Berufsunfähigkeitsversicherung trotz scheinbar gefährlicher Hobbys abschließen – Extrem- und Funsport

Sportarten und andere Freizeitaktivitäten können den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung negativ beeinflussen, wenn sie das Berufsunfähigkeitsrisiko des Interessenten erhöhen. Ob und in welchem Maß ein Hobby das Berufsunfähigkeitsrisiko erhöht, entscheidet jede Versicherung individuell – bei gefährlichen Sportarten sollten Interessenten sich allerdings auf einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel einstellen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Versicherungen unterschiedliche Extrem- beziehungsweise Funsportarten bewerten. Eine Einschätzung zu gängigeren Hobbys aus verschiedenen Bereichen wie Automobilsport, Reitsport, Wintersport oder Bergsport finden Sie hier.

Funsport als Risikofaktor

Funsport oder auch Extremsportarten gehen häufig mit Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln einher. Das liegt vor allem an der erhöhten Verletzungs- und Unfallgefahr, die für die Versicherungen auch ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko bedeutet. Generell gilt: Je extremer und gefährlicher der Sport, desto näher liegt die Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem gibt es auch einige Funsportarten, die zur Normalannahme oder nur mit geringen Risikozuschlägen angenommen werden können.

Wichtig:

Eine pauschale Einschätzung darüber, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gewisse Sportart bewerten wird, ist aufgrund von verschiedenen Faktoren wie persönlichen Informationen und internen Abläufen in den Versicherungen kaum möglich. Die hier vorgenommen Einschätzungen, wie verschiedene Sportarten von den Versicherungen bewertet werden, sollen daher lediglich als Orientierung dienen.

Aerodium

Aerodium ist auch bekannt als Bodyflying und beschreibt die Freizeitaktivität, bei der Menschen in vertikalen Windtunneln fliegen. Wie genau die Berufsunfähigkeitsversicherung diese Sportart einschätzt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und daher individuell.

Asphaltsurfen

Asphaltsurfen ist eine spezielle Art des Skatens, bei dem die Interessenten auf einem speziellen Brett stehen. Diese Sportart gilt als Extremsportart, weshalb Interessenten sich auf mittlere Risikozuschläge um 25 Prozent einstellen sollten.

Base-Jumping

Unter Base-Jumping wird das Fallschirmspringen von festen Objekten wie Bergen verstanden. Die Gefahr für Verletzungen und Unfälle ist sehr hoch, weshalb mit einer Ablehnung gerechnet werden kann.

Baumclimbing

Wie das englische Wort Baumclimbing schon verrät, geht es bei dieser Sportart um das Klettern auf Bäume. Dabei besteht immer das Risiko zu stürzen, weshalb die Versicherungen in der Regel Risikozuschläge von mindestens 25 Prozent erheben.

Bungee-Jumping

Ähnlich wie beim Base-Jumping sollten Interessenten, die regelmäßig Bungee-Jumping betreiben, sich auf eine Ablehnung einstellen.

Heli-Bodyflying

Im Gegensatz zum Indoor Bodyflying wird der Sportler hierbei an einem Helikopter fixiert und baumelt an diesem hinab. Diese Sportart ist nicht nur eine Extremsportart, sondern auch sehr gefährlich und führt zu einer Antragsablehnung.

House-Running / Gebäudeklettern

House-Running oder auch Gebäudeklettern beschreibt das Gehen bzw. Klettern auf bzw. von einem Gebäude. Auch bei dieser ausgefallenen Sportart sollten Interessenten sich auf eine Ablehnung einstellen.

Inline-Skating

Im Vergleich zu den anderen vorgestellten Sportarten ist Inline-Skating deutlich risikoärmer und wird in der Regel zur Normalannahme versichert.

Kitebuggy-Sailing

Beim Kitebuggy-Sailing sitzt der Sportler in einem Buggy, der von einem Kite gezogen wird. Diese Sportart wird häufig am Strand ausgeübt und mit einem mittleren Risikozuschlag bewertet.

