Was geschieht mit den gezahlten Beiträgen, wenn der Versicherungsnehmer nicht berufsunfähig wird?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Dafür werden monatliche Beiträge gezahlt. Wird ein Versicherungsnehmer während der gesamten Versicherungsdauer nicht berufsunfähig, erhält er seine gezahlten Beiträge in der Regel nicht zurück.

Die Versicherungen nutzen die monatlichen Beiträge der gesunden Versicherungsnehmer, um die Berufsunfähigkeitsrente an die Versicherungsnehmer zu zahlen, bei denen der Leistungsfall eingetreten ist. Wie viele weitere Versicherungen basiert auch die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel auf dem Solidarprinzip.

Eine Rückzahlung ist daher in vielen Fällen gar nicht möglich. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die eine Rückzahlung der Beiträge ermöglichen kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen weisen gewisse Tarifoptionen auf, mit denen der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhalten kann, falls die Leistungen der Versicherungen nicht bezogen wurden. Wie genau die Rückzahlung in solchen Verträgen erfolgt, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgehalten.

Dabei hängt die Höhe der Rückzahlung von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Versicherungsdauer und der Höhe der gezahlten Beiträge ab.

Grafik: Ursachen für Berufsunfähigkeit

Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Daher ist ein passender Schutz gegen das Risiko selbst berufsunfähig zu werden, unerlässlich. Quelle: Morgen & Morgen.

Die Beitragsrückgewähr ist eine Form der Überschussbeteiligung, welche jedes Jahr neu berechnet wird. Somit hängt die Höhe einer möglichen Auszahlung nicht nur von individuellen Faktoren, sondern auch der Berechnungsgrundlage der Versicherungen ab.

Die gezahlten Beiträge werden von der Versicherung geteilt: Ein Teil des Geldes fließt direkt in die reine Risikoabsicherung, ein anderer – meist deutlich geringerer – Teil ist der Sparbeitrag. Dieser wird von den Versicherungen am Kapitalmarkt angelegt und soll später mitsamt der Renditen an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden. Dabei ist die Höhe der Rückzahlung jedoch unsicher und es kann keine festgelegte Summe garantiert werden.

Neben der Beitragsrückgewähr gibt es noch weitere Formen der Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu zählt zum einen die Bonusrente, zum anderen die Beitragsverrechnung.

Im Fall der Bonusrente wird die Überschussbeteiligung über die Rentenzahlungen an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Der Sparbeitrag wird während der gesamten Vertragslaufzeit angelegt und im Idealfall werden Gewinne erwirtschaftet. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, erhält der Versicherungsnehmer höhere monatliche Rentenzahlungen. Wird die versicherte Person jedoch im Rahmen der festgelegten Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, verfällt auch der Anspruch auf die Bonuszahlungen.

Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse in Form von verringerten Beiträgen ausgezahlt. Der Versicherungsnehmer profitiert in diesem Fall auch von der Beitragsverrechnung, wenn er nicht berufsunfähig wird.

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr?

Verträge, die eine Beitragsrückgewähr enthalten, sind häufig teurer als normale Verträge. Daher sollten Interessenten gut überlegen, ob sie die finanzielle Mehrbelastung tragen können und wollen.

Experten sind sich meist einig: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr – in welcher Form auch immer – lohnt sich eher nicht. Die Wahrscheinlichkeit, am Ende der Vertragslaufzeit oder bei einer Kündigung so viel Geld zurückzuerhalten, wie eingezahlt wurde, ist äußerst gering.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in erster Linie dazu da, das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern und sollte nicht als Geldanlage verstanden werden. Entscheidender ist die finanzielle Absicherung im Leistungsfall. Die meisten Versicherer bieten außerdem keine Verträge mit einer Möglichkeit zur Rückzahlung an.

Risiko- und Altersvorsorge sollten grundsätzlich getrennt voneinander betrachtet werden. Wer sich aus finanziellen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten kann, findet hier einige Alternativen zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sollten Sie auf der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sein oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

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