Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung?

Verschiedene Lebenssituationen und unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass die monatliche Berufsunfähigkeitsrente im Krankheitsfall nicht mehr ausreichen würde, um die nötigen Alltagskosten zu decken. Mit einem Jobwechsel, einer Baufinanzierung oder Zuwachs in der Familie kann der Absicherungsbedarf im Fall einer Berufsunfähigkeit steigen.

Die sogenannte Nachversicherungsgarantie ist eine Möglichkeit, um die monatliche Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen. Während eine festgelegte Beitragsdynamik schrittweise zu einer Erhöhung der monatlichen Rente beiträgt, kann durch die Nachversicherungsgarantie eine sofortige Rentenerhöhung beantragt werden. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darauf geachtet werden, ob eine Nachversicherungsgarantie angeboten wird. Dann muss bei einem erhöhten Absicherungsbedarf keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, sondern die Rente der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung kann gesteigert werden.

Einige Versicherungen fordern für diese Rentenaufstockung eine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung. In diesem Beitrag wird der Unterschied zwischen einer Gesundheitsprüfung und einer Risikoprüfung erklärt.

Erneute Gesundheitsprüfung

Wenn der Versicherungsnehmer seine Monatsrente aufstocken möchte, kann die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen. Diese hat zur Folge, dass der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erneut angegeben werden muss und Auswirkungen auf die Versicherungsbeiträge haben kann.

Wird diese Gesundheitsprüfung nicht verlangt, berechnet sich der zu zahlende Beitrag anhand des Alters und der verbleibenden Versicherungsdauer des Antragstellers. Mögliche Krankheiten, die seit Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgetreten sind, müssen nicht angegeben werden und haben daher auch keine Risikozuschläge zufolge.

Eine erneute Gesundheitsprüfung wird bei einem Antrag auf Rentenerhöhung eher selten durchgeführt. Dafür kann die Versicherung allerdings eine Risikoprüfung vornehmen.

Erneute Risikoprüfung

Bei einer erneuten Risikoprüfung werden zwar keine Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, allerdings werden Risiken wie beispielsweise ein risikoreicher Arbeitsplatz oder die Ausübung eines gefährlichen Hobbys abgefragt. Ein Beruf, bei dem ein hohes Risiko für eine Berufsunfähigkeit besteht, wird von den Versicherungen eher abgelehnt oder mit Risikozuschlägen bewertet, als weniger risikoreiche Berufe.

Ähnliches gilt für Freizeitaktivitäten. Während Hobbys ohne körperliches Risiko kein Problem darstellen, werden beispielsweise Hobbys aus dem Bereich Motor- oder Reitsport als risikoreich angesehen. Solche Freizeitaktivitäten führen oft zu Risikozuschlägen oder einer Antragsablehnung.

Bedeutsamkeit einer erneuten Risikoprüfung

Vor allem jüngere Menschen sollten bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Bedingungen der Nachversicherungsgarantie achten. Möglicherweise wissen sie noch nicht, welchen Beruf sie auswählen oder welche Freizeitaktivitäten sie noch ausüben werden. Dann empfiehlt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die für eine Nachversicherungsgarantie keine neue Risikoprüfung durchführt. So werden neu entstandene Risiken durch beispielsweise einen gefährlichen Beruf nicht berücksichtigt.

Schüler profitieren durch eine risikoarme Berufsgruppeneinschätzung und müssen nur geringe Beiträge für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Wenn die Versicherung keine erneute Risikoprüfung verlangt, können die niedrigen Beiträge trotz möglicher entstandener Risiken weiterhin ohne Zuschläge gezahlt werden.