Ein Meniskusschaden ist vor allem unter Sporttreibenden eine weit verbreitete Diagnose. Die Verletzung kann starke Schmerzen verursachen und zu Bewegungseinschränkungen führen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte sich bewusst sein, dass – je nachdem wie körperlich fordernd der Beruf ist – mit bestimmten Hindernissen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechnen ist. Dennoch ist der Versicherungsabschluss trotz eines Meniskusschadens prinzipiell möglich.

Meniskusschaden – was ist das?

Der Meniskus ist ein Faserknorpel und befindet sich im Kniegelenk zwischen dem Oberschenkelknochen und dem Schienbein. Er ist dafür zuständig, dass Stöße bei Bewegungen abgefedert werden können und das Knie stabil bleibt. Er unterteilt sich in Innen- und Außenmeniskus, wobei der Außenmeniskus beweglicher ist und deshalb weniger anfällig für eine Schädigung.

Gerade bei Bewegungen, bei der sich das Knie in sich drehen soll, oder beim Abstoppen wird der Meniskus stark beansprucht. Besonders häufig treten Meniskusschäden bei Sportarten wie Handball, Basketball oder Fußball auf, da hier besonders viele schädliche Bewegungen gefordert sind. Sobald ein Meniskus beginnt, spröde zu werden, besteht das erhöhte Risiko eines Meniskus(an)risses.

Betroffene beklagen in diesen Fällen stechende Knieschmerzen sowohl während als auch nach der Belastung, wobei dies besonders bei Überstreckung oder intensiver, kraftvoller Beugung des Gelenks auftritt. Meniskusschäden können anschwellen und langfristig für Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sorgen. Meniskusrisse verursachen dagegen oftmals plötzlich Schmerzen, die sich nach kurzem Gehen wieder bessern.

Einen Meniskusschaden erkennen und behandeln

Wer stark unter derartigen Knieschmerzen leidet, sollte einen Orthopäden aufsuchen. Zur Diagnostik wird häufig eine Röntgenuntersuchung und/oder eine Kernspintomographie (auch: Magnetresonanztomographie, kurz MRT) durchgeführt. Auf diese Weise können mögliche Meniskusschäden erkannt werden.

Je nachdem wo sich die Läsion befindet und ob ein Riss vorliegt, wird abgewogen, ob eine Operation sinnvoll ist oder nicht. Gleichzeitig kommt es auch auf die Heftigkeit der Schmerzen an, die über die Dringlichkeit einer Operation entscheiden. Ein Riss kann beispielsweise herausgeschnitten und ein Knorpelschaden geglättet werden. Jedoch sollte unbedingt beachtet werden, dass ein Meniskus ein wichtiger Bestandteil des Kniegelenks ist und daher für die Funktionserhaltung benötigt wird. Die Substanz eines Meniskus ist nicht unerschöpflich, weshalb mit (Teil-)Resektionen behutsam umgegangen werden sollte.

Neben der Möglichkeit der Operation gibt es auch alternative Behandlungsmöglichkeiten, etwa verschiedene Übungen, mit denen man das Knie stabilisieren und so den Meniskus unterstützen kann. Auf alle Fälle sollte sich jeder Betroffene umfassend von einem Facharzt beraten lassen, welche Behandlungsmethode die beste Option ist.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig ist – ein Praxisbeispiel

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht länger in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie lange Sie noch in alternativen Tätigkeiten arbeiten können. Sie erhalten Ihre Rente, sobald eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Anders verhält es sich bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, deren Höhe ausschließlich von der verbleibenden Erwerbsfähigkeit bestimmt wird. So erhalten Sie nur dann die volle Rente, wenn Sie in gar keinem Beruf länger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Sind Sie in der Lage, 3 bis 5 Stunden irgendwo tätig zu sein, erhalten Sie nur die Hälfte der Rente und bei mindestens 6 Stunden wird Ihnen keine Rente ausgezahlt. Doch auch bei vollem Rentenanspruch reicht die Rente in vielen Fällen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, wie auch das folgende Praxisbeispiel verdeutlicht.

Praxisbeispiel: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente für einen 28-jährigen Lagermeister unzureichend

Herr L. ist 28 Jahre alt und arbeitet als Lagermeister in einer großen Firma. Schon seit vielen Jahren spielt er in seiner Freizeit leidenschaftlich gerne Fußball und ist in seinem Verein sehr aktiv. In letzter Zeit klagt er immer öfter über starke Knieschmerzen, die zunächst nur nach dem Fußballtraining auftreten, später aber auch in Ruhephasen. Bald nehmen die Beschwerden so sehr zu, dass er beispielsweise immer schlechter in der Hocke verharren kann, was bei seinem Beruf jedoch unvermeidlich ist.

