Jedes Jahr erkranken unzählige Menschen an verschiedenen Krankheiten oder haben Unfälle. Viele dieser Krankheiten wie eine Erkältung heilen folgenlos aus und haben oft keinen nennenswerten Einfluss auf das Leben der Betroffenen. Allerdings gibt es auch Krankheiten, die das Leben der Betroffenen stark einschränken und Auswirkungen auf den Alltag haben. Ähnlich sieht es mit schweren Unfällen aus; Folgeschäden an Wirbelsäule oder dem Nacken sind beispielsweise bei Autounfällen nicht auszuschließen und vermeintlich einfache Knochenbrüche können nur schwerfällig heilen. Wer sichert Betroffene finanziell ab, wenn die Einschränkungen so groß werden, dass der gewohnte Job nicht mehr ausgeübt werden kann und es zu einer Berufsunfähigkeit kommt? Zwar erhalten Arbeitnehmer in der Regel die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, diese Zahlungen können die finanziellen Schäden allerdings nicht ausreichend ausgleichen. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung äußerst sinnvoll: Mit monatlichen Zahlungen im Leistungsfall unterstützt sie die versicherte Person und hilft dabei, das gewohnte Lebensniveau aufrechtzuerhalten.

Trotz der Vorteile, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sich bringt, kann sie nicht von jedem Interessenten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Einigen kann der Wunsch nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung sogar völlig verwehrt bleiben. Das liegt daran, dass die Versicherungen vor Vertragsabschluss eine sogenannte Gesundheitsprüfung durchführen. Die zu versichernde Person wird auf mögliche Vorerkrankungen und die Ausübung risikoreicher Freizeitaktivitäten überprüft. Liegt eine Vorerkrankung vor oder der Interessent springt in seiner Freizeit gerne Fallschirm, steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden. Um dieses Risiko auszugleichen, erheben Versicherungen Risikozuschläge oder stellen Ausschlussklauseln auf. Dabei bewertet nicht jede Versicherung jede Vorerkrankung gleich und es kann zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Hier erfahren Sie, wie die Versicherungen das BWS-Syndrom einschätzen.

Was ist das BWS-Syndrom?

Das Brustwirbelsäulen-Syndrom, kurz BWS-Syndrom, beschreibt die Bewegungseinschränkung eines Wirbels im entsprechenden Bereich der Wirbelsäule. Die Erkrankung ist auch bekannt unter dem Begriff Wirbelblockade oder Rückenblockade. Treten die Bewegungseinschränkungen in der Halswirbelsäule auf, spricht man vom HWS-Syndrom, bei einer Lokalisierung in der Lendenwirbelsäule vom LWS-Syndrom. Die Wirbelblockade führt zu Schmerzen, vor allem Nackenschmerzen, die abhängig von den Bewegungen des Betroffenen sein können. Die Schmerzen können in verschiedene andere Körperregionen ausstrahlen und so beispielsweise Beschwerden im Bauch (BWS-Syndrom) oder in den Beinen (LWS-Syndrom) verursachen. Um die Beschwerden zu umgehen, versuchen Betroffene häufig, eine Position zu finden, in welcher die Schmerzen nicht bestehen. Meist sind diese Positionen allerdings nicht förderlich für den Körper und können zu Verspannungen und Fehlbelastungen führen.

Grafik: Krankenhausaufenthalte BWS-Syndrom

Jedes Jahr werden rund 15.000 Menschen aufgrund von Deformitäten der Wirbelsäule oder des Rückens stationär in Krankenhäusern aufgenommen. Unbehandelte HWS-Syndrome können zu Folgeschäden führen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Quelle: GBE-Bund.

Grund für die Bewegungseinschränkung der Wirbel ist ein fehlerhaftes Zusammenstoßen von den Wirbelgelenken zweier Wirbel. Um die betroffene Stelle zu stabilisieren und um den Schmerzreiz zu lindern, verspannt sich die umliegende Muskulatur schlagartig und führt zu den Verspannungsbeschwerden. Woher genau die Wirbelblockade kommt, ist nicht ganz sicher. Einige Faktoren fördern die Gefahr allerdings. Dazu zählen Veränderungen der Gelenkoberflächen, eine Verkürzung der zugehörigen Muskulatur sowie verschiedene Schmerzreize.

Ärzte können die Blockade der Wirbel unter anderem durch bildgebende Verfahren oder durch körperliche Untersuchungen feststellen. Wurde ein HWS-, BWS- oder LWS-Syndrom sicher diagnostiziert, können Physiotherapeuten dabei helfen, die Schmerzen zu lindern und die verspannte Muskulatur zu lockern. Betroffenen können durch verschiedene Übungen dazu beitragen, dass die Blockade sich löst. Gegebenenfalls können schmerzlindernde Medikamente verschrieben werden.

Versicherungsabschluss trotz BWS-Syndrom?

Ob trotz BWS-Syndrom ein eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Erkrankung muss in jedem Fall gegenüber der Versicherung angegeben werden, wenn sie in den abgefragten Zeitraum fällt. Dann müssen Interessenten weitere Fragen über das HWS-Syndrom beantworten, damit die Versicherung das Risiko einer Berufsunfähigkeit besser einschätzen kann.

Folgende Fragen müssen die Interessenten beantworten:

  1. Was war/ist die Ursache der Beschwerden?
  2. Waren Sie wegen der Beschwerden arbeitsunfähig bzw. nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit auszuüben?
  3. Wie häufig sind die Beschwerden aufgetreten?
  4. Wie lange haben die Beschwerden angedauert?
  5. Wann traten die Beschwerden zuletzt auf?
  6. Wurde eine Röntgenuntersuchung/MRT durchgeführt?

Bei einem HWS-Syndrom ist es besonders wichtig, ob die Erkrankung öfter aufgetreten ist. Trat die Wirbelblockade einmalig auf und hat keine Folgeschäden hinterlassen, stehen die Chancen auf einen positiven Versicherungsabschluss gut. Waren die Interessenten nicht in ihrer Arbeit eingeschränkt und konnten die Beschwerden durch einige Übungen lindern, wird die Versicherung das HWS-Syndrom den Vertragsabschluss vermutlich nicht negativ beeinflussen.

Sorgte das HWS-Syndrom bei einmaligem Auftreten für Schmerzen, die über einen längeren Zeitraum bestanden und ärztliche Behandlungen erforderten, können Risikozuschläge erhoben oder Ausschlussklauseln aufgestellt werden. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist potenziell erhöht. Das HWS-Syndrom könnte wieder auftreten oder Folgeschäden verursacht haben, die zu einem späteren Zeitpunkt für Beschwerden sorgen.

Leiden Betroffene häufiger unter dem HWS-Syndrom, wird es schwieriger, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wiederkehrende Wirbelblockaden können auf weitere Erkrankungen hinweisen und zu Folgeschäden führen. Eine individuelle Einschätzung der Versicherungen ist in diesem Fall wichtig, um zu erfahren, wie das Krankheitsbild entsprechend bewertet wird.

Erleichterter Vertragsabschluss

Um einen Einblick in die Einschätzungen der Versicherungen zu erhalten, empfehlen sich anonymisierte Risikovoranfragen. Diese ermöglichen den Interessenten, einen anonymen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen, der dann von der Versicherung bewertet wird. Die Versicherung erstellt ein unverbindliches Angebot und lässt es dem Interessierten zukommen. Dieser erfährt dann, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss bei der gewählten Versicherung möglich wäre. Der Vorteil liegt darin, dass die Versicherungen keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Antragsteller haben. So können sie diese im Falle einer Antragsablehnung nicht in die Sonderwagnisdatei aufnehmen und der Vertragsabschluss bei anderen Versicherungen wird nicht erschwert.

Hilfreich können außerdem Sonderaktionen sein. Verschiedene Versicherungen bieten unterschiedliche Sonderaktionen an, die zeitlich befristet sind und gewissen Zielgruppen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung attraktiver zugänglich machen. Eine beispielhafte Sonderaktion könnte die Reduzierung der Gesundheitsfragen sein. So müssen eventuelle Vorerkrankungen wie das HWS-Syndrom, welches nicht mehr in den abgefragten Zeitraum fällt, gegenüber der Versicherung nicht erwähnt werden.

Es ist ratsam, professionelle Hilfe bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hinzuzuziehen. Für Privatpersonen kann es schwer sein, alle Rückschlüsse auf die eigene Person zu verhindern. So wird die Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen gefährdet. Wir beraten Sie kostenlos und erstellen Ihre anonymisierten Risikovoranfragen.