Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um sich vor finanziellen Einbrüchen zu schützen. Eine Berufsunfähigkeit kann nicht nur durch Krankheiten, sondern auch durch plötzliche Unfälle eintreten und das Leben des Betroffenen auf den Kopf stellen. Besteht nicht mehr die Möglichkeit, den gewohnten Beruf auszuüben und das Gehalt über einen längeren Zeitraum wegfällt, können schnell finanzielle Probleme auftreten. Dabei ist es egal, wie jung oder gesund ein Arbeitnehmer ist, das Risiko einer Berufsunfähigkeit steht immer im Raum. Ein Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, dessen Höhe von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig ist.
Obwohl der Schutz gegen die Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer meist unerlässlich ist, ist dieser Schutz nicht für jeden Menschen gleichermaßen zugänglich. Grund für eine Antragsablehnung seitens der Versicherung können unter anderem gefährliche Krankheiten sein, die das Risiko für eine Berufsunfähigkeit enorm steigern. Auch potenziell risikoreiche Hobbys wie Segelfliegen, Tauchen oder Klettern werden von den Versicherungen als erhöhtes Risiko eingestuft. Menschen, die einen Beruf mit einer hohen körperlichen Tätigkeit ausüben, laufen ebenfalls Gefahr, von den Versicherung abgelehnt oder nur zu schlechteren Bedingungen versichert zu werden. In diesem Beispiel zeigen wir Ihnen, wieso der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einem geringen Body-Mass-Index (BMI) ebenfalls erschwert ist und wie wir unserer Mandantin trotzdem den gewünschten Schutz ermöglichen konnten.
Inhalt
Das Problem mit dem BMI
Der Body-Mass-Index, umgangssprachlich auch BMI, wird häufig verwendet, um das Gewicht einer Person im Verhältnis zu ihrer Größe, ihrem Geschlecht und ihrem Alter einzuschätzen. Die Berechnung setzt sich aus dem Quotienten aus Körpergewicht und Körpergröße zum Quadrat zusammen. Der BMI-Wert kategorisiert das Gewicht der Menschen in Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas. Das Alter sollte bei der Berechnung hinzugezogen werden, da sich das Normalgewicht verschiebt, je älter ein Mensch wird. Ein BMI zwischen 18,5 bis 25 gilt als Normalgewicht. Niedrigere Werte werden als Untergewicht, höhere Werte als Übergewicht oder Adipositas eingestuft.
Schon seit längerer Zeit gibt es Kritik am BMI und der Berechnung, die hinter dem Wert steht. Der Hauptkritikpunkt ist, dass der BMI keinerlei Auskunft darüber gibt, wie das Verhältnis von Fett- und Muskelmasse ist. So kann beispielsweise eine junge Sportlerin, die sich gesund ernährt und viele Muskeln hat, laut den gängigen BMI-Rechnern übergewichtig sein. Außerdem geben die BMI-Rechner, die zahlreich im Internet zu finden sind, keine Auskunft über die Ursache eines vermeintlichen Übergewichts und geben keine Therapiehinweise. Auch unterschiedliche Körperformen werden bei den Berechnungen des BMI nicht berücksichtigt.
Der BMI gilt trotz seiner Kritik noch immer als eine der einfachsten Möglichkeiten, das Körpergewicht einer Person einordnen zu können und wird auch oft von Versicherungen zur Risikoeinstufung ihrer Interessenten verwendet. In unserem Praxisbeispiel wurde einer jungen Frau der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschwert, da ihr BMI deutlich unter dem Normalbereich lag.
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz kritischem BMI möglich?
Unsere Mandantin Frau T. kam mit dem Wunsch auf uns zu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Allerdings wusste sie, dass ihr geringer BMI ein Risiko für die Versicherungen darstellen würde. Um das Risiko einer Ablehnung zu umgehen, nahm sie Kontakt zu uns auf und schilderte ihre Situation.
