Um vor einer plötzlichen Berufsunfähigkeit geschützt zu sein, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Niemand kann sich vollständig vor Unfällen oder Krankheiten schützen und das Risiko, berufsunfähig zu werden, besteht bei jedem Arbeitnehmer unabhängig von Alter oder Beruf. Werden Betroffene plötzlich berufsunfähig, kommt es zu Einkommenseinbrüchen und finanziellen Problemen. Das gewohnte Existenzniveau ist gefährdet. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die Arbeitgeber bei einer Berufsunfähigkeit im Regelfall erhalten, kann die entstehenden Einbrüche häufig nicht ausreichend abfangen. In dieser Situation greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente, die das Existenzniveau sichern kann.
Vorerkrankungen und risikoreiche Freizeitaktivitäten erschweren den Versicherungsabschluss, da sie das Risiko für eine Berufsunfähigkeit steigern. Die Versicherungen prüfen vor Vertragsabschluss den Gesundheitsstatus und das Freizeitverhalten der Interessenten und bewerten die Ergebnisse. Das erhöhte Berufsunfähigkeitsrisiko kann durch Risikozuschläge und Ausschlussklauseln ausgeglichen werden. Hier erfahren Sie, wie die Versicherungen Halsschmerzen bei Vertragsabschluss bewerten.
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Erkältung und Halsschmerzen
Jeder Mensch hatte schon einmal Halsschmerzen, häufig in Zusammenhang mit Erkältungen oder Grippen. In solchen Fällen sind Teile des Halses entzündet und verursachen deshalb die Schmerzen. Andere Ursachen für Halsschmerzen können Entzündungen der Speise- oder Luftröhre sowie der Bronchien sein.
Treten die Halsschmerzen während einer Erkältung oder einer Grippe auf, sollten diese nach einigen Tagen abschwellen und nach der ausgeheilten Erkältung vollständig verschwunden sein. Diese Art von Halsschmerz ist meist harmlos. Betroffene sollten allerdings einen Arzt aufsuchen, wenn die Halsschmerzen plötzlich und ohne ersichtlichen Grund auftreten und starke Schmerzen beim Schlucken verursachen. Auch wenn Begleitsymptome wie Übelkeit, Fieber oder Erbrechen auftreten, sollten Betroffene sich ärztlich untersuchen lassen. Mandelentzündungen, Kehldeckelentzündungen, eine Schilddrüsenentzündung oder pfeiffersches Drüsenfieber können auch die Ursache für die Schmerzen sein und benötigen eine umfangreiche ärztliche Behandlung.
Gegen Halsschmerzen während einer Erkältung gibt es einige hilfreiche Hausmittel. Dazu zählen beispielsweise das Konsumieren von flüssigen Speisen wie Quark und Suppe. Tees, warme Wickel und verschiedene Kräuterbonbons können ebenfalls zur Linderung der Schmerzen beitragen. Sollten die Halsschmerzen trotzdem nicht abklingen, können auch bestimmte Medikamente verschrieben werden.
Versicherungsabschluss trotz Halsschmerzen?
Bei akuten Halsschmerzen, die aufgrund einer einfachen Erkältung auftreten, sollte der Versicherungsabschluss zurückgestellt werden. Es ist ratsam, mit dem Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu warten, bis die Erkältung und die Halsschmerzen vollständig auskuriert wurde.
Bestehen die Schmerzen während dem Vertragsabschluss, wird die Versicherungen auch die genaue Ursache der Schmerzen anfragen. Die Ursache der Halsschmerzen sollte in jedem Fall ärztlich abgeklärt sein, da Ursachen wie eine Mandelentzündung oder eine Entzündung der Luftröhre das Risiko einer Berufsunfähigkeit deutlich ansteigen lassen, während eine reguläre Erkältung kaum einen Einfluss auf das Berufsunfähigkeitsrisiko hat. Bei ungeklärten Halsschmerzen können die Versicherungen Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln aufstellen, die das erhöhte Risiko ausgleichen sollen.
Sind die Halsschmerzen vollständig abgeheilt, sollte ein Abschluss zur Normalannahme möglich sein. Ist eine bestimmte Krankheit oder Entzündung für die Schmerzen verantwortlich, wird die Versicherung den Auslöser der Halsschmerzen in der Gesundheitsprüfung entsprechend bewerten.
Anonymisierte Risikovoranfragen und Sonderaktionen
Der Vertragsabschluss trotz abgeheilter Halsschmerzen sollte von jeder Versicherung zur Normalannahme angeboten werden. Um sicherzugehen, dass keine Risikozuschläge erhoben oder Ausschlussklauseln aufgestellt werden, können anonymisierte Risikovoranfragen an die Versicherungen gestellt werden. Diese stellen einen anonymen Antrag dar, auf welchen die Versicherungen mit einem unverbindlichen Angebot antworten. Dadurch das die Versicherungen keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Antragstellers haben, kann dieser im Falle einer Ablehnung oder dem Erheben von Risikozuschlägen nicht in die Sonderwagnisdatei aufgenommen werden. So können Interessenten sich die Versicherung aussuchen, welche das attraktivste Angebot bietet.
Auch Sonderaktionen können dazu beitragen, dass der Vertragsabschluss erleichtert wird. Versicherungen bieten unterschiedliche Sonderaktionen an, die zeitlich befristet und für verschiedene Zielgruppen ausgerichtet sind. Eine beispielhafte Sonderaktion kann die Reduzierung der Gesundheitsfragen sein, wodurch Erkrankungen wie Halsschmerzen möglicherweise nicht angegeben werden müssen. Hier finden Sie eine Auswahl von aktuell laufenden Sonderaktionen.
Der Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann also durch verschiedene Faktoren erleichtert werden. Um keinen Fehler während des Vertragsabschlusses zu machen und das bestmögliche Angebot zu finden, ist es ratsam, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung bis zum Vertragsabschluss und erstellen Ihre anonymisierten Risikovoranfragen.