Vorerkrankungen und risikoreiche Freizeitaktivitäten können den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Betroffene sollten trotz möglicherweise erschwerter Zugangsbedingungen allerdings nicht leichtfertig auf die Absicherung, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung einhergeht, verzichten. Eine Berufsunfähigkeit kann unabhängig vom Alter, Beruf und Gesundheitszustand jeden Menschen treffen und in kürzester Zeit zu finanziellen Einbrüchen führen, die den gewohnten Lebensstandard gefährden können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beugt diesem Risiko vor, indem sie im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente an die versicherte Person zahlt.
Menschen, die durch Vorerkrankungen belastet sind oder potenziell risikoreiche Freizeitaktivitäten ausüben, haben in der Regel ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden. Um dieses Risiko auszugleichen, können Berufsunfähigkeitsversicherungen Beitragszuschläge erheben oder Ausschlussklauseln aufstellen, die die entsprechende Krankheit oder das Hobby betreffen können. Natürlich wünscht sich jeder Interessent, unabhängig von Vorerkrankungen oder gefährlichen Freizeitaktivitäten, die ideale Absicherung für seine jeweilige Lebenssituation zu den besten Konditionen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es hilfreich, sich Unterstützung bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu holen. In diesem Praxisbeispiel aus unserem Arbeitsalltag zeigen wir Ihnen, wie wir trotz Vorerkrankung und risikoreicher Freizeitaktivitäten die gewünschte Absicherung für unseren Mandanten erreichen konnten.
Inhalt
Unser Mandant Herrn R.
Herr R. hat Wirtschaftsingenieurwesen im Bachelor studiert und setzte sein Studium nach seinem Bachelorabschluss mit einem Master im Maschinenbau für die Luft– und Raumfahrt fort. Während dieser Zeit hatte Herr R. bereits eine bestehende Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit. Nachdem er sein Studium beendet hatte, begann er einen Job im Technik Trainee Programm der Deutschen Flugsicherung. Dort durchläuft Herr R. in einem zweijährigen Programm vier verschiedene Bereiche der Flugsicherung, zu denen das Produkt- und Projektmanagement, Forschung und Entwicklung zählt. Herr R. kam mit dem Wunsch auf uns zu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die zusätzlich zur bereits bestehenden Absicherung als Anpassung an sein aktuelles Einkommen fungieren sollte.
Der Gesundheitszustand von Herrn R.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wurde dabei von verschiedenen Faktoren beeinflusst und erschwert. Herr R. litt in der Vergangenheit unter analen Kondylomen sowie Knieschmerzen. Die Kondylome konnten operativ erfolgreich entfernt werden und verursachen keine weiteren Beschwerden. Die Ursache für Herrn R.‘s Knieschmerzen konnten nicht festgestellt werden, es wird eine Überbelastung vermutet, die durch Fahrrad fahren ausgelöst wurde. Nach einigen Behandlungen bei einem Physiotherapeuten sind die Beschwerden vollständig gelindert und verursachen ebenfalls keine Probleme mehr.
Um eine Fehlsichtigkeit zu korrigieren, wurde Herr R. außerdem an beiden Augen operiert. Bei dieser Operation wurden ICL-Linsen eingesetzt. Diese Linsen werden zusätzlich zu den körpereigenen Linsen eingesetzt und können als Alternative zu Augenlaser-Behandlungen verstanden werden. Die Operation erfolgte ohne Komplikationen. Herr R. ist dank der Operation nicht mehr auf eine Sehhilfe angewiesen.
Neben den vergangenen Behandlungen und der Augenoperation von Herrn R. kommen außerdem zwei potenziell gefährliche Freizeitaktivitäten hinzu, die durch die Berufsunfähigkeitsversicherung als erhöhtes Risiko eingestuft werden können. Passend zu seinem Beruf in der Deutschen Flugsicherung besitzt unser Mandant eine PPL-Fluglizenz und hat in der Vergangenheit rund 60 Flugstunden mit Motorflugzeugen absolviert. Aktuell ist eine Fluglizenz abgelaufen und eine Wiederaufnahme ist vorerst nicht geplant. Herr R. geht außerdem regelmäßig auf Tauchgänge. Er unterstützt Tauchlehrer bei der Ausbildung und taucht durchschnittlich auf einer Tiefe von rund 13 Metern.
