Nicht für jeden ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Hindernisse möglich, dabei ist die mit der Versicherung einhergehende Absicherung für jeden Arbeitnehmer enorm wichtig. Fällt der Lohn über einen längeren Zeitraum weg, treten ohne passende Absicherung finanzielle Probleme auf. Zwar erhalten Arbeitgeber in der Regel Zahlungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, allerdings sind diese meist sehr gering. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die zusätzliche Absicherung, um im Leistungsfall das fehlende Einkommen ausgleichen zu können. Personen, die unter Vorerkrankungen leiden oder risikoreichen Freizeitaktivitäten nachgehen, werden von der Versicherung besonders eingeschätzt. Dabei geht es darum, dass Risiko einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person einzuschätzen, welches durch Krankheiten und Hobbys erhöht werden kann. Versicherungen können Risikozuschläge erheben oder Ausschlussklauseln aufstellen, um diesem Risiko entgegenzusteuern. Auch Antragsablehnung können die Folgen von Vorerkrankungen sein. Trotzdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit betroffenen Personen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Anhand eines Praxisbeispiels erfahren Sie in diesem Beitrag, wie es zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Schlafapnoe und dem Hobby Ski Alpin kam.

Schlafapnoe und Ski Alpin als Risikofaktor

Als Symptom der Schlafapnoe ist vor allem das Schnarchen bekannt, welches gemeinsam mit Atemaussetzern dafür sorgt, dass Betroffene im Schlaf schlecht oder zu wenig Luft bekommen. Die verminderte Luftzufuhr führt zu Kopfschmerzen beim Aufwachen, plötzliches Erwachen, Herzrasen oder Luftnot und verursacht Müdigkeit am Tag. Die Erkrankung beeinflusst die Lebensqualität stark und begünstigt andere Krankheiten. Die Schlafapnoe wird durch eine erschlaffte Muskulatur in den oberen Atemwegen ausgelöst, die zu Verengungen führen kann.

Menschen, die an Schlafapnoe leiden, müssen sich beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Risikozuschläge einstellen müssen. Die Bewertung der Versicherung basiert auf dem Krankheits- und dem Behandlungsverlauf.

Auch das Hobby Ski Alpin birgt Risiken, die von der Versicherung entsprechend eingeschätzt werden. Die Versicherungen werden dem Interessenten einen speziellen Fragebogen schicken, der sich auf das Hobby bezieht. Verschiedene Aspekte werden dann als Beurteilungsgrundlage genommen, um das Berufsunfähigkeitsrisiko der Person aufgrund des Skifahrens einschätzen zu können. Dazu zählt beispielsweise die Häufigkeit, welche Pisten benutzt werden, ob Wettbewerbe gefahren werden und ob die befahrenen Pisten ausgewiesen sind. Sollte die Versicherung ein erhöhtes Risiko durch die Ausübung des Skisports sehen, können Risikozuschläge erhoben werden.

Praxisbeispiel: Abschluss einer BU trotz Vorerkrankung und risikoreichem Hobby

Grafik: Krankenhauseinweisungen wegen Schlafstörungen

Männer sind laut Statistik häufiger von Schlafstörung betroffen als Frauen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 101.410 Menschen wegen Schlafstörungen im Krankenhaus behandelt. Quelle: Statistisches Bundesamt.

In diesem Beispiel geht es um einen Interessenten, der unter schwerer obstruktiver Schlafapnoe leidet. Gleichzeitig fährt Herr B. in seiner Freizeit gerne Ski. Der 35-Jährige kam mit dem Wunsch auf unser Team zu, das Todesfallrisiko mittels einer Risikolebensversicherung abzusichern. Im Falle seines Todes sollten die Angehörigen durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung finanziell abgesichert sein. Er arbeitet als Entwicklungsingenieur und ist dabei ausschließlich im Büro tätig.

Um verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen zu können, erstellten wir eine Risikovoranfrage für Herrn B. und konnten ihm eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 300.000€ vermitteln.

Er interessierte sich ebenfalls für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings befand sich Herr B. wegen seiner Schlafapnoe in Untersuchung. Der Zeitpunkt der Untersuchungen fiel in den von der Versicherung abgefragten Zeitraum und die Therapiemaßnahmen umfassten ebenfalls eine Untersuchung in einem Schlaflabor. Als der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wurde, befand sich Herr B. in einer aktuellen Behandlung mit einer CPAP-Atemmaske. Mit diesen Angaben wäre der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Zuschläge oder Ausschlüsse voraussichtlich nicht möglich gewesen.

Zum Zeitpunkt von Herrn B.‘s Anfrage gab es allerdings eine Sonderaktion für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die ideal zu den Voraussetzungen von Herrn. B gepasst hat. Die Aktion sorgte dafür, dass die Gesundheitsfragen stark reduziert wurden und Herr B. die schwere obstruktive Schlafapnoe sowie die damit verbundenen Untersuchungen und Behandlungen nicht angeben musste.

Die geforderten Angaben zu seinem Hobby, dem Ski Alpin, beeinflussten den Versicherungsabschluss nicht negativ. Herr B. tritt nicht in Wettkämpfen an und hält sich nur auf präparierten Pisten auf. Er fährt zwar vorzugsweise auf roten Pisten, allerdings sorgt sein Verzicht auf Wettkämpfe und das Fahren auf genehmigten Strecken nicht für eine erhöhte Risikobewertung.

Herr B. konnte die Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit der Risikolebensversicherung in Höhe von 2.000€ im Monat und einem Endalter von 65 Jahren bei einem Versicherer aus Köln abschließen und ist nun vor finanziellen Engpässen im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit geschützt.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Es ist wichtig, bevor Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden, immer eine Risikovoranfrage an die Versicherungen zu schicken. Diese stellt einen anonymisierten Antrag dar, auf welchen die Versicherungen entweder mit einem Versicherungsvorschlag oder einer Ablehnung reagieren. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, lässt die Anonymisierung keine Rückschlüsse auf die interessierte Person zu und sie kann nicht in die sogenannte Sonderwagnisdatei aufgenommen werden. Sind Rückschlüsse auf die Person möglich, wird der Vertragsabschluss bei anderen Versicherungen erschwert, da alle Versicherer Zugriff auf die Sonderwagnisdatei haben.

Interessenten machen oft den Fehler, nicht alle personenbezogenen Daten ausreichend zu verbergen. Oft gibt schon die E-Mail-Adresse, die für das Versenden der Anfrage genutzt wurde, persönliche Informationen weiter. Um alle möglichen Rückschlüsse auf die eigene Person zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, einen Vermittler hinzuzuziehen. Wir erstellen Ihre anonymisierten Risikovoranfragen kostenlos und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.