Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ein ausreichendes Lohneinkommen zu erzielen. Zwar kann für diesen Fall auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Allerdings fällt die Rente in der Regel geringer aus als eine Berufsunfähigkeitsrente.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als private Vorsorge ist daher generell empfehlenswert, bei einer Vorerkrankung wie einem erlittenen Schlaganfall umso mehr. Allerdings gestaltet sich der Versicherungsabschluss bei einer Vorerkrankung schwieriger. Wir sind darauf spezialisiert und zeigen im Folgenden eine Möglichkeit auf, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Schlaganfall erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Schlaganfall: Ursachen und Erkennungsmerkmale

Bei einem Schlaganfall, auch Apoplex oder Hirnschlag genannt, wird die Durchblutung des Gehirns plötzlich gestört, wodurch Gehirnzellen absterben. Wer akut einen Schlaganfall erleidet, muss umgehend ärztlich versorgt werden, um mögliche Schäden auf ein Minimum reduzieren zu können. Schätzungen zur Folge erleiden pro Jahr ca. 200.000 Menschen einen Schlaganfall.

Grafik: Schlaganfall Inzidenz in Deutschland

Menschen, die einen Schlaganfall erleiden, sind durchschnittlich 73 Jahre alt. Jedoch treten auch immer wieder Schlaganfälle bei deutlich jüngeren Menschen auf. Quelle: Schlaganfall Begleitung.

Ursachen für einen Schlaganfall

Auslöser sind meist Hirnblutungen oder eine Minderdurchblutung, die durch Blutgerinnsel oder Gefäßverkalkungen verursacht werden kann. Bestimmte Faktoren können das Eintrittsrisiko begünstigen. Darunter fallen beispielsweise:

  • hoher Alkoholkonsum
  • Übergewicht
  • Bewegungsmangel
  • Störung des Fettstoffwechsels
  • Diabetes mellitus
  • Vorhofflimmern
  • sonstige Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • verengte Halsschlagader
  • Hormonpräparate bei Frauen
Grafik: Risikofaktoren Schlaganfall

Schlaganfälle werden von verschiedenen Risikofaktoren begünstigt. Beispielhafte Risikofaktoren sind Bewegungsmangel, Übergewicht oder Rauchen. Quelle: Schlaganfall Begleitung.

Besonders wichtig ist das Erkennen eines akuten Hirnschlags. Der sogenannte FAST-Test soll helfen, im Notfall die richtige Entscheidung zu treffen.

F „face“ (Gesicht) Wenn der Betroffene beim Versuch zu lächeln das Gesicht nur halbseitig bewegen kann, ist dies ein Anzeichen für eine Halbseitenlähmung und damit für einen Schlaganfall.
A „arms“ (Arme) Sollte die Person beide Arme nicht gleichzeitig nach vorne strecken und dabei die Handflächen nach oben drehen können, liegt hier wahrscheinlich eine unvollständige Lähmung als Hinweis auf einen Schlaganfall vor.
S „speech“ (Sprache) Außerdem kann ein Schlaganfall daran erkannt werden, dass ein einfacher Satz nur undeutlich oder gar nicht nachgesprochen werden kann.
T „time“ (Zeit) Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie den Notarzt!

Unabhängig vom FAST-Test gilt grundsätzlich: Sobald der kleinste Verdacht besteht, sollte der Notarzt umgehend gerufen werden – auch wenn es sich nachher als eine Fehleinschätzung herausstellt.

Was passiert nach einem Schlaganfall?

Nach einem Schlaganfall können Beeinträchtigungen bleiben. Bekannt sind vor allem Bewegungs- und Sprachstörungen, wobei diese Fähigkeiten häufig innerhalb der Therapie von Grund auf neu erlernt werden müssen. Auch sind Sehstörungen und Lähmungen mögliche Folgen. Je nach Fall steht nach einem Schlaganfall die Frage im Raum, ob eine Wiederaufnahme des bisher ausgeübten Berufes möglich ist, denn allgemein gestaltet sich die Alltagsbewältigung für die meisten Betroffenen herausfordernd.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift oft zu kurz

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine finanzielle Unterstützungsleistung, die Ihnen zugutekommt, sobald Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihren vorherigen Beruf auszuüben. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hingegen wird nicht geprüft, ob Sie in Ihren vorherigen Beruf zurückkehren können, sondern ob Sie überhaupt noch arbeitsfähig sind, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit. Danach bemisst sich auch der Rentenanspruch:

  • Wer nur noch weniger als 3 Stunden täglich in einem zumutbaren Beruf arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Wessen verbleibende Arbeitskraft auf 3 bis 6 Stunden täglich geschätzt wird, erhält die Hälfte der Rente.
  • Ab 6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit besteht kein Rentenanspruch mehr.

Um im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht auf die geringe Erwerbsminderungsrente angewiesen zu sein, ist eine private Vorsorge ratsam. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente finanziell meist zu kurz greift, wie das folgende Praxisbeispiel verdeutlicht.

