Viele Menschen unterschätzen die Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit. Laut einer Umfrage sorgen nur etwa 22 % der Befragten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für diesen Fall privat vor. Häufig wird davon ausgegangen, dass man die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt, wenn man in seinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Doch verlässt man sich auf diese Annahme, kann es im Ernstfall böse enden: Die Erwerbsminderungsrente wird nämlich nur dann vollständig ausgezahlt, wenn Sie in gar keinem Beruf länger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Dabei ist der Beruf irrelevant. Ist man in der Lage, in irgendeinem beliebigen Beruf länger als 3 Stunden tätig zu sein, bekommt man nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, geht vollkommen leer aus. So erhält jemand, der berufsunfähig geworden ist, aber noch in einem anderen Beruf zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, bei einem ursprünglichen Bruttoeinkommen von 3.100 Euro eine Erwerbsminderungsrente von nur 450 Euro ausgezahlt. Diese enorme Differenz wird von vielen Arbeitnehmern stark unterschätzt. Doch sie zeigt auch, wie essenziell eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Diagnose Kreuzbandriss

Ein Kreuzbandriss macht sich häufig durch starke Knieschmerzen, Schwellungen und Blutergüsse im Bereich des Knies bemerkbar. Betroffene haben oftmals ein instabiles Gefühl und fürchten, schon bei geringer Belastung wegzuknicken. Dabei reicht manchmal eine kleine, plötzliche Richtungsänderung aus, um einen Kreuzbandriss zu verursachen. Bei solchen Bewegungen, wie man sie häufig – aber nicht nur – im Sport beobachtet, kann sowohl das vordere als auch das hintere Kreuzband rupturieren, welche zusammen für die Verbindung von Oberschenkelknochen und Schienbein im Kniegelenk verantwortlich sind.

Je nach individuellem Fall gibt es verschiedene Wege, einen Kreuzbandriss zu behandeln. Manche entscheiden sich dafür, mit viel Muskelaufbauarbeit die Aufgabe des gerissenen Kreuzbands zu kompensieren, andere wiederum halten eine Operation, in der eine Art „Ersatzkreuzband“ eingesetzt wird, für sinnvoll. Die Entscheidung sollte neben der Präferenz des Betroffenen auch von der zukünftig hauptsächlichen Bewegungsform bzw. Sportart abhängig gemacht werden.

Ein Kreuzbandriss erschwert den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Berufe fordern eine körperliche Anstrengung, die im Zuge eines Kreuzbandrisses gegebenenfalls nicht mehr geleistet werden kann. Aber auch langes Sitzen in einer starren Haltung kann zu äußerst starken Knieschmerzen und damit zur Berufsunfähigkeit führen. Umso wichtiger ist für Sie daher eine private Vorsorge, um Ihre finanzielle Liquidität im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sichern.

Sollten Sie bereits eine medizinische Vorgeschichte haben und beispielsweise von einem Kreuzbandriss betroffen sein, erschwert dies die Suche nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals erheblich. In der Regel gilt: Je umfangreicher und schwerwiegender die Vorerkrankung, desto höher fallen die Beiträge aus. Nicht selten tritt jedoch auch der Fall einer Ablehnung ein, da Versicherer nicht gesetzlich zu einer Annahme verpflichtet sind.

Da wir genau darauf spezialisiert sind, vorbelasteten Menschen zu einer Versicherung zu verhelfen, sollten Sie unsere professionelle Beratung und Vermittlung unbedingt in Erwägung ziehen. Für den gesamten Ablauf fallen für Sie dabei keinerlei Kosten an, da wir als Aufwandsentschädigung eine Courtage vom Versicherer erhalten.

Der Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie sich für uns entschieden haben, gehen wir wie folgt vor:

1. Gesundheitsfragen beantworten

Um uns ein Bild von Ihrer aktuellen gesundheitlichen Lage machen zu können, besteht der erste Schritt darin, einen Fragebogen mit allen gesundheitsrelevanten Aspekten auszufüllen. Dieser ist unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, um eine gültige Vertragsgrundlage zu schaffen. Mögliche Fragen im Falle eines Kreuzbandrisses können sein:

  • Wie sieht Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend aus? (sitzend, hockend, körperlich etc.)
  • Liegt bzw. lag eine Meniskusverletzung, Knorpelschaden, Kniefraktur, wiederholte Bandverletzung oder wiederholte Luxation vor?
  • Wurde bzw. wird noch eine Operation durchgeführt?

2. Anonyme Risikovoranfrage

Die von Ihnen erhaltenen Informationen zusammen mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten ärztlichen Gutachten und Berichten anonymisieren wir in diesem Schritt und reichen sie anschließend gebündelt bei verschiedenen Versicherern im Rahmen einer Risikovoranfrage ein. Indem wir eine offizielle Antragstellung umgehen, vermeiden wir eine mögliche offizielle Ablehnung, die einen Eintrag in das Sonderwagnisregister nach sich ziehen könnte. Diese würde jede weitere Antragstellung zusätzlich erchweren, da andere Versicherer die Option zur Einsicht in das Register haben und somit in ihrer Entscheidung, Sie zu versichern, negativ beeinflusst werden könnten.

3. Prüfung der Angebote und offizielle Antragstellung

Nachdem alle Angebote der angefragten Versicherer eingegangen sind, stellen wir Ihnen die Angebote zur Prüfung zur Verfügung. Sie wählen schließlich das Angebot, das am besten zu Ihnen passt. Sobald Sie sich entschieden haben, übernehmen wir gerne alle weiteren Formalitäten. Gerne stellen wir beispielsweise den offiziellen Antrag beim Versicherer, halten Rücksprache mit ihm und stehen im kompletten weiteren Verlauf als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.