Viele Menschen unterschätzen die möglichen Folgen einer Berufsunfähigkeit und erachten dieses Risiko für ihre Berufsgruppe als gering. Doch genau hier liegt die Gefahrenquelle, denn selbst bei vermeintlich sicheren Berufen besteht immer ein ernstzunehmendes Risiko, durch einen Unfall oder eine Erkrankung berufsunfähig zu werden. Das hier behandelte Praxisbeispiel soll aufzeigen, wieso gerade Berufstätige mit Vorerkrankungen wie Neurodermitis eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Auch wenn der Abschluss durch eine Vorerkrankung oftmals erschwert wird, ist er mit professioneller Hilfe prinzipiell möglich.

Was ist und woher kommt eine Neurodermitis?

Neurodermitis beschreibt eine chronisch-entzündliche Hautkrankheit, deren Symptome schubartig auftreten. Betroffene leiden extrem unter dem starken Juckreiz, der sich zum Beispiel auf der Kopfhaut, im Gesicht und an den Händen bemerkbar machen kann. Eine von Neurodermitis geplagte Haut ist auch in symptomfreien Phasen in der Regel sehr sensibel, trocken und gerötet.

Die Ursache, warum sich eine Neurodermitis einstellt, ist bis heute nicht endgültig erforscht. Unter den Vermutungen gibt es Theorien einer gestörten Hautbarriere, die durch einen Gendefekt bedingt ist. Es wird angenommen, dass die Veranlagung für Neurodermitis vererbbar ist, aber nicht zwangsläufig eine Erkrankung bedeuten muss.

Wodurch die Schübe ausgelöst werden können, ist bei jedem Patienten verschieden. Mögliche Triggerfaktoren sind:

  • Textilien
  • Schweiß
  • klimatische Bedingungen
  • falsche Hauthygiene
  • Tabakrauch
  • hormonelle Faktoren
  • psychische Belastungen
  • Allergene wie Hausstaubmilben, Schimmelpilze, Tierhaare etc.
  • berufliche Tätigkeit, die bspw. das Tragen von Gummi- oder Vinylhandschuhen erfordert

Wie kann Neurodermitis therapiert werden?

Die Behandlungsart hängt stark vom Schweregrad der Neurodermitis ab. Grundsätzlich sollten zunächst die Auslösefaktoren bestimmt und so ein genaueres Krankheitsbild ermittelt werden. Bei trockener Haut helfen in vielen Fällen eine abgestimmte Basispflege und das Meiden der Auslöser.

Bei leichten Ekzemen kann der Einsatz von Kortison oder Juckreiz stillenden und antiseptischen Medikamenten eine Besserung verschaffen. Haben sich bereits mäßige oder gar schwere Ekzeme gebildet, ist eine stärkere Kortisontherapie und die Einnahme von Tabletten mit dem Wirkstoff Ciclosporin A, welcher das Immunsystem hemmt, eine Möglichkeit, die Symptome zu lindern. Bezüglich der genauen Behandlungswege sollte der Patient sich im steten Austausch mit einem fachkundigen Arzt befinden.

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Neurodermitis

Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten Sie die Zahlungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon, ob und wie lange Sie weiterhin in irgendeinem anderen Beruf arbeiten können. Bei der Erwerbsminderungsrente gilt:

  • Nur wer keine 3 Stunden mehr täglich in einem zumutbaren Beruf arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Mit einer verbleibenden Erwerbsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden täglich erhalten Sie die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.
  • Ab 6 Stunden täglicher Erwerbsfähigkeit besteht kein Rentenanspruch.

Sollten Sie als vollständig erwerbsunfähig eingestuft und Ihnen somit die volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden, ist jedoch noch immer keine Sicherheit gewährleistet, denn die meisten Menschen erhalten selbst bei voller Rente deutlich unter 30 % Ihres bisherigen Einkommens. Das folgende Beispielszenario soll dies verdeutlichen:

Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber Erwerbsminderungsrente im Vorteil

Frau H. ist seit vielen Jahren als Krankenpflegerin tätig. Während der Arbeitszeit ist das Tragen von medizinischen Handschuhen vorgeschrieben. Ohne einen Grund dafür ausmachen zu können, beobachtet Frau H. Rötungen an ihren Händen, die mit einem starken Juckreiz einhergehen. Nach längerer Beobachtung stellt sie fest, dass vermutlich die Handschuhe der Auslöser sind. Neben dem Juckreiz und der gereizten Haut bilden sich im weiteren Verlauf Ekzeme, die Frau H. zu einer Krankschreibung zwingen.

