Teilzeitklausel

Während die Zahl der Erwerbstätigen steigt, sinkt gleichzeitig der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Ursache für den Versicherungsrückgang lassen sich verschiedene Probleme feststellen, die den Interessenten einen Versicherungsabschluss erschweren. Dazu zählen unter anderem Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys, risikoreiche Berufe oder eine unzureichende Beantwortung der Gesundheitsfragen. Kommt es dann zu einem Vertragsabschluss, können auch im Versicherungsfall noch Hindernisse auftreten, die dazu führen, dass die Versicherung die vereinbarte Rente nicht zahlt. Ein mögliches Hindernis ist hierbei die Frage, ob die versicherte Person in Teilzeit oder in Vollzeit arbeitet. Was die Arbeitszeit mit den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun hat und welche Auswirkungen sich für die versicherten Personen ergeben, erfahren Sie hier.

Teilzeit oder Vollzeit?

Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten, verbringen meist ungefähr 40 Stunden in der Woche an ihrem Arbeitsplatz. Als Teilzeitbeschäftigter gelten hingegen die Menschen, die im Vergleich zu einer Vollzeit beschäftigten Person deutlich weniger Stunden in der Woche arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmer, die nur halbtags arbeiten oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten liegt also deutlich unter der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten.

Grafik: Beschäftigung in Deutschland

In dieser Grafik wird deutlich, dass die Anzahl der Beschäftigten stetig steigt. Auch die Zahl der geringfügig entlohnten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die weniger Wochenstunden arbeiten als die Vollzeitbeschäftigten, steigt. Quelle: Bundesagentur für Arbeit.

Die Teilzeitklausel

Wieso führen einige Versicherungen eine sogenannte Teilzeitklausel ein? Der Grund dafür ist, dass Arbeitnehmer bei Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente einen Berufsunfähigkeitsgrad erfüllen müssen. Bei den meisten Versicherungen muss dieser Grad bei 50 % liegen. Das heißt, dass die versicherte Person erst dann als berufsunfähig eingestuft wird, wenn sie weniger als 50% ihrer gewohnten Arbeitszeit erbringen kann. Die Berechnung der Arbeitszeit geschieht häufig in Wochenstunden.

Aus dieser Bedingung ergibt sich allerdings ein Problem für Teilzeitbeschäftigte: Sie müssen viel stärker erkranken, um den benötigten Grad der Berufsunfähigkeit erreichen zu können. Kann ein Arbeitnehmer in Vollzeit statt 40 Stunden in einer Woche nur noch 20 Stunden arbeiten, hat er den Grad der Berufsunfähigkeit erreicht. Im Gegensatz dazu arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter beispielsweise allerdings regulär nur 20 Stunden in der Woche. Um als berufsunfähig zu gelten, darf der Arbeitnehmer also nur noch 10 Stunden in der Woche arbeiten können. Die Beeinträchtigung ist für Teilzeitbeschäftigte folglich viel größer als für Vollzeitbeschäftigte.

Um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Teilzeitbeschäftigte attraktiver zu machen, bieten viele Versicherungen eine Teilzeitklausel an. Mit dieser Klausel soll den Teilzeitarbeitnehmern der Nachweis der Berufsunfähigkeit erleichtert werden. Dabei kann die Formulierung der Klausel je nach Versicherung variieren und somit andere Bedingungen für den Nachweis der Berufsunfähigkeit festlegen. Einige Versicherungen weichen beispielsweise von der starren Arbeitszeit in Wochenstunden ab und berücksichtigen unter anderem auch Tätigkeiten, die der Familienversorgung oder der Pflege der Angehörigen dienen. Hierbei ist es wichtig, die unterschiedlichen Formulierungen der Versicherungen genauestens zu prüfen, damit die Teilzeitklausel keine Nachteile mit sich bringt. Gerne können Sie sich bei uns melden, wenn Sie konkrete Fragen zur Teilzeitklausel haben. Wir unterstützen Sie kostenlos beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.