Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsfreie Versicherung

Details zu dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Beitragsfreie Versicherung werden in den Berufsunfähigkeitsversicherung Musterbedingungen in §9 abgebildet:

Originaltext:
„§ 9 Wann können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung
(1) Sie können jederzeit schriftlich verlangen, zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug in Höhe von …18 sowie um rückständige Beiträge. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes 19 ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen.20 Weitere Erläuterungen sowie versicherungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.
(2) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § 10) nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informationen zur beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente und ihrer Höhe können Sie der beigefügten Tabelle entnehmen.
(3) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht verlangt und erreicht die nach Absatz 1 zu berechnende beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag von …21 nicht, erhalten Sie – falls vorhanden – den Rückkaufswert (§§ 165, 169 VVG). Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähigkeitsrente mindestens …22 beträgt.

Kündigung
(4) Anstelle einer Beitragsfreistellung nach Absatz 1 können Sie Ihre Versicherung zu dem dort genannten Termin jederzeit ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, darf die verbleibende beitragspflichtige versicherte Rente nicht unter einen Mindestbetrag von …23 sinken.
(5) Mit Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Kündigung berufsunfähig, bleiben anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Versicherung von der Kündigung unberührt.

Beitragsrückzahlung
(6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
18 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
19 Ggf. unternehmensindividuell anpassen, wenn im Bedingungswerk eine andere Diktion veranlasst ist.
20 Ggf. unternehmensindividuell anpassen, wenn auch aus anderen Gründen oder nur in eingeschränktem Umfang, also nicht aus allen oben genannten Gründen, ein Abzug erfolgen soll.
21 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
22 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
23 Unternehmensindividuell zu ergänzen.
24 Diese Bestimmung ist nur bei der Verwendung des Zillmerverfahrens aufzunehmen.
25 Unternehmensindividuell anzupassen.“