Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für so gut wie jeden Arbeitnehmer eine wichtige private Vorsorge. Denn falls eine Berufsunfähigkeit eintritt und der Betroffene nicht mehr voll oder gar nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, ist er durch die Versicherung finanziell abgesichert. Vor allem Gehaltseinbußen, die eine Berufsunfähigkeit oft nach sich zieht, können mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend kompensiert werden – im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

So sinnvoll es ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, so schwierig kann sich der Versicherungsabschluss bei einer Vorerkrankung wie Migräne gestalten. Aus Sicht der Versicherer gilt nämlich: Jede Vorerkrankung erhöht das Risiko, berufsunfähig zu werden. Deshalb ist es nicht selbstverständlich, dass der Versicherungsantrag bei einer Vorerkrankung genehmigt wird, sondern es kann auch zu einer Ablehnung kommen. Wie eine Antragsablehnung vermieden werden kann, beschreibt der folgende Beitrag.

Was ist Migräne – und was nicht?

Kopfschmerzarten gibt es viele. Die drei bekanntesten Formen sind Spannungskopfschmerzen, Migräne und Clusterkopfschmerzen. Kopfschmerzen werden dann als Migräne eingestuft, wenn mindestens fünf der typischen Symptome eingetreten sind. Es ist dabei allgemein zwischen einer Migräne mit Aura und ohne Aura zu unterscheiden. Eine Aura meint eine Beeinträchtigung der Sehqualität durch Sehstörungen, Lichtblitze oder sonstige Beschwerden. Sie taucht meist plötzlich auf und dauert ca. eine Stunde. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Abgrenzung der Migräne von anderen Kopfschmerzarten.

Spannungskopfschmerzen Migräne Clusterkopfschmerzen
Intensität leicht bis mittelstark mittelstark bis stark sehr stark
Dauer 0,5 Std. bis mehrere Tage 4 Std. bis 3 Tage Episoden: gehäuft über einige Wochen (tägliche Attacken: 15 min bis 3 Std.)
Lokalisation zieht sich oftmals vom Nacken über den Kopf bis zur Stirn

beidseitig

halbseitig (Wechsel möglich) oder beidseitig Schläfen- und Augenbereich

einseitig

mögliche Symptome drückend, ziehend empfundene Schmerzen pulsierend, hämmernd, pochend empfundene Schmerzen

Licht-, Geräusch-, Geruchsempfindlichkeit, Übelkeit/Erbrechen

brennend, stechend, bohrend empfundene Schmerzen

verstopfte Nase, Augenrötung, Stirnschweiß, tränende Augen

Grad der Einschränkung eher wenig einschränkend erhöhte Beeinträchtigung, Verstärkung durch körperliche Aktivitäten durch Bewegung gelegentlich erträglicher, aber stärkstes Schmerzempfinden

Migräne akut und langfristig behandeln

Eine Migräne sollte in keinem Fall unterschätzt werden, da sie unerwünschte Folgeerkrankungen herbeirufen kann. Neben physischen Erkrankungen wie Asthma, Angina pectoris oder dem Reizdarmsyndrom kann es auch auf psychischer Ebene zu Angsterscheinungen, Demenz oder Depressionen kommen.

Bei einer akuten Migräneattacke helfen oftmals Schmerzmittel wie Triptane, um eine sofortige Erleichterung zu verschaffen. Langfristig gesehen können Ausdauersport, Entspannungstechniken und regelmäßige Mahlzeiten einer Migräne vorbeugen, wobei auch diverse Heilmittel aus der Homöopathie und Akupunktur von Fall zu Fall zu einer Verbesserung führen können.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet oft keine ausreichende Absicherung

Besonders diejenigen, die durch eine Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko aufweisen, berufsunfähig zu werden, sollten sich gegen diesen Fall absichern und nicht nur auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bauen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus der verbleibenden täglichen Erwerbsfähigkeit unabhängig vom zuvor ausgeübten Beruf. Auf welche Art Sie arbeiten können, spielt demnach keine Rolle. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Rentenansprüche ausfallen.

Tägliche Erwerbsfähigkeit Rentenanspruch
höchstens 3 Stunden volle Rente
3 bis 6 Stunden halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit jedoch volle Rente)
mindestens 6 Stunden keine Rente

Abgesehen vom Rentenanspruch muss allerdings auch die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente genauer betrachtet werden. Selbst bei vollem Anspruch fällt die Rente deutlich geringer aus als das ursprüngliche Bruttogehalt. Ein Fallbeispiel soll an dieser Stelle verdeutlichen, warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt wie gewohnt bestreiten zu können.

