Erwerbsminderungsrente Landwirte

Für Landwirte gilt das Alterssicherungsgesetz für Landwirte, nach dem sie und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen pflichtversichert sind.

Landwirte werden in Paragraph 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) folgendermaßen definiert:

(2) Landwirt ist, wer als Unternehmer ein auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen der Landwirtschaft betreibt, das die Mindestgröße (Absatz 5) erreicht. Unternehmer ist, wer seine berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder Mitglieder einer juristischen Person gelten als Landwirt, wenn sie hauptberuflich im Unternehmen tätig und wegen dieser Tätigkeit nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente für Landwirte

Ehemalige Landwirte können eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente Landwirte beantragen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss vor Beginn der Erwerbsminderung abgelaufen sein,
  • Sie müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben,
  • Den Richtlinien der gesetzlichen Rentenversicherung nach als erwerbsgemindert gelten und
  • Ihr landwirtschaftliches Unternehmen vollständig abgegeben/aufgegeben haben.

Versicherungsfreiheit für Landwirte

In Paragraph 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sind Ausnahmen zur Versicherungspflicht von Landwirten geregelt:

Versicherungsfrei sind

  1. Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, die
    a) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder
    b) bei Beginn der Versicherung die Wartezeit nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr erfüllen können,
  2. Landwirte, die eine Rente unter Berücksichtigung von § 21 Absatz 8 Satz 2 beziehen und
  3. mitarbeitende Familienangehörige, solange sie als Landwirt in der Alterssicherung der Landwirte versichert sind.