Die meisten Menschen litten in ihrem Leben schon einmal an einem Knochenbruch. Sei es durch eine Verletzung beim Sport oder einen Unfall im Alltag: Es gibt viele verschiedene Wege, sich einen Knochenbruch zuzuziehen. Häufig heilt der Bruch folgenlos aus, allerdings kann es während des Heilungsprozesses auch zu Komplikationen kommen. Je nachdem, welcher Knochen gebrochen ist, können Betroffene möglicherweise eine Zeit lang nicht mehr arbeiten gehen. Heilt der Bruch nicht wie erwartet, kann es sogar zu einer Berufsunfähigkeit kommen. Dann bricht das gewohnte Einkommen weg und Betroffene stehen schnell vor finanziellen Problemen. Um diesem Risiko vorzubeugen, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, welche im Leistungsfall eine monatliche Rente an die versicherte Person zahlt.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer ohne Hindernisse möglich. Versicherungen prüfen vor Vertragsabschluss den gesundheitlichen Zustand des Interessenten, um das individuelle Risiko einer Berufsunfähigkeit einschätzen zu können. Die Gesundheitsprüfung beinhaltet auch Fragen über vergangene Operationen und verschiedene Arztbesuche, sodass eine Fraktur, die nur schwer verheilt ist, den Vertragsabschluss beeinflussen kann. Die Versicherung erhebt möglicherweise einen Risikozuschlag oder stellt Ausschlussklauseln auf, um das erhöhte Berufsunfähigkeitsrisiko des Interessenten ausgleichen zu können. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen Frakturen auf den Vertragsabschluss haben können.

Diagnose Knochenbruch

Eine Fraktur, umgangssprachlich meist Bruch, kann unterschiedliche Ursachen haben. Durch Gewalteinwirkung, Vorerkrankungen, Unfälle oder eine Überbelastung können Knochen brechen und Betroffene stark in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken. Der betroffene Knochen ist teilweise oder komplett gebrochen und erzeugt Schmerzen und Schwellungen. Je nach Art des Bruchs können verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten angewandt werden. Bei einem unkomplizierten Bruch reicht es meist aus, das betroffene Körperteil in einem Gipsverband zu stabilisieren. Dann wächst der Knochen von allein wieder zusammen. Bei einem komplizierten Bruch wie beispielsweise einem offenen Bruch oder einem Bruch der Gelenke in Mitleidenschaft gezogen hat, ist häufig eine Operation nötig.

Grafik: Frakturen in Krankenhäusern, 2019

Besonders häufig sind der Oberschenkelknochen und der Unterarm von Frakturen betroffen. Auslöser ist meist eine direkte Gewalteinwirkung durch beispielsweise einen Unfall. Quelle: GBE-Bund.

Die Heilungsdauer einer Fraktur kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Schlüsselbeinbruch ist meist nach einem Monat vollständig ausgeheilt, während ein Oberschenkelbruch eine Heilungsdauer von drei bis vier Monaten haben kann. Hinzu kommt das Alter des Betroffenen. Die Knochen von Kindern und jungen Erwachsenen heilen in der Regel schneller als von älteren Menschen.

Generell kann man sagen, dass Frakturen meist ohne bleibende Schäden ausheilen. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem der allgemeine Gesundheitszustand sowie das Alter des Betroffenen. Handelt es sich um einen komplizierten Bruch, wie beispielsweise einer Gelenkfraktur, können langanhaltende Beschwerden auftreten.

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Frakturen?

Da Frakturen an unterschiedlichen Stellen auftreten können, ist es nicht ganz einfach, die Frage zu beantworten, ob trotz Fraktur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Die Einschätzung der Versicherung hängt stark davon ab, welches Körperteil betroffen war und wie der Bruch verheilt ist. Wird ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, während eine akute Fraktur vorliegt, wird der Antrag von der Versicherung vermutlich zurückgestellt. Ist die Fraktur vollständig ausgeheilt, kann die Versicherung prüfen, ob die Fraktur zu weiteren Komplikationen geführt hat oder nicht.

Fraktur ohne Gelenkbeteiligung

Eine Fraktur, die beispielsweise durch einen Unfall verursacht wurde und folgenlos ausgeheilt ist, hat im Regelfall keine negativen Auswirkungen auf den Vertragsabschluss. Dabei ist wichtig, dass es sich nicht um eine Fraktur am Schädel oder der Wirbelsäule handelt. Ein Schädelbruch oder ein Bruch an der Wirbelsäule kann zu schweren Folgeerkrankungen führen und heilt nur schlecht aus. Die Bewegungsfreiheit kann längerfristig stark eingeschränkt sein, sodass ein Versicherungsabschluss nicht zur Normalannahme erfolgen kann. Zu den Frakturen, die den Vertragsabschluss nicht zwingend negativ beeinflussen, zählen also vorrangig Brüche an den Extremitäten.