Praxisbeispiel: Volle Erwerbsminderungsrente ersetzt längst kein Bruttogehalt

Frau D. arbeitet als Medizinische Fachangestellte in einer Zahnarztpraxis. Sie leidet schon seit einiger Zeit an heftigen Migräneattacken, die sie dann auch oftmals für ein paar Tage von der Arbeit fernhalten. Einige private Probleme und die Belastung der sich verschlimmernden Migräne sorgten schließlich dafür, dass Frau D. eine schwere psychische Erkrankung entwickelte und berufsunfähig wurde.

Zunächst erhielt sie über 2 Jahre Krankengeld. Nach diesem Zeitraum beantragte sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nach gründlicher Überprüfung wurde sie als vollständig erwerbsunfähig eingestuft und erhielt damit die volle Erwerbsminderungsrente. Dennoch wurde ihr trotz eines früheren Bruttolohns von 2.000 Euro lediglich eine monatliche Rente von 580 Euro berechnet. Dieser finanzielle Einbruch stellte Frau D. vor große finanzielle Probleme, da die Sicherung ihres Lebensunterhalts nun nicht mehr gegeben war.

Dieses Beispiel zeigt, wie riskant es sein kann, allein auf die Erwerbsminderungsrente zu setzen. Daher sollten Sie sich unbedingt über weitere Möglichkeiten der privaten Vorsorge informieren, zum Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit insbesondere über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Migräne: So gehen wir vor

Problematisch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Migräne ist das erhöhte Risiko des Betroffenen, berufsunfähig zu werden. Viele Versicherer verlangen daher Beitragszuschläge oder lehnen den Versicherungsantrag direkt ab. Für gewöhnlich geht mit der Ablehnung darüber hinaus ein Eintrag in das sogenannte Sonderwagnisregister einher. Da dieses Register für alle Berufsunfähigkeitsversicherer einsehbar ist, stellt ein Eintrag für jede weitere Antragstellung einen zusätzlichen Nachteil dar. Außerdem gilt: Je umfangreicher und schwerwiegender die Vorerkrankung ist, desto höher fällt der Versicherungsbeitrag aus, sofern der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich ist.

Empfehlenswert ist es daher, sich professionellen Experten anzuvertrauen, um einerseits eine Antragsablehnung zu vermeiden und andererseits den gewünschten Versicherungsschutz zu bestmöglichen Konditionen zu erhalten. Gern unterstützen wir Sie als unabhängige Versicherungsmakler beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sind unsere Leistungen für Sie vollkommen kostenfrei, da wir bei erfolgreichem Versicherungsabschluss eine Courtage vom jeweiligen Versicherer als Aufwandsentschädigung erhalten.

So gehen wir beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne vor

Im ersten Schritt werden per Fragebogen alle für den Versicherungsantrag notwendigen Gesundheitsfragen beantwortet. Hier steht insbesondere die Vorerkrankung im Mittelpunkt. Mögliche Fragen bei Migräne können beispielsweise sein:

  • Von welcher Art von Kopfschmerzen sind Sie betroffen?
  • Wurde eine andere Erkrankung als Ursache für die Kopfschmerzen festgestellt (zum Beispiel psychische, psychosomatische Erkrankung, Hirntumor, Epilepsie, Unfallverletzung)?
  • Wie häufig treten die Kopfschmerzen auf?
  • Wie lange dauern die Beschwerden an?
  • Wie häufig waren Sie im letzten Jahr wegen Kopfschmerzen insgesamt arbeitsunfähig?
  • Nehmen Sie in Zusammenhang mit den Kopfschmerzen Medikamente ein?

Die Angaben dienen potenziellen Versicherern dazu, das Risiko, Sie zu versichern, adäquat einzuschätzen. Wichtig dabei ist, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ansonsten kann es im Versicherungsfall dazu kommen, dass der Versicherer nur teilweise oder gar nicht in Leistung geht.

Im nächsten Schritt klären wir Ihren persönlichen Versicherungsbedarf. Die gewünschte Höhe der Rente spielt hier die größte Rolle. Anschließend anonymisieren wir alle erfassten Daten und fragen damit bei verschiedenen Versicherern unverbindlich an, ob sie bereit wären, Versicherungsschutz zu bieten. Da es sich hierbei nicht um eine offizielle Antragstellung handelt, ist auch keine Antragsablehnung zu befürchten.

Diejenigen Versicherer, die Versicherungsschutz bieten würden, lassen uns ein ebenfalls unverbindliches Angebot zu kommen. Alle bei uns eingegangenen Angebote stellen wir Ihnen zur Verfügung, sodass Sie die Möglichkeit haben, dasjenige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln. Nachdem Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, übernehmen wir gerne die offizielle Antragstellung und bleiben auf Wunsch der erste Ansprechpartner für den Versicherer, falls Rückfragen auftreten.