Berufsunfähigkeitsversicherung Postanschrift

Änderungen in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung Postanschrift sind in §17 der Berufsunfähigkeitsversicherung Musterbedingungen niedergeschrieben.

Originaltext:
„§ 17 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
(1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können.
In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.“

Versicherungsnehmer sollten daher immer darauf achten, ihre aktuelle Adresse gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell zu halten. Ansonsten kann die Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung erschwert werden und es können Missverständnisse auftreten.

Bei einem Umzug muss die neue Adresse an vielen verschiedenen Stellen geändert werden und an verschiedenen Behörden oder Organisationen übermittelt werden. Es kann hilfreich sein, eine Liste zu erstellen, auf welcher alle Stellen die über eine Adressänderung informiert werden müssen, vermerkt sind. So sinkt das Risiko, die Berufsunfähigkeitsversicherung neben den anderen abgeschlossen Versicherungen zu vergessen. Die Adressänderung kann meist ohne Probleme erfolgen. Um Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Adressänderung mitzuteilen, kontaktieren Sie einfach Ihre Versicherung telefonisch oder per Mail. So können Sie sich sicher sein, dass Sie alle wichtigen Dokumente erreichen werden.