Die Einkommensverluste, die durch eine plötzliche Berufsunfähigkeit entstehen können, sollten nicht unterschätzt werden. Unabhängig von Alter und Beruf ist niemand vor dem Risiko einer Berufsunfähigkeit geschützt. Daher sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, die im Fall der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente an den Versicherungsnehmer zahlt.

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen Angaben zum Gesundheitszustand, sowie über mögliche risikoreiche Freizeitaktivitäten gemacht werden. Anhand dieser Daten berechnet die Versicherung das Risiko einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers und erhebt entsprechende Beiträge. Vorerkrankungen können dazu führen, dass hohe Beiträge fällig werden, Ausschlussklauseln aufgestellt werden oder der Antrag komplett abgelehnt wird.

Wir zeigen Ihnen, dass es trotz erschwerter Bedingungen durch eine Vorerkrankung möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich abzuschließen.

Arthroskopie: Gegen Schmerzen im Knie

Eine Arthroskopie wird durchgeführt, wenn der Patient unter Schmerzen im Knie leidet. Auslöser dafür können beispielsweise ein Kreuzbandriss, ein Meniskusriss, Arthrose oder ein (Sport-)Unfall sein. Die Operation verläuft meist ohne Komplikationen und die Betroffenen können ihr Knie nach kurzer Zeit wieder belasten. Häufig wird zur Nachbehandlung Krankengymnastik verschrieben. Eine Arthroskopie ist ein unkomplizierter Eingriff, der meist keinen stationären Krankenhausaufenthalt benötigt. Nach einigen Wochen sollte die Wunde wieder verheilt sein und die Betroffenen können wieder zur Arbeit gehen.

Für die Versicherungen stellen Operationen an den Kniegelenken aufgrund der täglichen Belastung ein hohes Risiko dar. Viele Versicherungen stellen Ausschlussklauseln für das betroffene Knie auf und wollen den Versicherungsschutz nicht auf diese Körperregion ausweiten.

Grafik: Operationen und Behandlungsmaßnahmen der Krankenhauspatienten in 2018

Im Jahr 2018 waren rund 61 Millionen Menschen für Behandlungen und Operationen im Krankenhaus. Der Großteil von ihnen, 28%, litt unter Beschwerden an den Bewegungsorganen. Auch Gelenksverletzungen im Bereich der Knie fallen unter die 28% und können unter anderem durch Sport oder eine Überbelastung ausgelöst werden.

Praxisbeispiel: Verhindert der Krankheitsverlauf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Herr T. ist Chemieingenieur und wollte gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. In seiner Freizeit ist Herr T. sportlich aktiv und geht gerne in Kletterhallen.

Da Herr T. vor einigen Jahren Beschwerden an seinem linken Knie verspürte, begab er sich in ärztliche Behandlung. Dabei wurde festgestellt, dass der Außenmeniskus des Knies durch eine Verstauchung geschädigt wurde. Neben dem Außenmeniskus war auch das vordere Kreuzband betroffen, welches durch die Verstauchung angerissen ist. Da die Verletzungen sehr stark waren, wurden mit einer Arthroskopie einige Teile des Außenmeniskus und des Kreuzbandes operativ entfernt. Einige Monate nachdem Herr T. die Operation hinter sich gebracht hat, wurden die Teile des entfernten Kreuzbands durch Ersatzplastik rekonstruiert. Der Eingriff verlief gut und die Beschwerden von Herrn T. ließen nach.

Zehn Jahre später riss das Kreuzband und der Außenmeniskus im linken Knie von Herrn T. jedoch erneut. Es wurde wieder eine Arthroskopie durchgeführt, um die Schäden im Knies zu heilen.

Herr T. wusste nicht, inwieweit sein Hobby und die Vergangenheit des linken Knies Auswirkungen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben werden. Er wandte sich mit seinen Bedenken und seiner gesundheitlichen Geschichte an uns und wir halfen ihm dabei, trotz seiner Voraussetzungen eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.

Wie es trotz Kniebeschwerden zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kam

Nachdem Herr T. unseren Fragebogen ausgefüllt hat, haben wir diesen anonymisiert an die in Frage kommenden Versicherungen geschickt. Die Antworten der Versicherer waren gemischt: zwar stellte das Klettern kein Problem dar, allerdings wollten alle Versicherungen das linke Knie von Herrn T. vom Versicherungsschutz ausschließen. Dieses Ergebnis war für Herrn T. nicht optimal, er hoffte eine Versicherung zu finden, die sein Knie ohne Ausschlüsse mitversichert.

Da alle Versicherungen direkt Ausschlussklauseln aufgestellt haben, konnte das Knie von Herrn T. zwar nicht ohne Einschränkungen mitversichert werden, allerdings konnten wir dafür sorgen, dass die entsprechende Vertragsklausel kundenfreundlicher gestaltet wurde. Wir verhandelten mit den Versicherungen über die Formulierung der Klausel, da bereits kleine Umformulierungen einen großen Unterschied für Herrn T. machen könnten. Die Versicherungen wollten auch mögliche Folgen der Kniegelenkserkrankung nicht mitversichern, was dazu führen könnte, dass das Knie als Auslöser für andere Beschwerden genannt wird und so bei einer Berufsunfähigkeit kein Versicherungsschutz bestehen würde. Um das zu verhindern, haben wir eine Versicherung gesucht, welche die Ausschlussklausel entsprechend abändert. Zusätzlich wünschte sich Herr T., dass neue Knieerkrankungen, die nicht auf seine Vorerkrankung zurückzuführen sind, ebenfalls mitversichert werden.

Am Ende fand sich eine Versicherung, die bereit war die Ausschlussklausel für das linke Knie anzupassen. Weiterhin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sind Minderbelastbarkeiten und Bewegungsstörungen des linken Kniegelenks. Aber neue Frakturschäden im betroffenen Bereich, Tumorerkrankungen, Tuberkulose und Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Für diesen Versicherungsschutz zahlt Herr T. monatlich 92,66€ und erhält im Leistungsfall eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1800€. Außerdem profitiert Herr T. von einer garantierten Leistungssteigerung im Leistungsfall von 2%. Weiterhin hat er einen zusätzlichen Leistungsbaustein versichert, so dass er schon bei einer Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Rente erhält.

Zwar gab es Versicherungen, die günstigere Beiträge anboten, allerdings wollten diese Versicherungen die Ausschlussklausel nicht anpassen. Die von Herr T. gewählte Versicherung ist ideal für ihn, da ihm der Umfang des Versicherungsschutzes wichtiger war als die Höhe der zu zahlenden Beiträge.

Wir beraten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen

Wie das Praxisbeispiel oben zeigt, gibt es fast immer Wege, um möglichst viele gewünschte Leistungen zu erhalten. Dafür ist es sinnvoll, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen und, wenn nötig, das Gespräch mit den Versicherern zu suchen. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne weiter und beraten Sie kostenlos bei der Suche nach Ihrer idealen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten

Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.