Rückenschmerzen sind eine der häufigsten Beschwerden in der deutschen Bevölkerung. Sei es durch übermäßiges Sitzen am Schreibtisch oder eine schlechte Körperhaltung: Jeder kennt das Gefühl, von Rückenschmerzen geplagt zu werden. Häufig verschwinden die Schmerzen nach kurzer Zeit wieder, allerdings können sich auch ernst zu nehmende Krankheiten aus den Rückenbeschwerden entwickeln. Diese können zu einer Berufsunfähigkeit führen, da Verletzungen des Rückens schnell Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben. Haben Betroffene keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sind sie im Fall einer Berufsunfähigkeit von Einkommensverlusten bedroht. Eine ausreichende Absicherung sollte von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erwartet werden, da diese Rente häufig sehr gering ausfällt.
Bevor eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, prüft die Versicherung den Gesundheitszustand des Interessenten. Leidet der Interessent unter Vorerkrankungen, wird dieser als risikoreich eingestuft, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch Vorerkrankungen steigen kann. Versicherungen erheben dann Risikozuschläge oder stellen Ausschlussklauseln auf, die dieses erhöhte Risiko ausgleichen sollen. Treten die Rückenbeschwerden häufig auf und müssen eventuell sogar behandelt werden, werden diese von der Versicherung entsprechend bewertet.
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Ursache von Rückenbeschwerden
Die Ursachen von Rückenbeschwerden können sehr spezifisch und unterschiedlichen Ursprungs sein. Treten die Beschwerden nur über einen kurzen Zeitraum auf, sind sie vermutlich auf eine falsche Haltung zurückzuführen und sollten von allein wieder verschwinden.
Anders sieht es aus, wenn die Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen und die Betroffenen in alltäglichen Bewegungen wie Gehen oder Sitzen stark einschränken. In diesen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden, welcher dann der Ursache der Beschwerden auf den Grund gehen kann. Rückenbeschwerden werden je nach Lokalisierung und Dauer entsprechend kategorisiert und entsprechend auf die Ursache untersucht.
Rückenbeschwerden können aufgrund von Muskelverspannungen, Wirbelblockaden, Bandscheibenvorfällen, Osteoporose, Nierenbeckenentzündung oder eines Herzinfarktes auftreten. Ohne eine ärztliche Untersuchung ist die Ursache der Beschwerden nicht ausfindig zu machen. Zu den Untersuchungsmethoden zählen beispielsweise körperliche Untersuchungen, Bluttests oder neurologische Untersuchungen. Wenn die Ursache der Schmerzen festgestellt wurde, wird diese entsprechend behandelt. Akute Rückenbeschwerden können mithilfe von Wärme oder gewissen sportlichen Übungen meist selbst behandelt werden.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rückenbeschwerden
Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rückenbeschwerden zur Normalannahme abgeschlossen werden kann, hängt von einigen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist zuerst einmal, ob die Ursache der Beschwerden bereits festgestellt werden konnte. Liegt die Ursache in einer anderen Erkrankung, wird der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend dieser Erkrankung bewertet.
Interessenten müssen im Zuge der Gesundheitsprüfung einen zusätzlichen Fragebogen beantworten, welcher sich auf den Bereich der Wirbelsäule und die Beschwerden bezieht. Entstanden die Beschwerden aus einem Unfall oder einer Verletzung heraus, kann davon ausgegangen werden, dass die Beschwerden mit der Zeit abnehmen werden. Ursachen wie Bandscheibenvorfälle oder Verschleiß werden hingegen als äußerst risikoreich eingestuft und erschweren den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es wird außerdem betrachtet, ob der Interessent aufgrund der Beschwerden bereits eine Zeit lang arbeitsunfähig war. Läuft die Arbeitsunfähigkeit noch, wird der Antrag voraussichtlich zurückgestellt, bis der Antragsteller wieder arbeiten gehen kann. Auch die Häufigkeit der Beschwerden und ein möglicher beschwerdefreier Zeitraum wird abgefragt.
Je nach Ausprägungen der Beschwerden werden die Versicherungen eine Ausschlussklausel für den Bereich der Wirbelsäule aufstellen. Diese betrifft je nach Formulierung der Versicherung jegliche Minderbelastbarkeit oder Bewegungsstörungen der Wirbelsäule sowie wirbelsäulenbedingte neurologische Symptome wie Gefühlsstörungen oder Lähmungen.
Liegen die Beschwerden bereits länger als 1 Jahr zurück, bieten einige Versicherungen möglicherweise nach einiger Zeit eine erneute Gesundheitsprüfung an. Mit dieser kann der Vertrag attraktiver gestaltet werden, da die Rückenbeschwerden nicht mehr betrachtet werden.
Ein Versicherungsabschluss zur Normalannahme wird nur möglich sein, wenn die Rückenbeschwerden keine Arbeitsunfähigkeit ausgelöst haben und die Beschwerden bereits einige Zeit zurückliegen. Der individuelle Gesundheitszustand des Antragsstellers ist ausschlaggebend für die Einschätzung der Versicherungen.
Anonymisierte Risikovoranfragen und Sonderaktionen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinfachen. Dazu zählen zum einen die sogenannten Sonderaktionen und zum anderen anonymisierte Risikovoranfragen.
Sonderaktionen sind zeitlich befristete Aktionen der Versicherer, die einen Vertragsabschluss für gewisse Personengruppen attraktiver gestalten sollen. Eine Sonderaktion kann beispielsweise eine Reduzierung der Gesundheitsprüfung sein. Es können weniger Fragen gestellt werden oder der abgefragte Zeitraum wird reduziert. Der Antragssteller profitiert da mögliche Erkrankungen oder Behandlungen, die nun nicht mehr in den abgefragten Zeitraum fallen, gegenüber der Versicherung nicht angegeben werden müssen. Dann wird eine kurzfristige und ausgeheilte Rückenerkrankung bei der Risikobewertung der Versicherung nicht berücksichtigt.
Anonymisierte Risikovoranfragen tragen dazu bei, vor Vertragsabschluss ein unverbindliches Angebot der Versicherung zu erhalten. Dieses Angebot ist auf den individuellen Gesundheitszustand des Interessenten abgestimmt, da dieser zwar die Gesundheitsprüfung der Versicherung ausfüllt, allerdings keine personenbezogenen Daten angibt. Sollte es zu einer Antragsablehnung kommen, kann die Versicherung den Interessent nicht in die Sonderwagnisdatei aufnehmen lassen, da der Name der Person nicht bekannt ist. So können verschiedene Angebote eingeholt werden, um sich am Ende für den attraktivsten Vertrag zu entscheiden.
Bei diesem Prozess ist es ratsam, professionelle Beratung hinzuzuziehen, um die Anonymität zu wahren und keine Rückschlüsse auf die eigene Person zuzulassen. Wir unterstützen Sie kostenlos mit unserer langjährigen Erfahrung und erstellen Ihre anonymisierten Risikovoranfragen.