Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine äußerst wichtige Absicherung für Arbeitnehmer, um sich vor einer finanziellen Notlage zu schützen, falls man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen gelernten Beruf auszuüben. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur unter bestimmten Bedingungen greift und auch im Falle einer vollen Auszahlung der Lebensunterhalt in der Regel nicht gesichert werden kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Baustein im Rahmen der privaten Vorsorge.

So wird die Erwerbsminderungsrente nicht ausgezahlt, wenn man noch in der Lage ist, in einem anderen Beruf als den gelernten mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten. Ist man mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig – egal bei welcher Tätigkeit – wird nur die Hälfte ausgezahlt. Erst wenn man keine 3 Stunden mehr arbeiten kann, erhält man die volle Erwerbsminderungsrente. Doch ein kurzes Rechenbeispiel zeigt, wie gering auch diese Summe im Vergleich zur bisher gewohnten Lohnhöhe ist:

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt nicht das ursprüngliche Bruttogehalt ab

Bisher betrug das Bruttoeinkommen von Frau L. 2.800 Euro. Durch eine schwere Erkrankung wurde sie berufsunfähig. Da sie auch keinen anderen Beruf mehr länger als 3 Stunden pro Tag ausüben kann, erhält Frau L. die volle Erwerbsminderungsrente. Sie freut sich und denkt, dass sie gut abgesichert ist. Doch als sie erfährt, dass ihr lediglich 783 Euro ausgezahlt werden, ist Frau L. vollkommen verunsichert und weiß nicht, wie sie nun ihren Lebensunterhalt bestreiten soll. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wäre eine solche Lücke zwischen ursprünglichem Bruttogehalt und ausgezahlter Rente nicht entstanden.

Tinnitus als Vorerkrankung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn ein Tinnitus in der Regel keine lebensbedrohliche Erkrankung ist, kann er die Lebensqualität eines Betroffenen enorm beeinträchtigen. Er bringt ein penetrantes Klingeln, Rauschen oder Pfeifen mit sich, wobei Ohrengeräusche eines Tinnitus individuell anders beschrieben werden. Grundsätzlich wird zwischen einem objektiven und einem subjektiven Tinnitus unterschieden. Ist im Körper eine tatsächliche Schallquelle vorhanden, die das störende Geräusch produziert, spricht man von einem objektiven Tinnitus. Ist dagegen kein körpereigenes Geräusch zu verzeichnen, liegt ein subjektiver Tinnitus vor.

Ursachen für Tinnitus

Grundsätzlich ist Stress ein großer Faktor, der das Entstehen eines Tinnitus begünstigen kann. Um die näheren Ursachen dieser Störung zu klären, muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen objektiven oder subjektiven Tinnitus handelt. Mögliche Ursachen sind:

Subjektiver Tinnitus Objektiver Tinnitus
  • Hörsturz
  • Schalltrauma (Lärmtrauma, Knalltrauma, Explosionstrauma)
  • Fremdkörper im Gehörgang
  • Entzündung des Ohrs
  • virale und bakterielle Infekte
  • muskuläre Ursachen
  • Hämangiome (Blutschwämme)
  • Gefäßmissbildungen
  • Gaumensegelnystagmus
  • Tubenfunktionsstörungen
  • Veränderung im Blutstrom der Halsvenen
  • Tumore im Mittelohr

Unterscheidung nach Schweregraden bei Tinnitus

Ein Tinnitus kann Betroffene unterschiedlich stark einschränken. Allgemein wird die Intensität in 4 Schweregrade eingeteilt:

  • GRAD 1: ohne Beeinträchtigungen
  • GRAD 2: in Stresssituationen und psychischen Belastungen störend
  • GRAD 3: privater und beruflicher Alltag dauerhaft beeinträchtigt,ständige Sorge um Geräusch und dadurch ausgelöste Krankheiten
  • GRAD 4: psychische und physische Probleme (Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schlafstörung bis hin zu Depressionen oder Angststörungen, die auch zu Suizidgedanken führen können)

