Unfälle oder Krankheiten können dazu führen, dass das Leben plötzlich stark eingeschränkt wird. Möglicherweise kann der gewohnte Beruf aufgrund von einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden und das Einkommen fällt weg. Für solche Fälle lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einer Berufsunfähigkeit monatliche Renten an den Versicherungsnehmer zahlt.
Das Risiko berufsunfähig zu werden, steigt mit der Ausübung risikoreicher Hobbys und gewissen Vorerkrankungen. Deshalb führt die Versicherung vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durch, bei welcher das Risiko eines Versicherungsnehmers individuell eingeschätzt wird. Diese Einschätzung kann zu einer Beitragserhöhung, gewissen Ausschlussklauseln und sogar einer Antragsablehnung führen. Menschen, die unter einem Hörsturz leiden, haben ein höheres Berufsunfähigkeitsrisiko als gesunde Menschen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen die Versicherung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen und wie hoch Ihre Chance ist, trotz Hörsturz erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Inhalt
Symptome und Behandlungsmöglichkeiten bei einem Hörsturz
Ein Hörsturz ist eine Krankheit, bei der die betroffenen Personen ohne erkennbaren Grund eine Minderung des Hörvermögens feststellen. Das Hörvermögen verschwindet in schweren Fällen ganz, sodass es zu einer Schwerhörigkeit kommen kann. Meist ist nur ein Ohr von einem Hörsturz betroffen, es ist aber auch möglich, dass beide Ohren beeinträchtigt werden.
Je nach Schwere des Krankheitsverlaufs kehrt das Hörvermögen vollständig zurück oder regeneriert sich nur teilweise. Einige Betroffene leiden ihr ganzes Leben unter dem verminderten Hörvermögen.
Da die Ursache eines Hörsturzes noch nicht vollständig geklärt werden konnte, gibt es auch nur wenige Behandlungsmaßnahmen. Häufig verschreibt der behandelnde Arzt gewisse Medikamente und empfiehlt dem Patienten unnötigen Stress zu vermeiden. Hörsturze können Anzeichen für andere Krankheiten sein, die von einem Arzt abgeklärt werden sollten. Außerdem besteht ein erhöhtes Risiko, erneut einen Hörsturz zu erleiden.
Der Versicherungsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz Hörsturz möglich. Dennoch verlangen die Versicherungen einige Unterlagen vom Versicherungsnehmer. Der Vertragsabschluss wird voraussichtlich nicht zu Normalannahme erfolgen können.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Hörsturz abschließen
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist prinzipiell trotz Hörsturz immer noch möglich. Der Versicherungsnehmer muss vor Vertragsabschluss einige zusätzliche Dokumente abgeben, damit die Versicherung das Risiko einer Berufsunfähigkeit einschätzen kann. Zu diesen zusätzlichen Dokumenten zählen unter anderem Arztberichte und ein spezieller Fragebogen. Dieser Fragebogen bezieht sich auf den Bereich der Ohren und der Nasennebenhöhlen und zeigt den Krankheitsverlauf sowie die Schwere der Krankheit.
So können einige Fragen aus diesem speziellen Fragebogen aussehen:
- „Welche Beschwerden bestehen / bestanden?“
- „Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten?“
- „Über welchen Zeitraum sind die Beschwerden aufgetreten?“
- „Kam es zu Rückfällen?“
- „Besteht eine Herabsetzung des Hörvermögens?“
- „Besteht eine Taubheit?“
Der Versicherungsnehmer muss sich auf Ausschlussklauseln einstellen, ohne die ein Vertragsabschluss kaum möglich ist. Die Ausschlussklausel betrifft das beeinträchtigte Ohr und schließt einen erneuten Hörsturz sowie mögliche Folgen vom Versicherungsschutz aus. Die genaue Klausel ist abhängig von der Schwere der Krankheit sowie dem Krankheitsverlauf und kann je nach Versicherung unterschiedlich formuliert werden.
Individuelle Beratung für den bestmöglichen Tarif
Vor allem bei einem Versicherungsabschluss mit Vorerkrankung lohnt es sich, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen. So kann der Versicherungsnehmer die Versicherung auswählen, die den bestmöglichen Tarif anbietet. Um eine Auskunft über einen möglichen Versicherungsvertrag zu erhalten, sollten anonymisierte Risikovoranfragen gestellt werden. Diese führen dazu, dass die Versicherung ein unverbindliches Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, ohne die personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers zu kennen. Da die Versicherung den Namen des potenziellen Versicherungsnehmers nicht kennt, erhält dieser im Fall einer Ablehnung keinen Eintrag in die Sonderwagnisdatei. Dort könnten ansonsten andere Versicherungen einsehen, dass die Person bereits abgelehnt wurde. Wir bieten an, diese anonymisierten Voranfragen kostenlos durchzuführen.
Es ist sinnvoll, sich vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung individuell beraten zu lassen. So erhält man einen Überblick über die verschiedenen Tarifoptionen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an und helfen Ihnen unter anderem bei der Erstellung anonymisierter Risikovoranfragen.
Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten
Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.