Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird heute noch viel zu oft unterschätzt. Dabei kann es unabhängig von der Berufswahl und des Alters jeden treffen. Oftmals sind die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ohne private Vorsorge enorm und stellen Einzelpersonen oder gar ganze Familien vor große existenzielle Probleme. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schafft dann Abhilfe.

Die Versicherung sollte möglichst früh und bei gutem Gesundheitszustand abgeschlossen werden, da dieser für die Risikokalkulation der Versicherer das wichtigste Kriterium ist. Aber auch Menschen mit einer Vorerkrankung, so zum Beispiel einer Essstörung, haben prinzipiell die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Im Folgenden berichten wir von einer Mandantin, die mit unserer Unterstützung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnte, obwohl sie an einer Essstörung litt.

Zum Krankheitsbild: Die drei häufigsten Formen einer Essstörung

Unter dem Begriff „Essstörung“ werden verschiedene Störungen des Essverhaltens zusammengefasst. Die drei Hauptformen Esssucht, Ess-Brech-Sucht (Bulimia nervosa) und Magersucht (Anorexia nervosa) haben alle eine grundlegende Gemeinsamkeit: die übermäßige und vor allem zwanghafte Beschäftigung mit dem Essverhalten. Die drei Formen können jedoch nicht klar getrennt werden, denn oftmals alternieren die Formen und die Symptome vermischen sich.

Esssucht

Die Symptome sind in der Regel starkes Übergewicht bis hin zur Fettleibigkeit, die weitere Probleme und Folgekrankheiten auslösen können. Menschen, die an Esssucht leiden, denken permanent an das Thema „Essen“ und wie sich ihr Essverhalten auf ihren Körper auswirkt. Diäten und Fasten werden regelmäßig durchbrochen von übermäßigem Essen, was zu einem krankhaften Verhalten führt.

Magersucht (Anorexia nervosa)

Betroffene zwingen sich zu einem Gewichtsverlust durch exzessives Hungern und Kalorienzählen. Die Mischung aus körperlichen Aktivitäten für einen möglichst hohen Kalorienverbrauch und einer geringen Nahrungszufuhr soll das gewünschte Ergebnis herbeiführen. Magersüchtige nehmen sich selbst oftmals gegenteilig wahr und schämen sich trotz starken Untergewichts, da sie sich noch als zu dick empfinden. Symptome sind unter anderem Unterernährung, Muskelschwund und Mangelernährung. Gleichzeitig kann bei Frauen – die auch am ehesten betroffen sind – die Menstruation aussetzen oder gänzlich ausbleiben. Langfristig kann daraus sogar eine Unfruchtbarkeit entstehen.

Ess-Brech-Sucht (Bulimia nervosa)

Menschen, die unter dieser Form der Essstörung leiden, sind in vielen Fällen zwar normalgewichtig, leiden aber ebenso unter einem krankhaften Essverhalten. Die Panik, an Gewicht zuzunehmen, treibt viele dahin, dass sie bereits Gegessenes erbrechen, übermäßig Sport treiben und Abführmittel zu sich nehmen. Gleichzeitig sind bei Heißhunger regelrechte Essattacken die Folge, die mit Erbrechen ausgeglichen werden. Das Herz leidet sehr stark unter diesem Verhalten, sodass neben Zahnschäden, Mangelerscheinungen und Entzündungen auch ein Herzversagen eintreten kann.

Da die meisten Essstörungen nicht nur körperliche Ursachen haben, sondern häufig in einer verschobenen Selbstwahrnehmung und damit psychischen Problemen wurzeln, ist eine Psychotherapie besonders wichtig für Betroffene. Hierbei sollen sie lernen, eine gesündere Selbstsicht einzunehmen und wieder mehr Selbstakzeptanz aufzubauen, unabhängig vom Körpergewicht.

Trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente: Berufsunfähigkeitsversicherung bringt finanzielle Vorteile

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie dann ab, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Hierin unterscheidet sich die Versicherung von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese erhält man nämlich erst, wenn man generell keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Der zuvor ausgeübte Beruf spielt folglich keine Rolle.

Hinzu kommt, dass bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente der Rentenanspruch an die verbliebene Erwerbsfähigkeit gekoppelt ist:

  • Voll ausgezahlt wird die Rente nur dann, wenn Sie eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden nicht mehr leisten können.
  • Bei einer verbleibenden Erwerbsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden erhalten Sie die Hälfte der Rente.
  • Wenn Ihre verbliebene Erwerbsfähigkeit auf über 6 Stunden geschätzt wird, haben Sie keinen Rentenanspruch.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet auch hier die bessere Absicherung. Denn unabhängig davon, auf wie viele Stunden die Erwerbsfähigkeit geschätzt wird: Es wird immer die volle Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Das folgende Praxisbeispiel zeigt, wie sehr eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls vor einer finanziellen Notlage schützen kann:

Berufsunfähigkeit bei einer Anwältin aufgrund einer Essstörung

Frau N. arbeitet als Anwältin in einer Gemeinschaftskanzlei. In letzter Zeit steht sie noch mehr unter Druck als sonst und leidet unter noch größerem Stress. Frau N. ist schon lange unzufrieden mit ihrer Situation und beginnt, diese negativen Gefühle auf sich und ihren Körper zu übertragen und eine Essstörung zu entwickeln: Nach Heißhungerattacken bricht sie das Gegessene direkt wieder aus und empfindet dieses Verhalten als Stress lösend und entspannend.

Kommt dieses Verhalten zunächst nur besonders stressigen Tagen vor, entwickelt es sich über die Zeit zu einem regelmäßiges Ritual, dass Frau N. als eine Art Druckventil benutzt. Da Frau N. nach außen jedoch nicht auffällig untergewichtig erscheint, vermutet zunächst niemand aus Ihrem Umfeld eine derartige Erkrankung. Durch die fehlenden Nährstoffe wird sie aber schwächer und geht öfter bereits nach wenigen Stunden Arbeit nach Hause. Dem weiter steigenden Druck hält sie nun erst recht nicht mehr Stand mit der Folge, dass sie eines Tages aufgrund des Nahrungsmangels während der Arbeitszeit zusammenbricht. Im Krankenhaus wird bei Frau N. Bulimia nervosa (Ess-Brech-Sucht) diagnostiziert, woraufhin sie sich einer therapeutischen und medizinischen Behandlung unterzieht.

Neben der Essstörung werden auch Anzeichen eines Burn-outs nachgewiesen, weshalb die Heilung äußerst langwierig ist und sich über mehrere Jahre streckt. In den ersten zwei Jahren bekommt Frau N. Krankengeld, doch dann stoppen die Zahlungen der Krankenkasse und sie beantragt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ihr wird eine vollständige Erwerbsunfähigkeit zugesprochen, sodass sie bei einem bisherigen Bruttogehalt von 5.100 Euro eine Rente von 1.479 Euro erhält. Trotz Rentenhöchstsatz kann sie ihre laufenden Kosten nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente decken. Frau N. hat nun mit großen existenziellen Ängsten zu kämpfen, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hätten aufgefangen werden können.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Essstörung: Versicherungsabschluss prinzipiell möglich, aber schwerer

Für einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Gesundheitszustand der zu versichernden Person eine entscheidende Rolle. Liegen Vorerkrankungen wie eine Essstörung vor, sehen Versicherer in diesen ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit, weshalb Beitragszuschläge, Ausschlussklauseln oder Ablehnungen die Folge sein können. Dennoch ist es aber prinzipiell möglich, trotz einer Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Professionelle Unterstützung beim Versicherungsabschluss ist aber von Vorteil, um es gar nicht erst zu einer Antragsablehnung kommen zu lassen.

