Das Risiko berufsunfähig zu werden und seinem gewohnten Beruf nicht mehr nachgehen zu können, ist in jedem Berufsbild präsent. Arbeitnehmer begegnen dann einem plötzlichen Einkommensverlust, der ausgeglichen werden muss. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, da diese im Fall einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt, die den Arbeitnehmer finanziell auffangen soll.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht für jeden Menschen ohne Hindernisse möglich. Die Versicherungen führen vor Abschluss eine Risikoprüfung durch. Das Ergebnis der Risikoprüfung wird durch verschiedene Krankheiten und risikoreiche Freizeitaktivitäten beeinflusst und kann dazu führen, dass die zu versichernde Person nur mit Einschränkungen versichert werden kann. Es ist auch möglich, von der Versicherung abgelehnt zu werden. Vorerkrankungen wie Epilepsie können einen Vertragsabschluss erschweren. Wir zeigen Ihnen, dass es trotz Vorerkrankungen möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Diagnose Epilepsie

Epilepsie ist eine Nervenkrankheit, die dafür sorgt, dass der Betroffene epileptische Anfälle erleidet. Die Nervenzellen im Gehirn senden unkontrollierte Impulse an den Körper weiter, welcher daraufhin mit verschiedenen Symptomen reagiert. Die Ursache der Krankheit ist bis heute unklar. Je nach Ausprägung der Krankheit, kann ein epileptischer Anfall von einem kaum spürbaren Kribbeln bis hin zu einem Krampfanfall mit darauffolgender Bewusstlosigkeit reichen. Die Anfälle treten plötzlich auf und können nicht vorhergesehen werden.

Grafik: Anzahl der Epilepsie Diagnosen in deutschen Krankenhäusern

Jedes Jahr erhalten rund 145.000 Menschen die Diagnose Epilepsie. Die Ursache der unheilbaren Nervenkrankheit ist immer noch unklar. Quelle: GBE-Bund.

Je nach Häufigkeit und Stärke der Anfälle unterscheiden sich die Behandlungsmöglichkeiten. Meist werden Antiepileptika verschrieben, die dafür sorgen, dass die Anzahl der Anfälle deutlich abnimmt. Epilepsie ist nicht heilbar; die Medikamente sorgen lediglich für eine Schwächung der Symptome.

Die Versicherungen sehen die Krankheit Epilepsie als enormes Risiko für eine Berufsunfähigkeit, weshalb ein Vertragsabschluss nur mit speziellen Risikoprüfungen erfolgen kann. Der Versicherungsnehmer sollte sich außerdem auf Ausschlussklauseln und Risikozuschläge einstellen. In einigen Fällen kann der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch abgelehnt werden.

Auswirkungen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch Epilepsie zwar erschwert, ist aber in vielen Fällen trotzdem möglich. Die Versicherungen benötigen einige Unterlagen wie beispielsweise Hausarztberichte, Befunde und Auskünfte über den bisherigen Krankheitsverlauf. Diese Unterlagen sorgen dafür, dass die Versicherung den Krankheitsgrad und das damit verbundene Risiko des Versicherungsnehmers besser einschätzen kann.
Zusätzlich fordern Versicherungen eine spezielle Risikoprüfung. Hierfür muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, welcher sich auf das Nervensystem, das Gehirn und die Krankheit selbst beziehen kann.

Mögliche Fragen aus einem Fragebogen könnten beispielsweise sein:

  1. „Seit wann bestehen die epileptischen Anfälle?“
  2.  „Wie nannte der Arzt die Art der Epilepsie?“
  3. „Wie lange dauert ein Anfall im Allgemeinen?“
  4.  „Wie häufig treten die Anfälle im Jahr auf?“
  5. „Treten dabei Krämpfe mit Bewusstlosigkeit auf?“
  6. „Sind sie beruflich aufs Autofahren angewiesen?“

Wie in diesen Beispielfragen deutlich wird, versuchen die Versicherungen möglichst viele Informationen über die Krankheit und den Versicherungsnehmer zu generieren. Auch die Auswirkungen der Krankheit auf das Berufsleben werden abgefragt. Dieser Fragebogen kann entscheidend für einen erfolgreichen Versicherungsabschluss sein.

Kommt ein Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande, werden entweder die zu zahlenden Beiträge erhöht oder es werden gewisse Ausschlussklauseln aufgestellt. Diese können beispielsweise Folgeerkrankungen, die durch die Epilepsie ausgelöst wurden, vom Versicherungsschutz ausschließen.

Empfehlung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Epilepsie

Wie oben bereits gezeigt wurde, ist es möglich, trotz Epilepsie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wir empfehlen, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen, um den bestmöglichen Tarif zu finden. Dafür können anonymisierte Risikovoranfragen hilfreich sein. Mithilfe von diesen Voranfragen geben Versicherer unverbindlich Auskunft darüber, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsangebot zustande kommen könnte. Die Erstellung der Risikovoranfragen und die Zusendung an die Versicherer bieten wir Ihnen kostenlos an.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und unterstützen Sie bis zum Vertragsabschluss.

Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten

Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.