Kopfschmerzen erscheinen auf den ersten Blick meist harmlos und verschwinden in der Regel von alleine. Sie können allerdings die ersten Symptome von ernst zu nehmenden Krankheiten sein und sollten daher nicht unterschätzt werden. Wird die Ursache lang anhaltender Kopfschmerzen nicht untersucht und behandelt, können sich Krankheiten unbemerkt verschlimmern. In einigen Fällen können die Krankheiten und die Kopfschmerzen so stark sein, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihrem gewohnten Beruf nachzugehen und berufsunfähig werden. Zwar erhalten Arbeitnehmer dann im Regelfall die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, diese fällt aber meist sehr gering aus und kann die finanziellen Einbrüche nicht ausreichend ausgleichen. Damit eine Berufsunfähigkeit keine finanziellen Schwierigkeiten verursacht, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente an die versicherte Person und sichert sie gegen die Einkommensverluste ab.
Bestehen schon vor Vertragsabschluss gewisse Krankheiten oder übt der Interessent potenziell risikoreichen Freizeitaktivitäten aus, erhöht sich das Risiko, berufsunfähig zu werden. Um das individuelle Risiko jedes Interessenten einschätzen zu können, führen die Versicherungen vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Die Angaben über den Gesundheitszustand und die Lebenssituation der zu versichernden Person wird bei der Erstellung der Vertragskonditionen berücksichtigt und kann dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben oder Ausschlussklauseln aufgestellt werden. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen Kopfschmerzen auf den Vertragsabschluss haben können.
Inhalt
Krankheitsbild bei Kopfschmerzen
Die Ursachen für Kopfschmerzen können enorm sein. Meist sind einfache Auslöser wie Stress, Flüssigkeitsmangel oder viel Bildschirmarbeit schuld für die Schmerzen im Kopf und die Schmerzen werden weniger, wenn Betroffene mehr Wasser zu sich nehmen und sich entspannen.
Kopfschmerzen können an unterschiedlichen Stellen im Kopf auftreten und verschiedene Ausprägungen haben. Häufig wird unterschieden zwischen stechenden, bohrenden oder pulsierenden Schmerzen. Es gibt 220 Formen von Kopfschmerzen, die sich alle in Lage, Stärke und Ausprägung voneinander unterscheiden. Primäre Kopfschmerzen haben keine klare Ursache, werden aber durch simple Faktoren wie Stress beeinflusst. Diese Form von Kopfschmerz muss meist nicht ärztlich behandelt werden.
Sekundäre Kopfschmerzen hingegen haben eine klare Ursache und treten im Zusammenhang mit Erkrankungen, Verletzungen oder Medikamenteneinnahme auf. Kommen Symptome wie Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel hinzu, sollten Betroffene sich in ärztliche Behandlung begeben. Der Arzt versucht dann durch verschiedene Untersuchungen festzustellen, woher die Schmerzen kommen. Möglicherweise sind weitere Untersuchungen bei einem Augen-, Zahn- oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt nötig, um die Ursache der Kopfschmerzen feststellen zu können. Wenn die Ursache festgestellt werden konnte, wird diese weitergehend behandelt. Durch diese Behandlung sollten auch die Kopfschmerzen abnehmen. Ursachen für sekundäre Kopfschmerzen könne beispielsweise Bluthochdruck, Entzündungen oder Verletzungen im Kopf-, Nacken- und Halsbereich, ein Schlaganfall, Tumore, ein Aneurysma oder Virusinfektionen wie beispielsweise Grippe sein.
Einschätzung der Versicherungen bei BU Abschluss
Die Versicherungen entscheiden in ihrer Bewertung zwischen primären und sekundären Kopfschmerzen. Litt der Betroffene unter primären Kopfschmerzen, die beispielsweise durch Stress ausgelöst wurden und keine Folgeerkrankungen ausgelöst haben, spielen die Schmerzen bei Einschätzung des Berufsunfähigkeitsrisikos keine große Rolle. Wichtig ist, dass die Kopfschmerzen nicht zyklisch auftreten und schmerzlindernde Medikamente nicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden mussten. Die Anträge der Interessenten sollten zur Normalannahme angenommen werden.
Anders sieht es bei sekundären Kopfschmerzen auf. Mussten Betroffene über einen längeren Zeitraum Medikamente gegen die Schmerzen einnehmen oder waren aufgrund der Beschwerden für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig, werden Versicherungen Risikozuschläge erheben oder Ausschlussklauseln aufstellen. Das Risiko, dass die temporären Kopfschmerzen wieder auftreten und zur Berufsunfähigkeit führen, ist deutlich erhöht.
Sind die Kopfschmerzen Symptom einer anderen Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits diagnostiziert wurde, wird die entsprechende Erkrankung in der Gesundheitsprüfung betrachtet. Die Kopfschmerzen werden dann als nebensächliches Symptom der Krankheit gewertet. Ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag abgeschlossen werden kann, hängt von der Schwere der Krankheit, den entstehenden Einschränkung im Alltag und den Konditionen des jeweiligen Versicherers ab.
Vertragsabschluss erleichtern: Anonymisierte Risikovoranfragen und Sonderaktionen
Die verschiedenen Versicherungen bieten meist unterschiedliche Vertragskonditionen für ein und dasselbe Krankheitsbild an. Für den Kunden ist es daher besonders interessant zu erfahren, welche Versicherung die attraktivsten Vertragsbedingungen passend zur individuellen Situation anbietet. Ein einfaches Anfragen der möglichen Konditionen ist nicht empfehlenswert, da die Versicherung den Interessenten im Fall einer Ablehnung in die Sonderwagnisdatei aufnehmen lassen kann. In dieser Datei sind die personenbezogenen Daten mitsamt dem Gesundheitszustand des Antragstellers gespeichert und andere Versicherungen haben Zugriff auf diese Daten. So wird der Berufsunfähigkeitsversicherungsabschluss bei anderen Versicherungen erschwert, da auch die bereits erfolgte Ablehnung von vorherigen Versicherungen vermerkt wird.
Um diesem Fehler zu entgehen, sollten ausschließlich anonymisierte Risikovoranfragen gestellt werden. Diese enthalten zwar Auskünfte über den Gesundheitszustand, allerdings werden der Versicherung sämtliche Informationen, die Rückschlüsse auf die Person zulassen, bewusst vorenthalten. Die Versicherung erstellt dann ein unverbindliches Angebot für den Interessenten, falls Versicherungsschutz geboten werden kann.
Neben den anonymisierten Risikovoranfragen eignen sich auch Sonderaktionen, um ein möglichst attraktives Angebot zu erhalten. Diese sind zeitlich begrenzt und ermöglichen beispielsweise eine Reduzierung der Gesundheitsfragen oder optimierte Tarifbedingungen wie ein reduzierter Monatsbeitrag. Sonderaktionen sind häufig auf gewisse Zielgruppen (Alter, Beruf, Familienstand,…) zugeschnitten und lassen sich daher nicht für jeden Kunden sinnvoll einsetzen. Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.
Um einen Überblick über alle möglichen Sonderaktionen zu haben und gleichzeitig keinen Fehler bei der Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen zu machen, bietet es sich an, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung.