Was geschieht mit den gezahlten Beiträgen, wenn der Versicherungsnehmer nicht berufsunfähig wird?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Dafür werden monatliche Beiträge gezahlt. Wird ein Versicherungsnehmer während der gesamten Versicherungsdauer nicht berufsunfähig, erhält er seine gezahlten Beiträge in der Regel nicht zurück.
Die Versicherungen nutzen die monatlichen Beiträge der gesunden Versicherungsnehmer, um die Berufsunfähigkeitsrente an die Versicherungsnehmer zu zahlen, bei denen der Leistungsfall eingetreten ist. Eine Rückzahlung ist daher in vielen Fällen gar nicht möglich.
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen weisen gewisse Tarifoptionen auf, mit denen der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhalten kann, falls die Leistungen der Versicherungen nicht bezogen wurden. Dabei hängt die Höhe der Rückzahlung von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Versicherungsdauer und der Höhe der gezahlten Beiträge ab. Verträge, die eine Beitragsrückgewähr enthalten, sind häufig teurer als normale Verträge. Daher sollten Interessenten gut überlegen, ob sie die finanzielle Mehrbelastung tragen können und wollen. Wie genau die Rückzahlung in solchen Verträgen erfolgt, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgehalten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in erster Linie dazu da, das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern und sollte nicht als Geldanlage verstanden werden. Die meisten Versicherer bieten außerdem keine Verträge mit einer Möglichkeit zur Rückzahlung an.
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