Zuhause bessert sich ihre Situation und sie beginnt wieder zu arbeiten. Doch nach kurzer Zeit folgen weitere Schübe und Frau H. wird erneut krankgeschrieben. Der Arzt diagnostiziert ihr eine mittelstarke Neurodermitis, die sich nach einigen Tests tatsächlich aufgrund der medizinischen Handschuhe herausgebildet hat. Sie versucht auf etlichen Wegen gegen diese Reaktion anzukämpfen, doch nach 2 Jahren ist hoch immer keine Besserung in Sicht. In dieser Zeit bezog Frau H. Krankengeld, das nun jedoch wegfällt. Sie beantragt daher die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mit dem Ergebnis, dass sie trotz ihrer Neurodermitis als voll erwerbsfähig in einer anderen Tätigkeit eingestuft wird. Ohne private Vorsorge und mit keinerlei Anspruch auf die gesetzliche Rente steht Frau H. nun in einer finanziellen Notlage, die durch den frühzeitigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hätte vermieden werden können.

Erschwerte Bedingungen beim Versicherungsabschluss wegen Neurodermitis

Bei Vorerkrankungen wird von einem erhöhten Risiko für eine Berufsunfähigkeit ausgegangen, weshalb die Versicherer beim Vertragsabschluss häufig Beitragszuschläge erheben oder den Antrag auf Versicherungsschutz sogar ablehnen. Je umfangreicher und schwerwiegender der Krankheitsverlauf, desto problematischer kann sich der Abschluss gestalten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, professionelle und unabhängige Unterstützung beim Versicherungsabschluss in Anspruch zu nehmen.

Wir unterstützen Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – unabhängig und kostenfrei

Seit nunmehr über 25 Jahren vermitteln wir für unsere Mandanten Berufsunfähigkeitsversicherungen und haben uns in dieser Zeit auf den Versicherungsabschluss bei einer oder mehreren Vorerkrankungen spezialisiert. Gerne bringen wir unser Know-how auch für Ihr Bestreben ein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Unsere Leistungen im Rahmen der Versicherungsvermittlung können wir Ihnen vollkommen kostenlos anbieten, da wir bei erfolgreichem Abschluss eine Courtage vom Versicherer als Aufwandsentschädigung erhalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Neurodermitis: So gehen wir vor

Schritt 1: Informationen für Gesundheitsprüfung zusammentragen

Zu Beginn bitten wir Sie, einen Fragebogen für die Gesundheitsprüfung auszufüllen. Neben allgemeinen Informationen wie Alter, Beruf oder Familienstand inkludiert dieser auch Angaben zu Ihrer Erkrankung. Bei einer Neurodermitis können zum Beispiel folgende Gesundheitsfragen gestellt werden:

  • Sind Sie in Ihrer Berufsausübung Stoffen ausgesetzt, auf die Sie allergisch reagieren?
  • Waren Sie in der Vergangenheit wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig? Wenn ja, wie lange?
  • Wann sind die Symptome das erste Mal aufgetreten?

Schritt 2: Versicherungsbedarf bestimmen

Als Nächstes werden wir Ihren Versicherungsbedarf ermitteln, um insbesondere die Höhe der Rente zu ermitteln, die im Versicherungsfall gezahlt werden soll.

Schritt 3: Risikovoranfrage stellen

Die in den ersten beiden Schritten gesammelten Daten schicken wir anonymisiert an verschiedene Versicherer. Im Rahmen dieser Risikovoranfrage ermitteln wir, welche Versicherer bereit sind, Sie trotz diagnostizierter Neurodermitis zu versichern. Der Vorteil an dieser Risikovoranfrage ist, dass sie keinen offiziellen Antrag darstellt. Somit wird einerseits eine Antragsablehnung und andererseits der damit einhergehende Eintrag in das Sonderwagnisregister der Versicherer vermieden.

Schritt 4: Angebote vergleichen

Versicherer, die Ihnen Versicherungsschutz bieten würden, lasen uns ein unverbindliches Angebot zukommen. Alle Angebote stellen wir Ihnen zur Verfügung, um die verschiedenen Konditionen vergleichen und am Ende das für Sie passendste Angebot ermitteln zu können.

Schritt 5: Versicherungsantrag offiziell stellen

Resultierend aus Ihrer Entscheidung stellen wir nun den offiziellen Versicherungsantrag. Hierbei kümmern wir uns gerne um die weitere Vertragsabwicklung und sind bei Fragen der erste Ansprechpartner für den Versicherer. Mit Ihrer Vertragsunterschrift sind Sie dann gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit finanziell ausreichend abgesichert.