Arbeitnehmer sollten sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vor den Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit schützen, da jeder Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeit erleiden kann. Auch Arbeitnehmer in Berufsfeldern mit einem geringeren Risiko für Unfälle können durch psychische oder physische Erkrankungen berufsunfähig werden. Wenn das Einkommen wegfällt, erhalten Arbeitnehmer in der Regel die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht im Normalfall allerdings nicht aus, um die Einkommensverluste zufriedenstellend auszugleichen. Diese Aufgabe übernimmt die private Berufsunfähigkeitsversicherung, welche im Leistungsfall eine monatliche Rente an die versicherte Person zahlt.

Nicht jeder Interessent einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese auch im gewünschten Umfang abschließen. Vor Vertragsabschluss prüft die Versicherung den Gesundheitszustand des Interessenten. Leidet dieser unter Vorerkrankungen, wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit von der Versicherung als erhöht eingestuft. Diese Erhöhung des Risikos kann mit Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln bewertet werden. Hier erfahren Sie, wie die Versicherungen die Vorerkrankung Hepatitis einschätzen.

Krankheitsbild Hepatitis

Hepatitis beschreibt eine Entzündung der Leber, welche akut oder chronisch auftreten kann. Die Entzündung kann durch verschiedene Viren, Gifte, Medikamente oder Autoimmunerkrankungen entstehen. Die Symptome einer Leberentzündung können sehr unterschiedlich ausfallen. Während einige Betroffene keine Symptome verspüren, leiden andere unter schwerer Übelkeit, Bauchschmerzen und Fieber. In einigen Fällen kann sich eine Gelbsucht entwickeln. Die Behandlungsmöglichkeiten von Hepatitis unterscheiden sich je nach Ursache und Auswirkung der Krankheit. Leichte Leberentzündungen können mit Schonkost und einer Ernährungsumstellung in den Griff bekommen werden. Betroffene sollten außerdem völlig auf Alkohol verzichten. Wird die Entzündung zu spät erkannt und nicht rechtzeitig behandelt, kann eine Lebertransplantation nötig werden. In besonders ausgeprägten Fällen kann die Krankheit lebensgefährlich werden. Hepatitis unterscheidet sich in verschiedene Formen: Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis C.

Grafik: Anzahl Hepatitis Fälle in 2019

Vor allem Hepatitis B und C Viren sind in Deutschland verbreitet. Infizierungen mit einer Hepatitis Erkrankung müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Ist die Leber bereits irreparabel geschädigt, kann die Krankheit auch zum Tod führen. Quelle: RKI.

Hepatitis A

Hepatitis A wird über verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser oral übertragen. Nach der Ansteckung dauert es bis zu einem Monat, bis Betroffene erste Symptome verspüren. Diese Symptome sind meist äußerst unspezifisch und lassen sich nicht auf eine Hepatitis Erkrankung zurückführen. Spätestens wenn weitere Symptome wie Verfärbungen an Augen und Haut auftreten, sollte ein Arzt konsultiert werden. Hepatitis A lässt sich medikamentös gut behandeln und kann nicht zu einer chronischen Leberentzündung führen. Wurde die Infektion überstanden, sind Betroffene immun gegen Hepatitis-A-Viren.

Hepatitis B

Laut Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit rund 240 Millionen Menschen an einer chronischen Hepatitis B Erkrankung. Die Hepatitis-B-Viren werden über Körperflüssigkeiten übertragen und können neben einer akuten auch zu einer chronischen Leberentzündung führen. Erste Symptome treten erst zwei bis vier Monate nach Ansteckung auf. Chronische Leberentzündungen können zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Leberkrebs oder Leberzirrhose führen.

Hepatitis C

Bei rund 30% der an Hepatitis C Erkrankten kann der Übertragungsweg nicht rekonstruiert werden. Hepatitis-C-Viren werden vor allem über Körperflüssigkeiten wie Blut übertragen und sorgen fast immer für eine chronische Leberentzündung. Diese verläuft meist einige Jahre unbemerkt, bevor die Symptome zugeordnet werden können. Durch diese lange unbehandelte Zeit haben Betroffene ein hohes Risiko für Leberkrebs oder eine Leberzirrhose.

BU Abschluss trotz Hepatitis

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Normalannahme trotz Hepatitis Erkrankung wird nur in bestimmten Fällen möglich sein. Die Versicherungen unterscheiden häufig zwischen Hepatitis A, B und C. Litten Betroffene eine kurze Zeit unter Hepatitis A und ist die Krankheit nun vollständig ausgeheilt, kann bei einigen Versicherungen ein Vertragsabschluss zur Normalannahme möglich werden. Die Versicherung benötigt allerdings einige Laborwerte und ärztliche Befunde, um den Krankheitsverlauf rekonstruieren zu können.

Betroffene einer Hepatitis B oder C Erkrankung werden von der Berufsunfähigkeitsversicherung mittels Gesundheitsprüfung intensiver geprüft und haben kaum Aussichten auf einen Vertragsabschluss zur Normalannahme. Hepatitis B und C können zu chronischen Leberentzündungen führen und erhöhen so das Risiko einer Berufsunfähigkeit enorm. Für die Gesundheitsprüfung müssen genau wie bei einer Hepatitis A Erkrankung, verschiedene Laborberichte und ärztliche Befunde eingereicht werden.

Je nach Ausmaß der Erkrankung erheben die Versicherungen unterschiedlich hohe Risikozuschläge, um das Berufsunfähigkeitsrisiko auszugleichen. In schwerwiegenden Fällen kann der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch abgelehnt werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Betroffene unter starken Symptomen und Einschränkungen im Alltag leiden.

Erleichterter Abschluss durch anonymisierte Risikovoranfragen

Idealerweise wählen Interessenten die Versicherung, welche den bestmöglichen Tarif zur individuellen Situation bietet. Dabei sollten die Interessenten allerdings in jedem Fall darauf achten, den Versicherungen keine personenbezogene Daten zukommen zu lassen. Beantragt ein Interessent mit Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wird abgelehnt, wird dieser von der Versicherung in die Sonderwagnisdatei aufgenommen. Auf diese können andere Versicherungen zugreifen und der Vertragsabschluss wird erschwert.

Um diesem Problem vorzugreifen, sollten anonymisierte Risikovoranfragen gestellt werden. So können Anträge an die Versicherungen gestellt werden, ohne Auskunft über die personenbezogenen Daten zu geben. Interessenten erhalten dann eine Einschätzung, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz geboten werden kann. So kann der attraktivste Tarif gewählt werden.

Für die Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen sollten Sie professionelle Beratung hinzuzuziehen. Dann werden Fehler, die Rückschlüsse auf die eigene Person zulassen, vermieden und Sie erhalten Unterstützung auf dem Weg zum Versicherungsabschluss. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an und erstellen Ihre anonymisierten Risikovoranfragen.