Unfälle und Krankheiten können schnell dazu führen, dass der Alltag nicht mehr gemeistert werden kann. Dazu gehört oft auch der Beruf, der aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausgeübt werden kann. Wenn Betroffene sich nicht im Vorhinein mit diesem Risiko auseinandergesetzt haben, werden sie schnell vor finanziellen Problemen stehen. Zwar erhalten Arbeitnehmer im Regelfall die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Rente fällt allerdings so gering aus, dass die finanziellen Einbrüche nicht aufgefangen werden können. Um das gewohnte Existenzniveau aufrechtzuerhalten, sollte rechtzeitig über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Betroffene im Leistungsfall eine monatliche Rente erhalten, die die Zahlungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente deutlich übersteigen. So können die Einkommensverluste effizient abgefangen werden und Betroffene werden nicht vor finanzielle Probleme gestellt.

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, muss man sich der Gesundheitsprüfung der Versicherungen unterziehen. Diese prüft nicht nur den Gesundheitszustand des Interessenten, sondern auch die Ausübung potenziell risikoreicher Hobbys. Leidet der Antragsteller unter gewissen Vorerkrankungen, ist das Risiko berufsunfähig zu werden, erhöht. Versicherungen können dann Risikozuschläge erheben oder Ausschlussklauseln aufstellen, um das erhöhte Berufsunfähigkeitsrisiko auszugleichen. Hier erfahren Sie, wie Versicherungen ausgekugelte bzw. verrenkte Gelenke bei Vertragsabschluss eingeschätzt werden.

Diagnose: Verrenkung

Durch extreme Krafteinwirkung kann es dazu kommen, dass Knochen aus den Gelenken springen. Diesen Vorgang nennt man Verrenkung. Auch Stürze oder Unfälle können zu Verrenkungen führen. Besonders häufig treten Verrenkungen an den Schultern, Fingern und Knien auf. Betroffene merken durch starken Schmerz sofort, dass sie sich verletzt haben. Häufig treten Blutergüsse rund um das ausgekugelte Gelenk auf. Das betroffene Körperteil kann nicht mehr richtig bewegt oder belastet werden. Das Gelenk sollte umgehend ruhiggestellt und vorsichtig gekühlt werden. Um das Gelenk wieder einzurenken, sollte in jedem Fall ein Arzt aufgesuchte werden. Versuchen Betroffene eigenständig das Gelenk wieder einzurenken, können Sehnen und Bänder beschädigt werden. Das Risiko besteht auch bei der Verrenkung selbst; es können Nerven geschädigt werden, die ein Taubheitsgefühl auslösen. In einigen Fällen kann sogar eine Operation nötig werden, um den Gelenkkopf wieder in die Gelenkpfanne zu bringen. Je häufiger ein Gelenk ausgerenkt wird, desto höher ist die Gefahr, an der selben Stelle erneut Verrenkungen zu erleiden, da die betroffenen Körperregionen und die Strukturen um die Gelenke sich lockern können.

Grafik: Krankenhausaufenthalte aufgrund von Verrenkungen

Jedes Jahr werden viele Menschen aufgrund von Verrenkungen stationär in Krankenhäusern behandelt. Am häufigsten sind die Gelenke betroffen, die in viele Bewegungen eingebunden sind. Dazu zählt beispielsweise das Schultergelenk oder das Hüftgelenk. Quelle: GBE-Bund.

BU-Abschluss trotz Verrenkung

Die Einschätzung der Versicherungen hängen vor allem davon ab, an welcher Stelle die Verrenkung aufgetreten ist und wie der Heilungsprozess verlaufen ist. Dabei sind besonders beanspruchte Körperteile wie die Knie- oder Fußgelenke eher für eine negative Einschätzung der Versicherung verantwortlich. Interessenten, die unter einer Verrenkung litten, müssen. In jedem Fall einen zusätzlichen Fragebogen beantworten, der sich auf die betroffene Körperregionen bezieht. So erhalten die Versicherer einen besseren Überblick über die Verrenkung.

Fragen aus diesem Zusatzfragebogen können wie folgt aussehen:

  1. Ist eine Operation oder sind weitere Untersuchungen geplant bzw. angeraten?
  2. Werden Sie aktuell noch behandelt oder bestehen noch Beschwerden bzw. Bewegungseinschränkungen?
  3. Hatten Sie mehrfach Beschwerden an der betroffenen Stelle?
  4. Wann hatten Sie zuletzt Beschwerden?
  5. Waren Sie aufgrund dieser Beschwerden in den letzten 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt?
  6. Wurde eine Operation, eine Arthroskopie, bildgebende Untersuchungen oder eine Laboruntersuchungen durchgeführt?
  7. Wurden Hinweise auf Gicht, Arthrose,, eine Fraktur oder eine rheumatische Erkrankung festgestellt?

Der Vertragsabschluss könnte durch mehrfach auftretende Beschwerden sowie bis zum Vertragsabschluss bestehende Beschwerden negativ beeinflusst werden. Das Risiko, erneut Schäden an der betroffenen Region zu erleiden und in diesem Zuge berufsunfähig zu werden, ist erhöht. Auch vergangene oder noch geplante Operationen stellen ein Risiko dar. Um das individuelle Risiko richtig einschätzen zu können, wird die Versicherung ärztliche Befunde sowie Verlaufskontrollen einfordern. Je nach Ausmaß und Dauer der Verrenkung werden dann entweder Risikozuschläge erhoben oder Ausschlussklauseln für den entsprechenden Bereich aufgestellt.

Wenn die Verrenkung einmalig aufgetreten ist, schnell und unkompliziert behandelt werden konnte und keine anhaltenden Beschwerden verursacht hat, ist ein Vertragsabschluss zur Normalannahme möglich.

Erleichterter Vertragsabschluss

Besonders bei Krankheiten, die je nach Patient unterschiedlich verlaufen können, ist es besonders interessant, die Versicherungen miteinander zu vergleichen. Während eine Versicherung Verrenkungen möglicherweise immer mit Risikozuschlägen bewertet, ist bei einer anderen Versicherung der individuelle Krankheitsverlauf ausschlaggebend. Um nicht Gefahr zu laufen, in die Sonderwagnisdatei aufgenommen zu werden, sollten Interessenten vermeiden, normale Anfragen an die Versicherer zu stellen. Sinnvoller ist die Erstellung sogenannter anonymisierter Risikovoranfragen, welche keine personenbezogenen Daten beinhalten. Die Versicherung prüft den Antrag und den Gesundheitszustand des Interessenten und sendet diesem ein unverbindliches Angebot zu. Das Angebot zeigt auch die Bedingungen, zu denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. So können Interessenten verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen und die wählen, die das attraktivste Angebot anbietet.

Um keine Rückschlüsse auf die eigene Person zuzulassen, sollten Sie bei der Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen besonders vorsichtig sein. Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten und erstellen Ihre anonymisierten Risikovoranfragen.