Arthrose gehört zu den häufigsten Gelenkerkrankungen in Deutschland. Im fortgeschrittenen Stadium können starke Bewegungseinschränkungen eintreten und eine Berufsunfähigkeit verursachen. Deshalb ist es für Betroffene sinnvoll, sich gegen diesen Fall mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Mit dieser Versicherung können finanzielle Einbußen weit besser ausgeglichen werden als mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Wie entwickelt sich eine Arthrose?
Von einer Arthrose sind neben den Knie-, Hüft-, Schulter-, Finger- und Zehengelenken häufig auch die Wirbelsäule und die Sprunggelenke betroffen. Dabei handelt es sich um eine irreparable Schädigung eines Gelenkknorpels, wodurch sich der Abrieb im Gelenk verändert und so mit der Zeit der Gelenkknorpel verschleißt. Am häufigsten sind die Kniegelenke betroffen.
Je nach Ursachen spricht man dabei von einer primären, genetisch bedingten, oder sekundären Gelenkarthrose, wobei letztere häufig auf eine Mangelernährung oder Verletzungen, aber auch auf Über- oder Fehlbelastungen zurückzuführen ist. Betroffene leiden oftmals unter einer verringerten Beweglichkeit und starken Schmerzen bei der Belastung. In einigen Fällen verursacht die Arthrose auch eine vollständige Versteifung des Gelenks.
Was hilft gegen Arthrose?
Gerade zu Beginn einer Arthrose kann oftmals eine Bewegungstherapie oder Ernährungsumstellung helfen, um gegen das Fortschreiten der Arthrose anzukämpfen. Starke Schmerzen können durch Schmerzmittel oder Gelenkinjektionen gelindert werden. Befindet sich die Arthrose jedoch bereits im fortgeschrittenen Stadium, muss in manchen Fällen auf das operative Einsetzen eines Gelenkersatzes zurückgegriffen werden.
Eine Arthrose sollte aber in jedem Fall behandelt werden, da sie sonst Folgeerkrankungen wie Arthritis, Bewegungseinschränkungen, Gelenkfehlstellungen und Schlafstörungen auslösen kann. Die vielen Folgeerkrankungen zeigen, wie hoch das Risiko bei einer bestehenden Arthrose ist, berufsunfähig zu werden.
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arthrose sinnvoll ist
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren aktuellen Beruf auszuüben. Ungefähr jeder 4. deutsche Berufstätige wird im berufsunfähig. Trotz dieser hohen Zahl wird das Risiko jedoch viel zu oft unterschätzt.
Zu viele Arbeitnehmer verlassen sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, von der sie glauben, sie würde eine Berufsunfähigkeit ausreichend absichern. Der große Nachteil ist jedoch, dass die volle Erwerbsminderungsrente nur dann gezahlt wird, wenn man nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, wobei der gelernte Beruf keine Rolle spielt, da es einzig auf die Arbeitsfähigkeit ankommt. Wer eine Arbeitszeit von täglich 3 bis 6 Stunden leisten kann, erhält hingegen nur noch die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Können noch mehr als 6 Stunden gearbeitet werden, besteht überhaupt kein Rentenanspruch mehr. Aus diesem Grund ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert für beinahe jeden Arbeitnehmer, wie das folgende Praxisbeispiel verdeutlicht.
Praxisbeispiel: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift zu kurz
Frau R. arbeitet schon viele Jahre als Schneiderin in einem großen Modehaus. Ihr Bruttoeinkommen beträgt 2.000 Euro im Monat. Seit längerem schon leidet Frau R. unter Arthrose in den Fingern, doch in letzter Zeit sind die Beschwerden besonders akut. Die Arbeiten, die sie bislang immer noch gut erledigen konnte, fallen ihr jetzt immer schwerer.
Sie beklagt neben der Bewegungseinschränkung ihrer Finger auch starke Schmerzen und versucht die Symptome mit Bewegungstherapie und Medikamenten in den Griff zu bekommen. Von einer Operation rät ihr Arzt aus medizinischer Sicht ab.
