Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung gegen das finanzielle Risiko, welches eine Berufsunfähigkeit durch das wegbrechende Einkommen birgt. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, aber eine Vorerkrankung wie das Karpaltunnelsyndrom erlitten hat, sollte jedoch nicht ohne Weiteres einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen. Da die Vorerkrankung das Gesundheitsrisiko erhöht und mit ihr auch die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit steigt, kann es – je nach Schwere der Vorerkrankung – vorkommen, dass der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Um das zu vermeiden, sollten sich Betroffene beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung professionell unterstützen lassen.
Karpaltunnelsyndrom: Informationen zum Krankheitsbild
Das Karpaltunnelsyndrom ist die Bezeichnung für einen verengten Kanal nahe der Handwurzel. Unter anderem verläuft der Mittelnerv durch den Karpaltunnel, der die Empfindsamkeit und Beweglichkeit verschiedener Handpartien kontrolliert. Dieser Zustand kann beispielsweise durch eine langfristige Überlastung des Handgelenks oder aufgrund von Verletzungen, Veranlagungen, Rheuma, Adipositas sowie Diabetes auftreten.
Betroffene klagen häufig über Symptome wie Kribbeln in der Hand, Schmerzen und Missempfindungen. Darüber hinaus können Funktionseinschränkungen, (temporäre) Lähmungen oder ein verminderter Tastsinn auftreten.
Die Heilungschancen hängen stark davon ab, wie früh die Erkrankung diagnostiziert wird. In den Anfangsstadien kann bereits eine Schiene oder eine Kortisontherapie helfen. Individuell kann auch eine Erweiterung des Karpaltunnels im Rahmen einer Operation sinnvoll sein. Patienten mit ausgeprägten Lähmungssymptomen müssen unter Umständen mit irreversiblen Schäden rechnen, sollte das Karpaltunnelsyndrom zu spät erkannt worden sein.
Warum zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
In vielen Fällen wird angenommen, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung überflüssig macht. Was dabei jedoch oft vergessen wird, ist, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente…
- längst nicht immer im vollen Umfang ausgezahlt wird und
- die Höhe der Rente deutlich geringer ist als das vorherige Einkommen.
So erhält man gar keine Erwerbsminderungsrente, wenn man mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Bei einer verbleibenden Erwerbsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden besteht der Rentenanspruch zur Hälfte. 100 % der Rente bekommt man erst, wenn die tägliche Erwerbsfähigkeit auf weniger als 3 Stunden am Tag geschätzt wird. Hinzu kommt bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, dass die berufliche Tätigkeit keine Rolle spielt. Kann man also seinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben, dafür aber einen anderen, gilt man nicht automatisch als berufsunfähig.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verhält es sich anders: Sie greift, sobald man nicht mehr in seinem vorherigen Beruf arbeiten kann, unabhängig davon ob man einen anderen Beruf ausüben könnte. Außerdem wird immer die volle Rente ausgezahlt. Eine Staffelung des Rentenanspruchs nach verbleibender Erwerbsfähigkeit gibt es folglich nicht.
Praxisbeispiel: Erwerbsminderungsrente greift bei einer Erzieherin deutlich zu kurz
Frau J. ist staatlich anerkannte Erzieherin und arbeitet in einer Krippe. Mit 34 Jahren wird sie beim Fahrradfahren von einem Auto erfasst und stürzt. Einige Zeit später klagt sie über Schmerzen im Handgelenk, woraufhin sie im Krankenhaus untersucht wird. Es wird ein besonders schweres Karpaltunnelsyndrom festgestellt, da die Erkrankung nicht sofort nach dem Unfall erkannt und behandelt worden ist. Frau J. beobachtet im Alltag, dass ihr Gegenstände plötzlich unkontrollierbar aus der Hand gleiten und sie Lähmungserscheinungen hat. Nach Rücksprache mit den Ärzten ist es in ihrem Fall unwahrscheinlich, dass sie als Erzieherin weiterarbeiten kann.
Für 2 Jahre beantragt Frau J. zunächst Krankengeld und anschließend die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Alles wird sorgfältig geprüft mit dem Ergebnis, dass Frau J. noch eingeschränkt erwerbsfähig ist und somit nur die Hälfte der Rente erhält. Ausgehend von ihrem Bruttogehalt als Erzieherin (2.700 Euro pro Monat) wurde eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 392 Euro errechnet. Da Frau J. keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, um die große finanzielle Lücke zu schließen, findet sie sich in einer finanziellen Notsituation wieder.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Karpaltunnelsyndrom: Wir unterstützen Sie beim Versicherungsabschluss
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, jedoch in der Vergangenheit vom Karpaltunnelsyndrom betroffen war, muss mit Schwierigkeiten beim Versicherungsabschluss rechnen. Je nach Schweregrad der Vorerkrankung kann es Beitragszuschlägen, Ausschlussklauseln oder sogar zur Antragsablehnung kommen. Dennoch ist ein Versicherungsabschluss prinzipiell möglich. Dabei unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gern. Unser Vorgehen setzt sich aus den folgenden 5 Schritten zusammen.
1. Fragebogen ausfüllen
Um einen Überblick über Ihre gesundheitliche Situation zu erhalten, bitten wir Sie im ersten Schritt, einen Fragebogen mit verschiedenen Gesundheitsfragen auszufüllen. Diese müssen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falschaussagen können im Versicherungsfall dazu führen, dass der Versicherer nur eingeschränkt oder gar nicht leistet.
2. Versicherungsbedarf ermitteln
Im nächsten Schritt ermitteln wir Ihren persönlichen Versicherungsbedarf. Die Höhe der Rente, die Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit monatlich erhalten möchten, ist dabei besonders wichtig.
3. Anonymisierte Risikovoranfrage stellen
Mit Ihren Daten und Angaben – natürlich in anonymisierter Form, sodass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist – stellen wir bei verschiedenen Versicherern eine sogenannte Risikovoranfrage. Diese hat zum Ziel, diejenigen Versicherer zu ermitteln, die Versicherungsschutz bieten würden. Zu einer Antragsablehnung kann es nicht kommen, da es sich bei der Risikovoranfrage nicht um eine offizielle Antragstellung handelt. Außerdem können wir auf diese Weise eine Eintragung in das Sonderwagnisregister, welche im Zuge einer Ablehnung erfolgen würde, ebenfalls zuverlässig vermeiden.
4. Angebote vergleichen
Alle Versicherer, die Versicherungsschutz bieten würden, lassen uns unverbindliche Angebote zukommen. Diese stellen wir Ihnen zur Prüfung und zum Vergleichen zur Verfügung, damit Sie das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln können. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gern dabei.
5. Offizielle Antragstellung
Sobald Sie sich für ein Angebot entschieden, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Wir stellen den offiziellen Antrag beim ausgewählten Versicherer und sind der erste Ansprechpartner, sollte dieser noch Rückfragen haben.
Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten
Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.