Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trägt zur finanziellen Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit bei. Zwar erhalten Arbeitnehmer in der Regel dann auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, diese fällt aber häufig sehr gering aus. Damit Einkommensverluste bei einer Berufsunfähigkeit abgefangen werden können, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht immer ohne Hindernisse und Einschränkungen erfolgen. Die Versicherung prüft den Gesundheitszustand der zu versichernden Person, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit möglichst genau einschätzen zu können. Augenkrankheiten wie der Graue oder der Grüne Star können dazu führen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit Beitragserhöhungen oder Ausschlussklauseln abgeschlossen werden kann.
Inhalt
Zum Krankheitsbild
Grauer und Grüner Star sind beides schwere Augenkrankheiten, die unbehandelt zur völligen Erblindung führen können. Die verschiedenen Krankheiten betreffen jeweils einen unterschiedlichen Teil des Auges. Während der Grüne Star den Sehnerv angreift und die Sehkraft aufgrund von Verletzungen des Sehnervs abnimmt, betrifft der graue Star die Augenlinse. Der Graue Star sorgt dafür, dass die Linse des Patienten sich gräulich verfärbt und trüb wird. Durch diese Trübung verringert sich die Sehkraft kontinuierlich.
Der Graue Star kann nicht mit Medikamenten behandelt werden. Um die Sehkraft aufrecht zu erhalten, wird eine Operation nötig, bei welcher die getrübte Linse entfernt wird. Eine künstliche Linse sorgt dafür, dass das Sehvermögen wieder hergestellt wird. Anders als beim Grauen Star können Schäden am Sehnerv, die durch den Grünen Star entstehen, nicht wieder behoben werden. Die Therapiemöglichkeit beim Grünen Star besteht aus Medikamenten und in schwerwiegenden Fällen einer Operation. Die Sehleistung kann allerdings nicht rekonstruiert werden.
Von den Versicherungen werden beide Krankheiten meist ähnlich eingeschätzt. Häufig stellen die Versicherungen Ausschlussklauseln für den betroffenen Bereich auf. Es können entweder beide Augen oder nur ein Auge von den Krankheiten betroffen sein, weshalb die Ausschlussklauseln je nach Krankheitsbild leicht variieren können.
Bedingungen der Versicherung für den Abschluss einer BU
Um das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers einschätzen und den Krankheitsverlauf rekonstruieren zu können, benötigen die Versicherungen einige Unterlagen. Darunter fallen unter anderem ärztliche Berichte oder Unterlagen des Krankhauses. Der Versicherungsnehmer wird vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung einen speziellen Fragebogen beantworten müssen, welcher sich auf die entsprechende Augenkrankheit bezieht.
Einen Versicherungsabschluss zur Normalannahme wird mit Grauem oder Grünem Star kaum möglich sein. Die Versicherungen werden gewisse Ausschlussklauseln aufstellen, die den Augenbereich betreffen. Somit werden alle Sehstörungen und Sehminderungen des betroffenen Auges und daraus resultierende Folgen nicht mitversichert. Weiterhin in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein sollten Tumorerkrankungen, neue Unfallschäden im betroffenen Bereich sowie Tuberkulose. Einige Versicherungen leisten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer durch seine Erkrankung eine doppelseitige, vollständige Erblindung erlitten hat, die zur Berufsunfähigkeit führt.
Der Gesundheitszustand und Krankheitsverlauf jedes Versicherungsnehmers ist individuell, weshalb die Versicherungen vor Vertragsabschluss prüfen, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann.
Sonderaktionen und anonymisierte Risikovoranfragen
Verschiedene Versicherungen bieten immer wieder sogenannte Sonderaktionen an, die den Vertragsabschluss für den Versicherungsnehmer attraktiver machen. Eine beispielhafte Sonderaktion wäre die Reduzierung der Gesundheitsfragen, wodurch einige Krankheiten gegenüber der Versicherung nicht erwähnt werden müssen. Sonderaktionen laufen befristet und erleichtern den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer. Hier finden Sie aktuell laufende Sonderaktionen.
Um vor Vertragsabschluss einschätzen zu können, wie die Risikoprüfung einer Versicherung ausfällt, empfiehlt es sich, anonymisierte Risikovoranfragen an die gewählten Versicherungen zu senden. Diese stellen eine anonyme und unverbindliche Antragsstellung dar, woraufhin die Versicherung zurückmeldet, ob und wie der Versicherungsnehmer versichert werden würde. Bei solchen Voranfragen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sie nur anonymisiert verschickt werden. Ansonsten kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in die Sonderwagnisdatei aufnehmen lassen. In dieser Datei werden die persönlichen Informationen sowie der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers gespeichert. Andere Versicherungen haben ebenfalls Zugriff auf diese Datei, weshalb der Vertragsabschluss bei einer Ablehnung auch bei anderen Versicherungen erschwert wird.
Wir bieten Ihnen gerne kostenfrei an, dass wir Ihre anonymisierten Voranfragen an die Versicherer senden.
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