Frau R. wird zunächst krankgeschrieben und erhält nach 6 Wochen Krankengeld für 2 Jahre. Doch als nach diesem Zeitraum noch immer keine Besserung in Sicht ist, bleibt das Geld der Krankenversicherung aus und Frau R. beantragt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nach gründlicher Prüfung ihrer gesundheitlichen Verfassung wird ihr zugetraut, 3 bis 6 Stunden täglich in irgendeinem anderen Beruf arbeiten zu können, sodass ihr nur die halbe Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird.
Statt des früheren Bruttogehalts in Höhe von 2.000 Euro stehen Frau R. nun nur noch 290 Euro im Monat zur Verfügung. Frau R. ist vollkommen fassungslos und hat nun mit großen Existenzängsten zu kämpfen.
Warum eine Vorerkrankung wie Arthrose den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschwert
Menschen mit Vorerkrankungen müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragszuschlägen und sogar Antragsablehnungen rechnen. Der Grund hierfür liegt in dem erhöhten Risiko, berufsunfähig zu werden, welches die Versicherer nicht zu normalen Konditionen oder auch gar nicht absichern möchten. Allgemein gilt daher: Je umfangreicher und schwerwiegender die Vorerkrankung ist, desto höher fällt der Versicherungsbeitrag aus bzw. desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsantrag abgelehnt wird.
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung eine freiwillige Versicherung ist, sind die Versicherer nicht dazu verpflichtet, Sie trotz höherem Gesundheitsrisiko bei einer Vorerkrankung zu versichern. Daher müssen Sie sich auch mit dem Fall einer Antragsablehnung auseinandersetzen. Offizielle Ablehnungen haben in der Regel einen Eintrag in das Sonderwagnisregister zur Folge, wodurch die weitere Suche nach einem aufgeschlossenen Versicherer zusätzlich erschwert wird. Denn die Versicherer, die im weiteren Verlauf angefragt werden, können einen möglichen Eintrag im Sonderwagnisregister prüfen und daher in ihrer Entscheidung, Sie zu versichern, negativ beeinflusst werden.
Wir sind auf diese Fälle spezialisiert und haben dank jahrelanger Erfahrung schon sehr vielen Mandanten trotz einer Vorerkrankung erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermitteln können. Unsere Leistungen für Sie sind dabei kostenlos, da wir eine Courtage vom Versicherer als Aufwandsentschädigung erhalten. Sie zahlen also wie üblich nur den monatlichen Versicherungsbeitrag im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags.
So gehen wir für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Arthrose vor
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, werden wir Sie zunächst bitten, einen Fragebogen auszufüllen, der alle gesundheitlich relevanten Aspekte abdeckt. Sollten gefährliche Hoobies wie Radsport oder Tauchsport betrieben werden, ist dies über einen separaten Fragebogen zu erfassen. Im nächsten Schritt werden wir auf dieser Grundlage Ihren Versicherungsbedarf ermitteln, aus dem sich die Höhe der Rente ergibt, die Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird.
Nachdem wir Ihre Daten anonymisiert haben, senden wir diese an verschiedene Versicherer im Rahmen einer Risikovoranfrage. Da diese Voranfrage kein offizieller Antrag ist, vermeiden wir sowohl eine mögliche Antragsablehnung als auch eine Eintragung in das Sonderwagnisregister.
Einige der angeschriebenen Versicherer werden erfahrungsgemäß bereit sein, Sie zu versichern, und uns unverbindliche Angebote zukommen lassen. Diese stellen wir Ihnen zur Verfügung, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, übernehmen wir gerne die weitere Abwicklung für Sie. Wir stellen dann den offiziellen Versicherungsantrag und sind der erste Ansprechpartner für den Versicherer bis zur Vertragsunterschrift und darüber hinaus, sofern Sie eine langfristige Zusammenarbeit wünschen.