Arbeitnehmer sind meist von ihrem Einkommen abhängig und können einen Einbruch dieses Einkommens nicht ohne Weiteres ausgleichen. Eine Berufsunfähigkeit kann allerdings dazu führen, dass das Einkommen plötzlich wegfällt. In der Regel erhalten Arbeitnehmer dann die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, welche allerdings nicht reicht, um die Einkommensverluste vollständig aufzufangen. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente an die zu versichernde Person. Diese Rente hilft dabei, das gewohnte Existenzniveau aufrecht zu erhalten.
Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Versicherung das individuelle Risiko einer Berufsunfähigkeit des Antragsstellers. In diese Prüfung fällt neben der Ausübung potenziell risikoreicher Freizeitaktivitäten auch der Gesundheitszustand. Dieser wird mithilfe einer Gesundheitsprüfung abgefragt und anschließend von der Versicherung bewertet. Krankheiten können dazu führen, dass der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln möglich ist. In schlimme Fällen kann der Antrag auch abgelehnt werden.
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Diagnose Nierensteine
Nierensteine setzen sich aus verschiedenen Ablagerungen des Urins zusammen und entstehen in unterschiedlichen Bereichen der Niere sowie den Harnwegen. Je nach Größe der Nierensteine treten unterschiedlich heftige Symptome wie beispielsweise krampfartige Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Fieber, Schüttelfrost oder Schweißausbrüche auf. Wenn die Nierensteine sich nicht selbstständig auflösen, müssen sie medikamentös behandelt werden oder die Betroffenen müssen operiert werden. Werden die Nierensteine nicht behandelt, kann es in schlimmen Fällen zu Entzündungen und sogar einer Blutvergiftung kommen.
Auswirkungen der Nierensteine auf den Abschluss einer BU
Nierensteine werden je nach Krankheitsbild unterschiedlich beurteilt. Sind die Nierensteine nur einmalig aufgetreten und ohne Folgen ausgeheilt, kann der Vertragsabschluss auch zur Normalannahme erfolgen. Einzelne Versicherungen können geringe Risikozuschläge erheben. Generell gilt, dass der Versicherungsnehmer weiterführende Fragebögen ausfüllen muss. Diese beziehen sich dann auf die Nieren sowie die Harnwege. Neben diesen zusätzlichen Fragebögen fordern die Versicherungen auch ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse.
Fragen aus diesem Zusatzfragebögen können beispielsweise so aussehen:
- Wie lautet die genaue Bezeichnung Ihrer Erkrankung? (z.B. Nierensteine, Nieren- oder
Blasenentzündung, …) - Welche Beschwerden / Symptome bestehen / bestanden in Bezug auf die Erkrankung? (z.B.
Koliken, Blut im Urin, erschwertes Harnlassen, …) - Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten?
- Über welchen Zeitraum sind die Beschwerden / Symptome aufgetreten?
- Ist es zu Rückfällen gekommen?
- Sind Sie jetzt völlig beschwerdefrei?
Bestehen die Nierensteine zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss sollte sich der Antragssteller auf eine Ausschlussklausel einstellen. Diese schließt verschiedene Bereiche der Niere und der Harnwege vom Versicherungsschutz aus. Leidet der Betroffene aufgrund der Nierensteine unter Funktionseinschränkungen der Niere, müssen diese Einschränkungen weitergehend geprüft werden. Diese können dazu führen, dass der Antrag mit hohen Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln belegt wird. Auch eine Antragsablehnung wird möglich.
Sonderaktionen und anonymisierte Risikovoranfragen
Ein erfolgreicher Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Nierensteinen hängt also davon ab, wann die Nierensteine aufgetreten sind und welche Auswirkungen sie auf das Leben des Antragsstellers hatten oder haben. Sonderaktionen können dabei helfen, den Vertragsabschluss zu vereinfachen. Verschiedene Versicherungen bieten immer wieder unterschiedliche Sonderaktionen an. Diese sorgen dafür, dass die Bedingung für eine Antragsannahme attraktiver werden. Ein Beispiel wäre eine Einschränkung des abgefragte Zeitraums. Dann müssen Erkrankungen wie Nierensteine, die vor diesem Zeitraum lagen, gegenüber der Versicherung nicht angegeben werden.
Neben Sonderaktionen tragen auch anonymisierte Risikovoranfragen zu einem vereinfachten Versicherungsabschluss bei. Der Gesundheitszustand des Antragsstellers wird anonymisiert an die Versicherung geschickt, welche daraufhin eine Auskunft gibt, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss möglich ist. Wir empfehlen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung professionelle Hilfe hinzuziehen, damit die Voranfragen anonymisiert verschickt werden können. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenfrei an und unterstützen Sie neben der Erstellung der Risikovoranfragen auch bis zum Vertragsabschluss.