Kann man die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen?

Die Beiträge, die der Versicherungsnehmer für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Prinzipiell ist es möglich, die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abzusetzen. Das liegt daran, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen zählt und daher steuerlich absetzbar ist. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Höchstbetrag der jährlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen nicht überschritten wird. Auch Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen, weshalb der absatzbare Höchstbetrag nicht komplett auf die Berufsunfähigkeitsversicherung angewendet werden kann.

Ob die Beiträge wirklich geltend gemacht werden können, hängt von der Versicherungsart, der Höhe der Beiträge und dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ab. Bei Basisrenten oder einer Direktversicherung ist es meist möglich, die Beiträge von der Steuer abzusetzen. Der Nachteil liegt allerdings in der Auszahlung der Rente im Leistungsfall, denn dann muss ein Teil der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden.

Wie sinnvoll ist die Angabe der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuerklärung?

Ob es sich lohnt, die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Einkommenssteuerklärung anzugeben, sollte immer im Einzelfall geprüft werden. Je nach Versicherungsart und Beitragshöhe können die Vor- und Nachteile individuell ausfallen, weshalb eine pauschale Antwort nicht möglich ist.

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