Berufsunfähigkeit bei einem Fitnesstrainer aufgrund eines Schlaganfalls

Herr P. ist als Fitnesstrainer in einem Sportstudio angestellt und unter anderem für den Empfang und die Eingliederung neuer Kunden zuständig. Außerdem gibt er an zwei Tagen in der Woche Kurse und ist auch sonst in seiner Freizeit sportlich aktiv. Eines Tages erleidet Herr P. unerwartet einen Schlaganfall, der im Nachhinein auf eine Hirnblutung zurückgeführt werden konnte.

Da ärztliche Hilfe nicht sofort zur Stelle war, sind die bleibenden Schäden enorm. Seine Bewegungsfähigkeit ist derart eingeschränkt, dass er nicht mehr gehen kann. Die Konsequenz: Herr P. kann nicht mehr in seinem Beruf arbeiten und erhält die ersten zwei Jahre nach dem Schlaganfall Krankengeld.

Danach beantragt Herr P. die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung wird ihm eine Erwerbsfähigkeit von 50 % zugesprochen. Er erhält folglich die halbe Rente, die sich im Vergleich zu seinem früheren Monatsbruttogehalt von 2.200 Euro lediglich auf 319 Euro beläuft. Herr P. sieht sich dadurch in einer finanziellen Notlage, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hätte abgewendet werden können.

Erschwerter Versicherungsabschluss aufgrund eines Schlaganfalls

Eine Vorerkrankung birgt ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit in den Augen der Versicherer. Dadurch müssen Sie mit Beitragszuschlägen, Ausschlussklauseln oder sogar einer Ablehnung Ihres Versicherungsantrages rechnen. Wie schwerwiegend die Vorerkrankung eingestuft wird, hängt beispielsweise davon ab, wie lange die Vorerkrankung zurückliegt, wie gut sie ausgeheilt ist und wie sehr die Vorerkrankung Sie aktuell noch beeinträchtigt. Allgemein gilt: Je umfangreicher und schwerwiegender die Vorerkrankung, desto höher fallen die Beiträge aus bzw. desto wahrscheinlicher ist eine Antragsablehnung.

Unser bewährtes Vorgehen für einen erfolgreichen Versicherungsabschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung

In unserer über 25-jährigen Tätigkeit als unabhängige Versicherungsmakler haben wir uns auf Versicherungsabschlüsse bei Vorerkrankungen spezialisiert. Unser Vorgehen hat sich dabei immer wieder bewährt, sodass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch trotz Schlaganfalls – zumindest prinzipiell – möglich ist.

1. Gesundheitsfragen beantworten

Am Anfang ist es wichtig, Ihre gesundheitliche Verfassung per Fragebogen zu ermitteln. Auch Arztberichte können erforderlich sein, um den Krankheitsverlauf detailliert abzubilden.

2. Versicherungsbedarf ermitteln

Um die Höhe Ihrer Rente, die Ihnen im Fall einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt werden soll, festlegen zu können, ermitteln wir als Nächstes Ihren persönlichen Versicherungsbedarf.

3. Unverbindliche Risikovoranfrage

Alle erhobenen Daten werden nun anonymisiert und in Form einer Risikovoranfrage an verschiedene Versicherer geschickt. Auf diese Weise ermitteln wir, welcher Versicherer bereit wäre, das Risiko zu übernehmen und Versicherungsschutz zu bieten. Die Risikovoranfrage ist zwar unverbindlich und die Angebote der bereitwilligen Versicherer ebenfalls. Viel wichtiger ist aber, dass eine Antragsablehnung auf diese Weise effektiv vermieden wird, da es sich um keine offizielle Antragstellung handelt. Auch ein Eintrag in das Sonderwagnisregister der Versicherer, welcher im Zuge einer Antragsablehnung in der Regel erfolgt, wird so umgangen.

4. Eingegangene Angebote vergleichen

Die Angebote derjenigen Versicherer, die bereit wären, Versicherungsschutz zu bieten, stellen wir Ihnen zur Verfügung. Jetzt können Sie in Ruhe – und falls gewünscht mit unserer Unterstützung – überprüfen, welches Angebot in Preis und Leistung am besten passt.

5. Offizielle Antragstellung

Nachdem Sie sich entschieden haben, stellen wir den offiziellen Antrag beim ausgewählten Versicherer und kümmern uns bei möglichen Rückfragen des Versicherers um alles Weitere.

Unsere Leistungen sind kostenfrei für Sie!

Unsere Unterstützungsleistungen beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sind für Sie vollkommen kostenfrei. Möglich ist dies durch eine Courtage, die wir direkt vom Versicherer als Aufwandsentschädigung erhalten. Sie zahlen also weder einen höheren Versicherungsbeitrag noch müssen Sie an uns irgendwelche Zusatzkosten entrichten. Nehmen Sie gerne kostenfrei und unverbindlich Kontakt zu uns auf.