Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die ideale Absicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von einer Berufsunfähigkeit dar. Unabhängig von Alter, Geschlecht und Beruf kann jeder Arbeitnehmer durch einen Unfall oder eine Krankheit berufsunfähig werden. In der Regel erhalten Arbeitnehmer im Fall einer Berufsunfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese fällt allerdings oft sehr gering aus und kann die Einkommensverluste nicht ausreichend abfangen.
Nicht jeder Arbeitnehmer kann ohne Probleme und Hindernisse eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Versicherungen prüfen vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand sowie das Freizeitverhalten der zu versichernden Person. Neben Erkrankungen können auch potenziell risikoreiche Hobbys dazu führen, dass die Versicherungen den Antrag der zu versichernden Person ablehnen oder mit Risikozuschlägen belegen.
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Krankheitsbild bei einer Gleichgewichtsstörung
Gleichgewichtsstörungen und Schwindel treten relativ häufig auf und benötigen oft keine spezielle Behandlung. Anders sieht es aus, wenn Betroffene unter Dauerschwindel leiden. Der Schwindel kann eine harmlose Ursache haben, allerdings können die Gleichgewichtsstörungen auch auf eine ernsthafte Erkrankung hinweisen.
Tritt der Schwindel ohne erkennbare Ursache immer wieder oder mit Begleitsymptomen wie Übelkeit oder Erbrechen auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Dann wird die Krankengeschichte rekonstruiert und es werden einige körperliche Behandlungen durchgeführt. Je nach Ursache des Schwindels können Medikamente verschrieben werden. Möglich ist auch, dass Betroffene auf einen Gehstock oder einen Rollator angewiesen sind.
Wird der Schwindel als Symptom einer weiteren Erkrankung festgestellt, wird diese entsprechend behandelt. Mögliche Erkrankungen, die Schwindel als Symptom aufweisen, sind beispielsweise verschiedene Nervenentzündungen, Migräne, Epilepsie, eine gestörte Hirndurchblutung oder eine Herzschwäche.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Gleichgewichtsstörung
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen einige Fragen der Versicherung beantwortet werden. Dazu gehören unter anderem die Fragen zum Gesundheitszustand, welche sich meist auf einen bestimmten Zeitraum beziehen. Ist der Schwindel in diesen Zeitraum aufgetreten, muss er gegenüber der Versicherung angegeben werden. Diese prüft dann, woher der Schwindel kommt und versucht herauszufinden, ob eine anderweitige Erkrankung der Grund für die Gleichgewichtsstörung ist.
Wenn der Schwindel ärztlich untersucht wurde und die Ursache vollständig abgeklärt werden konnte, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung tendenziell ohne Hindernisse möglich. Ist die Ursache für den Schwindel eine andere Erkrankung, muss der Antragssteller einige Angaben bezüglich dieser Erkrankung machen. Ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist, hängt dann von der Art und der Schwere der Erkrankung ab.
Wenn die Ursache des Schwindels von einem Arzt nicht vollständig geklärt werden konnte, muss der Antragssteller mehrere Zusatzfragebögen beantworten, die sich auf das Nervensystem und die genaue Symptomatik der Vorerkrankung beziehen. Zusätzlich müssen verschiedene ärztliche Berichte bei der Versicherung eingereicht werden. Die Häufigkeit und die Auswirkungen der Gleichgewichtsstörungen des Antragsstellers sind ausschlaggebend dafür, ob ein Versicherungsabschluss möglich ist oder nicht. Tritt der Schwindel akut auf, kann der Antrag von der Versicherung zurückgestellt werden, bis der Antragssteller über einen bestimmten Zeitraum beschwerdefrei war. Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten sich auf Ausschlussklauseln einstellen, welche sich auf den Schwindel beziehen.
Anonymisierte Risikovoranfragen erleichtern den BU Abschluss
Der Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann möglicherweise erleichtert werden. Neben Sonderaktionen, die dafür sorgen können, dass beispielsweise der abgefragte Zeitraum reduziert wird, helfen auch anonymisierte Risikovoranfragen dabei, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mithilfe dieser Voranfragen kann der individuelle Gesundheitszustand anonymisiert an die Versicherung übermittelt werden. Diese schätzt dann ein, ob und zu welchen Bedingungen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Sollte der Antragsteller abgelehnt werden, kann er nicht in die Sonderwagnisdatei aufgenommen werden, da die Versicherung nicht auf die personenbezogenen Daten des Antragsstellers zugreifen kann.
Die Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen kann für den Antragssteller eine Schwierigkeit darstellen, da die Voranfragen beispielsweise nicht über die persönliche E-Mail-Adresse verschickt werden sollten. Wir bieten Ihnen kostenlos an, anonymisierte Risikovoranfragen mit Ihrem individuellen Gesundheitszustand zu erstellen und Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterstützen.