Ungefähr 180.000 Bandscheibenvorfälle werden in Deutschland pro Jahr diagnostiziert. Dabei können Rückenprobleme schnell finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen, und zwar dann, wenn aufgrund eines Bandscheibenvorfalls der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Um für diesen Fall finanziell vorzusorgen, empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sobald ein Bandscheibenvorfall vorliegt, gestaltet sich auch der Versicherungsabschluss schwieriger. Prinzipiell ist es aber möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eines Bandscheibenvorfalls abzuschließen.
Was passiert bei einem Bandscheibenvorfall?
Die Funktion der Bandscheiben besteht in einer Abfederung von Stößen und Schlägen, um die Knochen und Muskeln zu schützen. Zwischen dem Halswirbel und Kreuzbein verbinden die Bandscheiben jeweils zwei benachbarte Wirbel, weshalb ein Bandscheibenvorfall auch an den verschiedensten Stellen der Wirbelsäule entstehen kann. Besonders anfällig für Bandscheibenvorfälle sind Personen zwischen 30 und 50 Jahren. Häufige Ursachen sind Übergewicht, schwere körperliche Arbeiten oder Fehlbelastungen bei langem Sitzen oder Stehen.
Grundsätzlich ist mit einem Bandscheibenvorfall der Durchbruch des Gallertkerns einer Bandscheibe gemeint – er stößt sozusagen vor. Dabei kann es sein, dass er auf einen Nerv drückt und dadurch starke Schmerzen auslöst. Neben den Schmerzen können Gefühlsverlust in den Extremitäten bis hin zu Lähmungen auftreten. Auch Funktionsstörungen des Schließmuskels sind denkbar. Jedoch leidet nicht jeder Betroffene gleich stark unter diesen Symptomen. In manchen Fällen bleibt ein Bandscheibenvorfall auch bis auf kleinere Beschwerden unbemerkt.
Für die Behandlung ist zwar nicht zwingend eine Operation notwendig, da es je nach Schwere des Bandscheibenvorfalls auch möglich ist, etwa durch Physiotherapie eine Heilung zu erreichen. Ist jedoch das Rückenmark betroffen oder liegt eine Lähmung vor, ist eine Operation in der Regel unabdinglich.
Berufsunfähig durch einen Bandscheibenvorfall – ein Praxisbeispiel
Je nachdem wo der Bandscheibenvorfall entstanden ist und welche Symptome er verursacht hat, kann es vorkommen, dass für die Betroffenen das Weiterarbeiten in ihrem bisherigen Beruf mit der Zeit unmöglich wird, wie ein Beispiel aus unserer täglichen Praxis zeigt.
Berufsunfähigkeit im Zuge eines Bandscheibenvorfalls bei einer Sekretärin
Frau R. ist als Sekretärin bei einer Baufirma in Vollzeit angestellt. Ihr aktuelles Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro brutto. Frau R. leidet zunehmend an Rückenschmerzen, da sie die komplette Arbeitszeit sitzend verrichtet. Sie ist in der Vergangenheit schon des Öfteren krankgeschrieben worden, weil die Schmerzen ihr unerträglich waren. Eines Tages erleidet sie einen Bandscheibenvorfall, der ihr das Arbeiten unmöglich macht. Nachdem Sie zunächst 6 Wochen ihren gewohnten Lohn durch ihren Arbeitgeber erhält, setzt im Anschluss daran das Krankengeld ein. Doch nach 2 Jahren ist immer noch keine Wiederaufnahme der Arbeit in Aussicht.
Zwar kann Frau R. 3 Stunden täglich mit leichten Schmerzen sitzen, doch an die Wiederaufnahme ihrer Vollzeitarbeitsstelle ist nicht zu denken. Zu diesem Zeitpunkt – also nach 2 Jahren Krankengeld – erhält Frau R. keine weitere Unterstützung von ihrer Krankenkasse. Daher beantragt sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Auf Basis ihrer letzten Lohneinzahlung und der Fähigkeit, noch mindestens 3 Stunden arbeiten zu können, erhält Frau R. lediglich 435 Euro im Monat aus der Rentenkasse. Glücklicherweise hat sie frühzeitig vorgesorgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sodass sie in der Lage ist, die Differenz zwischen ursprünglichem Bruttogehalt und gesetzlicher Erwerbsminderungsrente auszugleichen.
Das Beispiel zeigt: Wer sich nur auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlässt, ist im Falle einer Berufsunfähigkeit nur unzureichend abgesichert. Wie hoch der Rentenanspruch ist, hängt davon ab, wie viele Stunden pro Tag man noch erwerbsfähig ist.
Tägliche Erwerbsfähigkeit | Rentenanspruch |
---|---|
höchstens 3 Stunden | volle Rente |
3 bis 6 Stunden | halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit volle Rente) |
mindestens 6 Stunden | keine Rente |
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Bandscheibenvorfall
Ein Bandscheibenvorfall erschwert wie jede andere Vorerkrankung den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies liegt in dem höherem Risiko begründet, berufsunfähig zu werden, weshalb die Versicherer in der Regel entweder auch einen höheren Versicherungsbeitrag erheben oder den Antrag auf Versicherungsschutz sogar ablehnen.
Wir unterstützen Sie kostenfrei beim Versicherungsabschluss
Um vor allem eine Antragsablehnung zu vermeiden, können Sie unsere professionelle Unterstützung als unabhängige Versicherungsmakler in Anspruch nehmen. Wir haben uns über die Jahre unserer Tätigkeit auf Versicherungsabschlüsse bei Vorerkrankungen spezialisiert. Unsere Vermittlungsleistungen können wir Ihnen völlig kostenfrei anbieten, da wir als Aufwandsentschädigung eine Courtage für den erfolgreichen Versicherungsabschluss vom Versicherer erhalten.
Unser Vorgehen für einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Zu Beginn ist es notwendig, einen Fragebogen mit allgemeinen und spezifischen Gesundheitsfragen auszufüllen. Wichtig dabei ist, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen, da sonst im Versicherungsfall eine Zahlung nicht gewährleistet ist.
Nach dem Erfassen der Gesundheitsdaten anonymisieren wir diese und lassen sie verschiedenen Versicherern in Form einer Risikovoranfrage zukommen. Diese haben dann die Möglichkeit, zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz möglich ist und, wenn ja, zu welchen Konditionen. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten wir ein unverbindlichen Angebot vom jeweiligen Versicherer. Andernfalls haben Sie keine Antragsablehnung zu befürchten, da die Risikovoranfrage keine offizielle Antragstellung darstellt. Auf diese Weise vermeiden wir auch eine mögliche Eintragung in das Sonderwagnisregister, die im Zuge einer Antragsablehnung erfolgt. Ein solcher Eintrag würde den erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur zusätzlich erschweren. Versicherer prüfen bei Antragseingang nämlich, ob bereits ein Registereintrag existiert. Ist dies der Fall, lehnen einige Versicherer den Antrag ohne jede weitere Prüfung kategorisch ab.
Alle Angebote, die bei uns im Zuge der Risikovoranfrage eingegangen sind, stellen wir Ihnen im nächsten Schritt zur Verfügung. Jetzt gilt es, dasjenige Angebot zu ermitteln, welches in Preis und Leistung am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, nehmen wir auf Ihren Wunsch die offizielle Antragstellung in die Hand. Bis zur Vertragsunterschrift – und falls gewünscht auch darüber hinaus – sind wir dann erster Ansprechpartner für den Versicherer.