Fraktur mit Gelenkbeteiligung

Gelenke, die sich in unmittelbarer Nähe zu dem gebrochenen Knochen befinden, werden häufig durch den Bruch ebenfalls verletzt. Die Heilung dieser Gelenke kann langwierig sein und Beschwerden hervorrufen, die über einen längeren Zeitraum bestehen. Ein Beispiel für eine Fraktur mit Gelenkbeteiligung ist beispielsweise eine Sprunggelenksfraktur. Die Knöchelregion ist betroffen und stabilisierende Gelenke werden verletzt. Eine solche Fraktur kann über einen langen Zeitraum Beschwerden verursachen und so den Belastungsaufbau erschweren.

Die Versicherung verlangt einige zusätzliche Fragebögen, die sich auf das betroffene Gelenk beziehen. Außerdem müssen ärztliche Befunde beigefügt werden. Eine Fraktur mit Gelenkbeteiligung wird von den Versicherungen häufig mit Ausschlussklauseln bewertet. Minderbelastbarkeit und alle Bewegungsstörungen, die von der entsprechenden Körperregion ausgehen, werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Fraktur des Schädels oder der Wirbelkörper

Ein Versicherungsabschluss zur Normalannahme wird mit einer Fraktur des Schädels oder der Wirbelkörper nicht möglich sein. Die Gefahr einer Fraktur in den genannten Bereichen ist sehr hoch, da beispielsweise das Gehirn oder das Rückenmark beeinträchtigt werden kann. Ebenso wie bei einer Fraktur mit Gelenkbeteiligung fordert die Versicherung zusätzliche Informationen über die Fraktur an. Dazu zählt beispielsweise ein Zusatzfragebogen, welcher unter Umständen den gesamten Bereich der Wirbelsäule miteinschließt. Zusätzlich müssen ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse an die Versicherung übermittelt werden.

Eine Fraktur im Bereich des Schädels oder im Bereich der Wirbelsäule wird in jedem Fall eine Ausschlussklausel erhoben. Folgeerkrankungen, Minderbelastbarkeit und Bewegungseinschränkungen, die von der Fraktur ausgehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Sollte es bei der Fraktur zu einer Schädigung des Rückenmarks oder des Gehirns gekommen sein, wird kein Vertragsabschluss möglich sein.

Generell gilt, dass die Versicherungen den individuellen Heilungsprozess der Fraktur betrachten. Eine allgemeine Aussage darüber zu treffen, wann welcher Versicherungsschutz gewährt wird, ist daher äußerst schwer. Anonymisierte Risikovoranfragen erleichtern diese Einschätzung.

Sonderaktionen und anonymisierte Risikovoranfragen

Sonderaktionen sind zeitlich begrenzte Aktionen der Versicherer, die den Vertragsabschluss für die Interessenten attraktiver gestalten sollen. Diese Aktionen sind häufig auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten und verfolgen unterschiedliche Ansätze. Ein Beispiel für eine Sonderaktion ist eine Reduzierung der Gesundheitsfragen, wodurch Interessenten Krankheiten, die nicht mehr in den abgefragten Zeitraum fallen, nicht angeben müssen. Eine Reduzierung des abgefragten Zeitraums wirkt sich positiv auf den Versicherungsabschluss aus, wenn so eine Krankheit wie eine Fraktur nicht mehr angegeben werden muss.

Außerdem kann es hilfreich sein, anonymisierte Risikovoranfragen an die Versicherungen zu schicken. Diese Voranfragen stellen eine unverbindliche Anfrage dar, welche zwar den Gesundheitsstatus des Interessenten, aber keine personenbezogenen Daten beinhaltet. Die Versicherungen prüfen den Antrag und entscheiden dann, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss zustande kommen könnte. Bei einer Ablehnung müssen Interessenten keine negativen Folgen befürchten, da die Versicherung keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten hat. Die Interessenten können sich für die Versicherung entscheiden, die ihnen das attraktivste Angebot anbietet.

Die Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen sollte nicht leichtfertig erfolgen, um Rückschlüsse auf die eigenen Person zu vermeiden. Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gerne und unterstützen Sie kostenlos auf dem Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.