Erkrankungen wie Depressionen können den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur erschweren, sondern in besonders schweren Fällen auch gänzlich verhindern.
Dabei gilt die Absicherung gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit als eine der wichtigsten privaten Absicherungen. Immerhin wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard ausgleichen zu können.
Wie sich Depressionen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken können und welche Möglichkeiten für Interessenten bestehen, erfahren Sie hier.
Depressionen: Krankheitsbild und Auswirkungen
Nicht jeder Mensch, der sich gerade in einer schwierigen Phase im Leben befindet, in welcher alles eintönig und deprimierend erscheint, leidet gleich unter einer Depression. Alltägliche Veränderungen unserer Stimmung sind normal und in der Regel kein Grund zur Sorge.
Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Erkrankung hinter dem Gefühlschaos steckt. Eine Depression beeinflusst das Denken, Handeln und Fühlen der Betroffenen stark und ist eine ernste Erkrankung.
Von einer Depression spricht man, wenn eine depressive Verstimmung länger als zwei Wochen andauert oder mindestens fünf der typischen Symptome einer Depression vorliegen. Eine Diagnose kann nur ein entsprechender Arzt stellen. Dabei kann zwischen einer leichten, mittleren und schweren Depression unterschieden werden.
Typische Symptome einer Depression können beispielsweise sein:
- Schlafstörungen
- Schuldgefühle
- Vermindertes Selbstwertgefühl
- Hoffnungslosigkeit
- Suizidgedanken
- Geschwächte Konzentration und Aufmerksamkeit
- Appetitsverlust
- Antriebslosigkeit
- Verlust von Freude oder Interesse (zB an Hobbys, sozialen Kontakten, …)
Depressionen verlaufen in der Regel phasenweise und in Episoden. Als Auslöser für die Erkrankung können keine pauschalen Angaben gemacht werden, viel mehr spielen verschiedene äußere Einflüsse und innere Veranlagungen für den Ausbruch der Krankheit eine entscheidende Rolle.
Betroffene sollten sich in jedem Fall in ärztliche Behandlung begeben. In der Regel besteht die Behandlung aus einer Psychotherapie und der Verschreibung bestimmter Medikamente. Ziel der Behandlung ist es, die Symptome so weit zu lindern, dass ein beschwerdefreies Leben wieder möglich ist und die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls möglichst verringert wird.
Einfluss von Depressionen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Immer häufiger erkranken Menschen in Deutschland an einer Depression. Betroffene stellen sich häufig die Frage, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depression möglich ist.
Die Antwort darauf ist leider nicht so leicht. Die Versicherungen verlangen vor Vertragsabschluss die Beantwortung spezieller Gesundheitsfragen, die sich unter anderem auf persönliche Informationen, den Berufen sowie den Gesundheitszustand beziehen.
Leiden oder litten Betroffene unter Depressionen, muss diese Erkrankung gegenüber der Versicherung unbedingt angegeben werden. Viele Versicherungen bieten Interessenten, die unter Depressionen leiden, oft keinen Versicherungsschutz. Ihnen erscheint das Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund der Erkrankung als zu hoch. Auch wer sich aktuell in Behandlung befindet, hat eher schlechte Aussichten auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Interessenten, deren Behandlung so lange zurückliegt, dass sie vom abgefragten Zeitraum der Gesundheitsfragen nicht mehr erfasst werden, können Glück haben: Liegen keine akuten Symptome vor und der Interessent führt ein beschwerdefreies Leben, kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelingen.
Vorerkrankung verschweigen?
Wieso sollten Interessenten ihre Erkrankung gegenüber der Versicherung angeben, obwohl eine Ablehnung droht? Auch diese Frage stellen sich Betroffene regelmäßig. Die Antwort auf diese Frage ist leicht: Wer die Gesundheitsfragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht und kann im Leistungsfall vor Problemen stehen.
Die Versicherer prüfen im Leistungsfall noch einmal sämtliche Angaben, die der Versicherungsnehmer im Antrag gemacht hat. Im Rahmen dieser Prüfung können auch weitere Nachforschungen angestellt werden, indem beispielsweise behandelnde Ärzte kontaktiert werden. Fällt während dieser Prüfung auf, dass falsche Angaben gemacht wurden, erlischt der Anspruch auf die monatliche Berufsunfähigkeitsrente – auch rückwirkend.
Der eigentliche Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung, nämlich die zuverlässige Absicherung im Leistungsfall, ist mit einer falschen oder unvollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen somit hinfällig.
Mehr zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht lesen Sie hier.
Sonderaktionen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine weitere Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Depressionen abzuschließen, sind Sonderaktionen. Mithilfe von Sonderaktionen bieten Versicherungen bestimmten Interessenten zeitlich begrenzt einen attraktiveren Zugang zu bestimmten Modellen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine mögliche Sonderaktion ist beispielsweise der Verzicht auf Gesundheitsfragen. In diesem Fall müssen Interessenten ihren Gesundheitszustand nicht angeben und können daher auch ihre Vorerkrankungen für sich behalten. Allerdings fällt die monatliche Absicherung im Rahmen dieser Sonderaktionen häufig deutlich geringer aus als die Absicherung über eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung mit Gesundheitsfragen.
Ob die Höhe der Absicherung ausreichend ist, hängt von individuellen Faktoren und dem gewohnten Lebensstandard ab. Wem die Höhe der Absicherung nicht reicht, kann womöglich auf eine Alternative zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen.
Alternativen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer aufgrund von einer Vorerkrankung keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, muss nicht zwingend vollständig auf eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit verzichten: Es gibt ein paar Alternativen, die die Absicherung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht ausgleichen können, aber als Ausweichoption zur Verfügung stehen.
Dazu zählt beispielsweise die Krankentagegeldversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung und die Unfallversicherung. Mehr über die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hier erfahren.
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