Frau T. war eine 28-jährige Assistenzärztin und absolvierte gerade eine Weiterbildung zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wollte sie finanziellen Einbrüche im Fall einer Berufsunfähigkeit vorbeugen, um ihren aufgebauten Lebensstandard im Ernstfall aufrechthalten zu können. Sie wog bei einer Körpergröße von 164 cm nur 43 Kilogramm. Laut BMI-Rechner ergibt das einen Wert von 16,0. Dieser Wert fällt unter 17,5 und somit in den Bereich des kritischen Untergewichts und wird als gesundheitlich bedenklich eingestuft. An dieser Stelle muss allerdings erwähnt werden, dass Frau T. unter keiner Krankheit litt, die den geringen BMI erklären würde. Sie war nicht magersüchtig, noch litt sie unter einer anderen Form von Essstörung. Frau T.‘s geringer BMI ist also weder die Folge einer anderen Erkrankung, noch hat ihr der geringe BMI gesundheitliche Probleme bereitet. Die kleine und zierliche Statur liegt in Frau T.‘s Familie.
Versicherungen stuften Untergewicht vor allem in diesem Ausmaß allerdings häufig als Risikofaktor ein und reagieren daher oft sehr abweisend. Der Grund dafür ist, dass Untergewicht, selbst wenn der Interessent ansonsten nicht unter bestehenden Krankheiten oder gar einer Essstörung leidet, ein Risiko für Erkrankungen sein können. Vergleichsweise harmlose Folgen von Untergewicht können beispielsweise Vitamin- oder Mineralstoffmangelerscheinungen sein, allerdings kann Untergewicht auch innere Organe wie Herz, Leber oder Niere schädigen und zu Muskelschwund führen. In der Regel sind Versicherungen nicht bereit, diese Risiken abzusichern und lehnen den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Sonderaktionen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Frau T. wünschte sich eine Absicherung von 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente monatlich bei einem versicherten Endalter von 67 Jahren. Gleichzeitig sollte der Vertrag eine garantierte BU-Rentensteigerung von ein bis zwei Prozent und eine Beitragsdynamik zwischen ein bis fünf Prozent haben. Neben ihrem geringen BMI gab Frau T. in unserem Fragebogen weder relevante Erkrankungen noch risikoreiche Freizeitaktivitäten an.
Es gelang uns trotz dem geringem BMI von Frau T. ihr die gewünschte Absicherung zu ermöglichen. Wir konnten zwei Sonderaktion ausfindig machen, die speziell für Heilberufe ausgeschrieben waren. Mithilfe dieser Sonderaktion verzichten die Versicherungen auf die Angabe von Größe und Gewicht, wodurch Frau T.‘s geringer BMI keinen Einfluss mehr auf die Vertragsgestaltung haben würde. Allerdings war die monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Sonderaktion auf 1.250 Euro begrenzt. Um trotzdem auf die gewünschten 2.000 Euro monatlich zu kommen, wurde die Versicherung auf zwei Versicherer aufgeteilt. Frau T. entschied sich für einen Versicherer aus Köln, bei welchem sie im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente von 750 Euro erhält. In den Vertragsbedingungen war eine garantierte Steigerung der Rente um zwei Prozent pro Jahr festgehalten. Die monatlichen Beiträge für diese Versicherung lagen bei 33,20 Euro im Monat. Die zweite Versicherung schloss Frau T. bei einem Versicherer aus Stuttgart ab. Die dortige monatliche Berufsunfähigkeitsrente beträgt 1.250 Euro, sodass Frau T. im Leistungsfall insgesamt auf eine monatliche Rente von 2.000 Euro kommt. Auch in der zweiten Versicherung wurde eine garantierte Steigerung der Rente um 2 Prozent pro Jahr festgehalten. In beiden Verträgen lag das Endalter bei 67 Jahren. Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen, die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hilfreich sein können.