Unfälle und Krankheiten können zu starken Einschränkungen im Alltag führen. Unabhängig von Alter, Geschlecht oder Beruf ist jeder Mensch dem Risiko ausgesetzt, zu erkranken. Alltagssituationen wie Auto fahren oder Sport ausüben können Unfälle provozieren. In manchen Fällen sind die dadurch entstehenden Beschwerden so stark, dass Arbeitnehmer ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Wenn davon auszugehen ist, dass sie mindestens die nächsten sechs Monate nicht in der Lage sind zu arbeiten, werden sie als berufsunfähig eingestuft. Aber wie kann man die entstehenden Einkommensverluste effizient ausgleichen? Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die Arbeitnehmer im Regelfall erhalten, reicht oft nicht aus, um die finanziellen Probleme zufriedenstellend auszugleichen. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist ratsam, da im Leistungsfall eine monatliche Rente an die versicherte Person gezahlt wird. Diese fällt höher aus als die Zahlungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und trägt so dazu bei, die Einkommensverluste durch die Berufsunfähigkeit abzufangen.
Bevor Interessenten allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, prüfen die Versicherungen das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko. Dazu wird unter anderem eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und die Interessenten werden nach ihren ausgeübten Freizeitaktivitäten gefragt. Durch die Beantwortung dieser Fragen erhält die Versicherung ein Bild darüber, ob der Interessent ein potenziell erhöhtes Risiko hat, berufsunfähig zu werden. Gewisse Vorerkrankungen wie eine Allergie haben im Regelfall keine besonders großen Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen, während Krankheiten wie Krebs oft zu einer Antragsablehnung führen. Hobbys wie Klettern, Fallschirm springen oder Tauchen führen dazu, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit potenziell erhöht ist. Hier erfahren Sie, wie Versicherungen die Vorerkrankung Lungenentzündung bei Vertragsabschluss bewerten.
Inhalt
Diagnose Lungenentzündung
Im Winter erkranken deutlich mehr Menschen an einer Lungenentzündung als in den warmen Monaten. Ursache für die Erkrankung ist in den meisten Fällen eine Erkältung oder eine Grippe, die nicht ausreichend behandelt wurde. Außerdem können Infektionen oder das Einatmen von giftigen Dämpfen oder Rauch zu Lungenentzündungen führen. Für junge, gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen verlaufen Lungenentzündungen meist ungefährlich. Symptome wie Kurzatmigkeit, Atemnot, Husten, Fieber und ein allgemeines Krankheitsgefühl verschwinden nach einer ärztlichen Behandlung meist innerhalb weniger Tage. Um die Lungenentzündung zu heilen, bekommen Betroffene häufig Antibiotika verschrieben und müssen sich schonen.
Während eine Lungenentzündung, die rechtzeitig erkannt und behandelt wird, also für jüngere Menschen meist nur mit einigen Tagen Bettruhe verbunden ist, kann die Krankheit für ältere und kranke Menschen lebensgefährlich werden. Besonders gefährdet sind vor allem Menschen mit Herz- oder Lungenerkrankungen oder einer Immunschwäche. Der Sauerstoffmangel, der durch die Entzündung ausgelöst werden kann, kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen, da der betroffene Patient durch bestehende Vorerkrankungen bereits geschwächt ist. Auch Kinder und Säuglinge zählen aufgrund des noch nicht vollständig ausgebildeten Immunsystems zur Risikogruppe. Eine weitere Gefahr liegt darin, eine Lungenentzündung zu verschleppen. Wird die Entzündung nicht rechtzeitig behandelt, kann das Herz in Mitleidenschaft gezogen werden. Betroffene können Herzschwächen entwickeln und Teile der Lunge können absterben. Eine rechtzeitige und ursachengerichtete Behandlung ist daher unerlässlich.
BU Abschluss trotz Lungenentzündung
Die Versicherungen prüfen vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand des Interessenten. Ob eine Lungenentzündung dabei negativ in die Vertragsgestaltung miteinbezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist vor allem, wann die Lungenentzündung aufgetreten ist und ob sie ohne Folgeerkrankungen abgeheilt ist. Liegt die Erkrankung so weit zurück, dass sie nicht mehr in den Zeitraum der Gesundheitsprüfung fällt, so muss sie gegenüber der Versicherung nicht angegeben werden und beeinflusst dementsprechend die Vertragsbedingungen nicht.
Fällt die Lungenentzündung in den abgefragten Zeitraum, so muss diese sowie alle nötigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen in der Gesundheitsprüfung angegeben werden. Ist die Erkrankung folgenlos abgeheilt, wird sie ebenfalls nicht zu Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln führen. Anders sieht es aus, wenn die Lungenentzündung einen besonders schweren Verlauf hatte oder sogar Folgeerkrankungen ausgelöst hat. Wurde das Herz oder andere Organe von der Lungenentzündung geschädigt, wird der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zur Normalannahme möglich sein. Je nach Schwere der Folgeerkrankungen werden Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln aufgestellt. Falls die Lungenentzündung schwere Herzkrankheiten wie eine Herzschwäche ausgelöst hat, kann der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch abgelehnt werden.
Leiden Betroffene regelmäßig unter Lungenentzündung, sei es durch ein geschwächtes Immunsystem oder ein gesundheitsschädigendes Arbeitsumfeld und den unmittelbaren Kontakt zu Rauch oder Dämpfen, werden Versicherungen Einschränkungen treffen, unabhängig von möglichen Folgeerkrankungen. Das Risiko, dass in Zukunft eine Lungenentzündung zu einer Berufsunfähigkeit führt, ist deutlich erhöht.
Anonymisierte Risikovoranfragen und Sonderaktionen
Wie bereits dargestellt, hängt der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Lungenentzündung häufig vom individuellen Krankheitsbild ab und die Einschätzungen der Versicherer lassen sich nur schwer verallgemeinern. Um vor Vertragsabschluss bereits eine erste Einschätzung zu erhalten, empfiehlt sich das Erstellen von anonymisierten Risikovoranfragen. Diese stellen einen anonymisierten Antrag dar, welcher keine Rückschlüsse auf die personenbezogenen Daten des Antragstellers zulässt. Diese Voranfragen kann beispielsweise ein Versicherungsmakler stellen. Die Versicherung schickt dem Versicherungsmakler ein speziell auf die Voranfrage zugeschnittenes Angebot über die möglichen Konditionen eines möglichen Vertrages. Im Fall einer Ablehnung kann der Antragsteller nicht in die Sonderwagnisdatei aufgenommen werden. So wird der Vertragsabschluss bei einem anderen Versicherer nicht erschwert und der Interessent kann das Angebot wählen, welches die attraktivsten Bedingungen anbietet.
Eine weitere Möglichkeit, um den Vertragsabschluss attraktiver zu gestalten, sind Sonderaktionen. Die Versicherungen bieten unterschiedliche Sonderaktionen an, die befristet und meist auf spezielle Zielgruppen zugeschnitten sind. Durch die Reduzierung der Gesundheitsfragen müssen mögliche Erkrankungen unter Umständen nicht angegeben werden und können so den Vertragsabschluss nicht beeinflussen. So könnte beispielsweise eine Lungenentzündung der Versicherung verschwiegen werden, ohne dass der Antragsteller sich im Leistungsfall auf Konsequenzen einstellen muss.
Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Erstellung Ihrer anonymisierten Risikovoranfragen und begleiten Sie bis zum Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.