Die oben aufgezählten Vorerkrankungen beziehungsweise Operationen und Behandlungen sowie die ausgeübten Freizeitaktivitäten können das Risiko auf eine Berufsunfähigkeit deutlich erhöhen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherungen fließt vor allem die Augenoperation deutlich in die Risikobewertung mit ein, da Behandlungen und Operationen am Auge immer mit einem gewissen Risiko verbunden sind.
Erfolgreicher Vertragsabschluss trotz Vorerkrankungen
Um die Situation unseres Mandanten bestmöglich überblicken und an die Versicherung übermitteln zu können, füllt er einige unserer Fragebogen aus. Neben dem normalen Fragebogen füllte Herr R. weitere Fragebögen zum Thema Augenkrankheiten, weitere Erkrankungen sowie Tauch– und Flugsport aus. Mit diesen Informationen sowie ärztlichen Dokumenten wandten wir uns an verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherer. Die meisten angefragten Versicherungen waren nicht bereit, Versicherungsschutz gegen die Berufsunfähigkeit anzubieten oder wollten eine Ausschlussklausel für die Augen vereinbaren. Würde Herr B. allerdings aufgrund von einer Augenerkrankung berufsunfähig werden, würde eine Versicherung mit dieser Ausschlussklausel nicht leisten. Ein Versicherer bot an, den Antrag gegen einen Beitragszuschlag von 50 Prozent anzunehmen. Eine Versicherung mit Ausschlussklausel oder einer Beitragserhöhung um 50 Prozent war für die Wünsche und Vorstellungen von Herrn R. allerdings nicht zielführend.
Der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kam letztlich über einen Versicherer aus Hannover zustande: Dieser bot eine Sonderaktion an, mit welcher der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine reduzierte Gesundheitsprüfung deutlich leichter gestaltet wurde. So musste unser Mandant die Augenoperation gegenüber der Versicherung nicht angeben. Außerdem verzichtete die Versicherung auf Angaben zu Freizeitaktivitäten, sodass auch das Tauchen und das Fliegen keine Rolle für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung spielten. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung nur als Ergänzung zur bereits bestehenden Absicherung dienen sollte, wurde eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000€ bis zu einem Endalter von 67 Jahren über eine Basisrente versichert. Das bedeutet, dass die Beiträge voll steuerpflichtig sind und auch die Renten voll zu versteuern sind. Bei einer Basisrente können höchstens 50 Prozent des zu zahlenden Beitrags in die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente fließen. Herr R. zahlt für seine Versicherung einen Beitrag von 60,63€ im Monat. Davon fließen anteilig 50 Prozent, also 30,22€ in die Altersrente und 30,31€ in die Absicherung für eine Berufsunfähigkeit.
Der Einfluss von Sonderaktionen
Sonderaktionen können, wie in diesem Praxisbeispiel dargestellt, den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung enorm vereinfachen. In extremen Fällen können Sonderaktionen die einzige Möglichkeit darstellen, wie Interessenten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Verzichten Versicherer auf bestimmte Angaben wie beispielsweise Größe und Gewicht oder Angaben zu Freizeitaktivitäten, sinkt das Risiko für eine Ausschlussklausel, Beitragserhöhungen oder Ablehnungen. Auch die Begrenzung der Gesundheitsfragen auf einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise die letzten drei Jahre, kann für Interessenten hilfreich sein. So müssen Behandlungen, die vor dem genannten Zeitraum liegen und keine akuten Auswirkungen mehr auf das Leben des Interessenten haben, gegenüber der Versicherung nicht angegeben werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.
Leiden auch Sie unter einer Vorerkrankung oder üben potenziell gefährliche Freizeitaktivitäten aus, möchten allerdings eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Seit mehr als 25 Jahren haben wir uns als Versicherungsmakler auf die „schweren Fälle“ spezialisiert und zielen stets darauf ab, die ideale Absicherung für unsere Mandanten ausfindig zu machen. Bei Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder weitere Fragen wenden Sie sich gerne kostenlos und unverbindlich an uns.