Berufsunfähigkeit Steuerberater
Steuerberater sind unter bestimmten Voraussetzungen bei Berufsunfähigkeit über das zuständige Versorgungswerk abgesichert.
Ein Auszug aus der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung lautet zum Beispiel:
„Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit hat ein Mitglied, das vor dem Zeitpunkt, zu dem es erstmals vorgezogenes Altersruhegeld beziehen kann berufsunfähig geworden ist, Antrag auf Ruhegeld stellt und die berufliche Tätigkeit einstellt (Eintritt des Versorgungsfalls); der Anspruch besteht ab dem Ersten des Monats, der auf den Eintritt des Versorgungsfalles folgt. Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen, im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben.“
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um über das für Sie zuständige Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit Steuerberater eine Leistung zu beziehen, können Sie am besten direkt erfragen. Unserer Liste der Versorgungswerke für Steuerberater können Sie die entsprechende Adresse entnehmen.