent |
Die besten Tarife für Handwerker
Insgesamt wurden die Tarife in sechs unterschiedliche Berufsgruppen unterteilt. Die besten zehn selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Handwerker sind laut IVFP die folgenden:
- EUROPA – EUROPA Berufsunfähigkeitsversicherung
- ALTE LEIPZIGER – SecurAL
- Hannoversche – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dialog – SBU-professional
- Continentale – Continentale PremiumBU
- Condor – SBU-Comfort
- Allianz – Allianz BerufsunfähigkeitsPolice
- AXA – Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- Zurich – BerufsunfähigkeitsVorsorge
- Die Bayerische – BU PROTECT Prestige
Dabei wurden die ersten drei Tarife mit einer Gesamtnote von 1,1 bewertet, wohingegen die restlichen Tarife dieser Top 10 eine Gesamtnote von 1,2 erhielten. Insgesamt gab es zwei Tarife, die in den Teilbereichen „Preis-Leistung“, „Flexibilität“ und „Transparenz“ jeweils die Bestnote von 1,0 erreicht haben: EUROPA Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Tarif SecurAL. In der Kategorie „Unternehmen“ sticht der Tarif der Allianz heraus, da er als einziger mit der Bestnote 1,0 versehen wurde.