Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass ein Arbeitnehmer innerhalb kürzester Zeit berufsunfähig wird. Als Hauptursache für die Berufsunfähigkeit gelten Krankheiten oder Unfälle, welche die Lebenssituation des Betroffenen schlagartig ändern können. In solchen Fällen ist es wichtig, finanziell abgesichert zu sein. Sind die entstandenen Einschränkungen so groß, dass die eigene Arbeit nicht mehr ausgeübt werden kann, erhalten Betroffene in der Regel Zahlungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese Zahlungen können allerdings das gewohnte Einkommen nicht ausreichend ersetzen, weshalb eine zusätzliche private Absicherung zu empfehlen ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente, deren Höhe vor Vertragsabschluss festgelegt wird. Mithilfe dieser Zahlungen wird der versicherten Person die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ermöglicht.
Die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig und sollte nicht unterschätzt werden. Allerdings ist der Abschluss einer solchen Versicherung mit einigen Hürden verbunden und kann für einige Personen schwieriger sein als für andere. Das liegt daran, dass die Versicherungen die interessierte Person vor Vertragsabschluss genau prüfen. Dazu zählt zum einen der Gesundheitszustand, zum anderen die Ausübung von potenziell gefährlichen Freizeitaktivitäten. Menschen mit Vorerkrankungen oder solche, die Hobbys wie Klettern oder Fallschirm springen nachgehen, haben ein erhöhtes Risiko, aufgrund von Krankheiten oder Unfällen berufsunfähig zu werden. Dieses Risiko gleichen die Versicherungen mit erhöhten Beiträgen oder Ausschlussklauseln aus. In besonders schweren Fällen wird der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sogar abgelehnt. In diesem Beitrag erfahren Sie anhand eines Praxisbeispiels, wie sich das Hobby Segelflug auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewirkt hat.
Inhalt
Segelfliegen als Risikofaktor
Das Besondere am Segelflug ist, dass das verwendete Flugzeug keinen Motor besitzt und das Fliegen durch Aufwinde ermöglicht wird. Die durch die Aufwinde entstehende Energie wird genutzt, um das Flugzeug höher oder schneller fliegen zu lassen. Um das Fliegen zu ermöglichen, haben spezielle Segelflugzeuge durch die schmalen Flügel und den gestreckten Körper eine ideale Form, um durch die Luft gleiten zu können.
Für die Bewertung in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht nur die Art des ausgeübten Hobbys, sondern auch die genaue Ausübung betrachtet. Grundsätzlich wird für die Ausübung von Flugsportarten bei den meisten Versicherungen ein Risikozuschlag fällig. Werden in der entsprechenden Sportart auch aktiv Wettbewerbe bestritten, sehen die Versicherungen das Hobby meist noch etwas kritischer. Auch die Häufigkeit und die genauen Orte, an denen das Hobby stattfindet, können für die Risikobewertung ausschlaggebend sein.
Praxisbeispiel: Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Segelfliegen
Der 35-jährige Herr B. arbeitet als Kundendienstleiter im Bereich Maschinenbau und hat eine Personalverantwortung für mehr als 150 Personen. Er hatte bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, allerdings war ihm die Höhe der vereinbarten Zahlungen im Leistungsfall zu gering. Daher wandte sich Herr B. an unser Team mit dem Wunsch, eine zweite Versicherung abzuschließen, um die Absicherung im Leistungsfall zu erhöhen. Die aktive Ausübung des Hobbys Segelfliegen sorgte allerdings dafür, dass die Risikoprüfung der Versicherungen für Herr B. zu Beitragszuschlägen führte.
Herr B. wollte zwar eine Steigerung der versicherten Rente im Leistungsfall, eine Erhöhung der Beiträge aufgrund seines Hobbys sollte allerdings vermieden werden. Wir konnten eine Sonderaktion für Herrn B. nutzen, die ihm den erhofften Versicherungsschutz bot. Sonderaktionen sind zeitlich begrenzte Aktionen von verschiedenen Versicherungen, die den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für bestimmte Berufsgruppen attraktiver machen sollen. Herr B. erfüllte alle Bedingungen der entsprechenden Sonderaktion und konnte eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ohne den Segelflug erwähnen zu müssen.
Die versicherte monatliche Rente im Leistungsfall wurde auf 1.200€ erhöht und die Berufsunfähigkeitsversicherung für Herr B. läuft, bis er das Endalter von 65 Jahren erreicht hat. Sollte der Leistungsfall eintreten, sorgt eine garantierte Steigerung von 2 Prozent dafür, dass Herr B. bestens abgesichert ist.
Mögliche Sonderaktionen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung
Sonderaktionen können, wie im oben gezeigten Beispiel von Herrn B., dafür sorgen, dass bestimmte Angaben über den Gesundheitszustand oder die Ausübung risikoreicher Freizeitaktivitäten nicht angegeben werden müssen. So wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich vereinfacht und kann sogar einigen Menschen ermöglicht werden, die ohne Sonderaktion womöglich keine Chance auf eine gut zugeschnittene Absicherung hätten.
Ob und wann eine Sonderaktion sinnvoll ist, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Nicht immer helfen Sonderaktionen und können die Absicherung ermöglichen, die gewünscht ist. Manchmal sind Sonderaktionen allerdings die einzige Möglichkeit, um die gewünschte Absicherung erreichen zu können. Daher ist es ratsam, vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Auge auf mögliche Sonderaktionen zu werfen und zu entscheiden, ob sie für die eigene Situation sinnvoll sind oder eben nicht. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über aktuelle Sonderaktionen und helfen Ihnen ohne zusätzliche Kosten Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, falls Sie weitere Fragen haben.