Einen Tinnitus effektiv behandeln

Ein Tinnitus kann auf verschiedenen Wegen therapiert werden. Leidet man unter einem akuten Tinnitus, der weniger als 3 Monate andauert, hat man die Möglichkeit, durch Kortison oder mittels durchblutungsfördernder Medikamente eine Heilung zu erreichen. Für einen länger als 3 Monate anhaltenden, also chronischen Tinnitus gibt es bisher keinen konkreten Heilungsansatz. Jedoch gibt es Wege, das störende Geräusch sukzessiv aus dem Bewusstsein zu verdrängen und so einen Umgang zu erarbeiten, der die Existenz erträglich macht. Die bisher am weitesten verbreitete und erfolgreichste Methode ist die Tinnitus-Retraining-Therapie, bei der die Wahrnehmung des Tinnitus so verändert wird, dass die seelische Belastung reduziert werden kann.

Ein weiterer Therapieansatz ist der Einsatz von Hörgeräten mit Noiser-Funktion. Da ungefähr 80 % der Tinnitus-Betroffenen parallel unter einem Hörverlust leiden, kann das Hörgerät diesen ausgleichen und das Ohr gleichzeitig mit angenehmeren Geräuschen beschallen. Je nach Intensität und Ausmaß der Beeinträchtigung des Tinnitus sollten die Behandlungsmaßnahmen individuell an die betroffene Person angepasst werden.

Unsere 3 Schritte zu Ihrer individuellen Berufsunfähigkeitsversicherung

1. Fragenkatalog ausfüllen

So wie der Versicherer müssen auch wir uns ein Bild von Ihrer aktuellen gesundheitlichen Verfassung machen. Dies geschieht in Form eines Fragebogens. Die Angaben müssen dafür unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, da sonst bestimmte Vereinbarungen im Versicherungsfall nicht zwingend eingehalten werden. Wenn Sie akut an einem Tinnitus leiden und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, wird zum Beispiel häufig danach gefragt, ob der Tinnitus im linken, rechten oder auf beiden Ohren spürbar ist und inwiefern er Sie in Ihrem alltäglichen Berufsleben beeinflusst. Außerdem ist es wichtig, zu wissen, wie lange Sie schon an den Ohrgeräuschen leiden, um einen Tinnitus gegebenenfalls als chronisch zu identifizieren.

2. Anonyme Risikovoranfrage versenden

Alle Daten, die wir im ersten Schritt gesammelt haben, werden wir nun anonymisiert und an verschiedene Versicherer übermittelt, die dann das Risiko einschätzen, Sie zu versichern. Ihr Vorteil: Da es sich dabei um keinen offiziellen Antrag, sondern um eine Risikovoranfrage handelt, haben Sie keine Antragsablehnung zu befürchten, die möglicherweise einen Eintrag in das Sonderwagnisregister nach sich ziehen würde. Da die Versicherer die Möglichkeit haben, dieses einzusehen, können sie sich über Ihre bereits abgelehnten Anträge informieren, was die Entscheidung, Sie zu versichern, negativ beeinflussen kann.

3. Angebote sondieren

Nachdem die angefragten Versicherer ihre Angebote übermittelt haben, stellen wir Ihnen diese für eine fundierte Entscheidungsfindung zur Verfügung. Nachdem Sie sich schließlich für ein Angebot entschieden haben, wird ein offizieller Antrag gestellt und der Vertrag abgeschlossen. Diese Formalitäten übernehmen wir auf Ihren Wunsch für Sie und kommunizieren auch bei Rückfragen mit dem Versicherer, sodass Sie keine weiteren Mühen mehr aufwenden müssen.

Unsere Hilfe kostet Sie nichts

Unsere Unterstützung beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Sie komplett kostenfrei. Sie zahlen ausschließlich den anfallenden Versicherungsbeitrag, welchen der Versicherer für Sie berechnet. Die Kosten für die Vermittlung und die darin inbegriffene Beratung tragen nicht Sie, sondern der Versicherer, der uns durch eine Courtage vergütet. Auf dieser Weise können wir unsere Leistungen für Sie ohne zusätzliche Kosten anbieten.