Als unabhängige Versicherungsmakler haben wir uns auf Versicherungsabschlüsse trotz einer bestehenden Vorerkrankung spezialisiert. Auch wenn jeder Fall individuell zu betrachten ist, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

1. Gesundheitszustand ermitteln

Zuerst ist es wichtig, den Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß zu ermitteln. Dies erfolgt per Fragebogen. Im Falle einer Essstörung werden zum Beispiel folgende Fragen gestellt:

  • Welche Symptome haben Sie bisher beobachtet?
  • Wann traten die Beschwerden erstmals auf?
  • Sind Rückfälle aufgetreten? (Wann?)
  • Werden/wurden Sie mit Medikamenten behandelt? (Mit welchen? Wann? Welche Dosierung?)
  • Befinden oder befanden Sie sich in psychotherapeutischer oder psychologischer Behandlung?
  • Nehmen Sie regelmäßig alkoholische Getränke zu sich? (Welche? In welchem Umfang?)
  • Von wem (Arzt/Krankenhaus) wurden Sie wegen Ihrer Erkrankung untersucht oder behandelt?
  • Sind Sie aufgrund der Beschwerden/Erkrankung arbeitsunfähig gewesen? (Wie lange?)
  • Fanden stationäre Krankenhausbehandlungen oder Kuraufenthalte statt? (Wann? Wo?)
  • Welche Ursachen können Sie für Ihre Beschwerden nennen?
  • Sind diese Ursachen inzwischen behoben oder besteht Aussicht auf Besserung

2. Versicherungsbedarf festlegen

Nachdem der Gesundheitszustand per Fragebogen ermittelt wurde, wird der Versicherungsbedarf festgelegt. Die größte Rolle spielt dabei die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der zu versichernden Person richtet.

3. Risikovoranfrage stellen

Im nächsten Schritt folgt die sogenannte Risikovoranfrage. Hierfür werden alle zuvor erhobenen Daten anonymisiert und verschiedenen Versicherern vorgelegt. Um eine offizielle Antragstellung handelt es sich dabei nicht, sondern vielmehr um die unverbindliche Anfrage, ob bei den Versicherern die Bereitschaft besteht, Versicherungsschutz zu bieten, und, wenn ja, zu welchen Konditionen.

Die Risikovoranfrage hat den Vorteil, dass eine Antragsablehnung ausgeschlossen ist. Dadurch wird zudem ein möglicher Eintrag in das Sonderwagnisregister der Versicherer vermieden, in welchem alle abgelehnten Versicherungsanträge dokumentiert werden. Sind eine oder gar mehrere Ablehnungen im Register zu finden, sinken die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da die zukünftig angefragten Versicherer das Sonderwagnisregister bei der Antragsprüfung jederzeit einsehen können.

4. Angebote vergleichen

Im Zuge der Risikovoranfrage senden uns diejenigen Versicherer unverbindlich Angebote zu, die bereit wären, Sie zu versichern. Alle bei uns eingegangen Angebote stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie können dann die verschiedenen Angebote vergleichen und dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei natürlich gern.

5. Versicherungsantrag offiziell stellen

Ist die Entscheidung gefallen, kümmern wir uns um alles Weitere. Wir treten in Kontakt mit dem von Ihnen ausgesuchten Versicherer und stellen dort den offiziellen Versicherungsantrag. Sollte der Versicherer weitere Rückfragen haben, sind wir der erste Ansprechpartner, auf Wunsch auch gern über die Vertragsunterschrift hinaus.

Unsere Unterstützung für Sie ist vollkommen kostenfrei

Unsere gesamten Service-Leistungen sind für Sie vollkommen kostenfrei. Wir erhalten vom Versicherer eine Aufwandsentschädigung bei erfolgreichem Versicherungsabschluss. Dadurch entstehen Ihnen aber keine weiteren Kosten, sondern Sie zahlen lediglich die anfallenden Beitragskosten an den Versicherer.