Herr L. sucht einen Arzt auf, der ihm nahelegt, eine Knie schädigende Sportart wie Fußball ruhen zu lassen und ein MRT veranlasst. Nach langem Überlegen entschließt sich Herr L., mit dem Fußball aufzuhören. Das MRT zeigt, dass er einen spröden Innenmeniskus hat, der auch schon einen Riss aufweist. Der Arzt vermutet, dass die Schmerzen jedoch nicht im Meniskusriss begründet sind, sondern dass der Meniskus zeitweise anschwillt und dadurch die Schmerzen entstehen, weshalb eine Operation aller Voraussicht nach keine Besserung herbeiführen würde.

Daraufhin bemüht sich Herr L. durch gezieltes Training, sein Knie zu stützen und zu stabilisieren, doch trotz aller Anstrengungen ist ihm das Weiterarbeiten als Lagermeister unmöglich. Er beantragt nach zwei Jahren Krankengeld die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nach eingehender Prüfung seiner verbleibenden Erwerbsfähigkeit wird ihm der halbe Rentensatz zugesprochen, der sich bei einem vorherigen Bruttogehalt von 3.700 EUR auf lediglich 537 EUR beläuft. Herr L. ist verzweifelt und weiß nicht, wie er mit dieser monatlichen Rente seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätte ihn in dieser Situation aufgefangen, doch die hatte er zuvor immer für unnötig gehalten.

Vorerkrankungen erschweren den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Versicherungen zählt, kann es je nach Umfang und Schweregrad der Vorerkrankung sein, dass Beitragszuschläge erhoben und/oder Ausschlussklauseln im Versicherungsvertrag verankert werden oder aber der Versicherungsantrag sogar abgelehnt wird. Deshalb ist es besonders bei solch erschwerten Bedingungen ratsam, einen Experten aufzusuchen, der Sie in Ihrem Vorhaben unterstützt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Wir haben uns auf genau solche Versicherungsabschlüsse bei Vorerkrankungen spezialisiert und stehen Ihnen gern mit unserer über 20-jährigen Erfahrung zur Seite. Um Ihnen erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermitteln, gehen wir wie folgt vor:

1. Gesundheitsfragen beantworten

Zu Beginn werden Sie gebeten, einen Fragebogen mit allen gesundheitsrelevanten Fragen auszufüllen. Dies ist zum Überblick über Ihre aktuelle gesundheitliche Situation und stellt die Grundlage für die weiteren Schritte dar. Bei einem Meniskusschaden werden häufig zum Beispiel folgende Fragen gestellt:

  • Um welche Art der beruflichen Tätigkeit handelt es sich bei Ihnen? (überwiegend sitzend, überwiegend körperlich etc.)
  • Wurde eine Operation/Arthroskopie durchgeführt? Wenn ja, was wurde operiert?
  • Sind die Beschwerden mehrmals am gleichen Knie aufgetreten?
  • Liegen/lagen Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen dieser Erkrankung vor?

2. Ermittlung des Versicherungsbedarfs

Im nächsten Schritt muss Ihr Versicherungsbedarf ermittelt werden, da dieser im Versicherungsfall die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente bestimmt, die Sie monatlich erhalten. Hierbei sollte weder zu niedrig noch zu hoch kalkuliert werden, sondern immer bedarfsgerecht. Einen vertretbaren Puffer für aktuell noch nicht absehbare Unwägbarkeiten ist allerdings immer empfehlenswert.

3. Risikovoranfrage stellen

Mit den gesammelten Informationen stellen wir nun Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern. Der Vorteil einer Risikovoranfrage ist, dass es zu keiner Antragsablehnung kommen kann, da sie keinen offiziellen Antrag darstellt. Eine Eintragung in das Sonderwagnisregister im Zuge einer Antragsablehnung wird dadurch ebenfalls vermieden. Diese wäre für Sie von potenziell von Nachteil, da dort ihre „Gesundheitsbonität“ vermerkt wird. Zukünftig angefragte Versicherer haben die Möglichkeit zur Einsicht in das Register und können daher negativ in der Entscheidung, Ihnen Versicherungsschutz zu bieten, beeinflusst werden.

4. Angebote prüfen und vergleichen

Diejenigen angefragten Versicherer, die Sie versichern würden, lassen uns ein unverbindliches Angebot zukommen. Sobald alle Angebote bei uns eingegangen sind, stellen wir Ihnen diese zum Prüfen und Vergleichen zur Verfügung. Sie können in diesem Schritt in Ruhe abwägen, welches Angebot am besten zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passt.

5. Entscheidung und finale Antragsstellung

Wenn Sie eine Entscheidung gefällt haben, übernehmen wir gern alles Weitere für Sie. Wir stellen den offiziellen Antrag und sind bei Rückfragen der erste Ansprechpartner für den Versicherer.

Unsere Leistungen können wir Ihnen vollkommen kostenfrei anbieten

Unsere Unterstützung bei Ihrem Versicherungsabschluss ist zu jedem Zeitpunkt kostenlos. Sie zahlen ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge an den Versicherer, die im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags anfallen. Als Aufwandsentschädigung erhalten wir eine Courtage vom Versicherer für die Vermittlung, womit wir Ihnen unsere Unterstützung kostenlos anbieten können. Bei Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eines Meniskusschadens können Sie jederzeit gern mit uns Kontakt aufnehmen!