Paintball

Paintball ist ein Mannschaftssport, bei dem die Teams sich gegenseitig mit Farbkugeln abschießen. Tatsächlich kann ein Vertragsabschluss zur Normalannahme möglich sein. Einige Versicherungen erheben aber auch geringe bis mittlere Risikozuschläge.

Rock-Boarding

Im Gegensatz zum typischen Snowboard fehlt bei dieser Sportart der Schnee: Der Sportler fährt auf einem Snowboard einen Steinberg hinunter. Die Sportart gilt als sehr gefährlich und führt in der Regel zu Ablehnungen.

Rock-Jumping

Beim Rock-Jumping besteht das Ziel darin, von einem Stein zum anderen zu springen, ohne hinunterzufallen. Die Sportart ist gefährlich und wird mit Ablehnungen bewertet.

SCAD-Jumping

Das SCAD-Jumping oder SCAD Diving ist die Steigerung des Bungee-Jumpings. Der Sportler fällt aus einer Höhe von rund 50 Metern ungesichert auf ein Sicherheitsnetz. Die Bewertung der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist klar: Ablehnung.

Skaterhockey

Beim Skaterhockey wird Hockey auf Inline-Skates gespielt. Zwar ist das Verletzungsrisiko höher als bei reinem Hockey, allerdings wird diese Sportart trotzdem in den meisten Fällen zur Normalannahme versicherbar sein.

Skysurfen

Skysurfer springen mit einem Fallschirm gesichert und einem Brett an den Füßen aus einem Hubschrauber und können so in der Luft surfen. In den Versicherungen wird die Sportart mit einer Ablehnung bewertet.

Speedflying

Sppedflying oder auch Speedriding sind abgewandelte Arten des Gleitschirmfliegens und zählen zu den Extremsportarten. Daher reagieren Versicherungen in der Regel mit einer Antragsablehnung.

Zorbing

Beim Zorbing steckt der Sportler in einer aufblasbaren Kugel aus PVC und rollt einen Berg hinunter. Das Verletzungsrisiko ist eher gering, weshalb diese ungewöhnliche Sportart in der Regel zur Normalannahme versichert werden kann.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei einigen dieser Extrem- oder Funsportarten wird wohl jede angefragte Versicherung mit einer Antragsablehnung reagieren. Das Berufsunfähigkeitsrisiko steigt mit Freizeitaktivitäten wie Bungee-Jumping, Rock Boarding oder House-Running einfach zu stark. Zwar sind diese Sportarten wohl nicht die bekanntesten, allerdings werden sie doch von einigen Adrenalinjunkies ausgeübt, die nicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit verzichten wollen. Gibt es trotz K.O.-Hobby eine Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Anonymisierte Risikovoranfragen können den Interessenten die Suche nach einer attraktiven Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich erleichtern. Sie ermöglichen eine anonyme Antragsstellung, die zwar Informationen über Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Hobbys beinhaltet, aber keinerlei Rückschlüsse auf die personenbezogenen Daten des Interessenten zulässt. Dadurch kann die Versicherung den Interessenten bei einer Antragsablehnung den Interessenten nicht in die Sonderwagnisdatei aufnehmen.

Für einige der Extremsportarten würden voraussichtlich auch die Risikovoranfragen wenig Erfolg bringen. Zwar kann der Interessent verschiedene Versicherungen vergleichen, allerdings hilft der Vergleich nicht, wenn alle Versicherungen den Antrag aufgrund des gefährlichen Hobbys pauschal ablehnen. Stattdessen können Sonderaktionen hilfreich sein.

Mögliche Sonderaktionen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

In besonders extremen Fällen können Sonderaktionen helfen. Einige Versicherungen bieten zeitlich begrenzte Aktionen an, die den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung erleichtern sollen. Verzichtet eine Versicherung beispielsweise auf die Frage nach der Ausübung risikoreicher Freizeitaktivitäten, müssen auch Extremsportarten gegenüber der Versicherung nicht angegeben werden. Dabei ist nicht jede Sonderaktion für jeden Interessenten gleichermaßen geeignet, da Sonderaktionen meist auf eine bestimmte Alters- oder Berufsgruppe abgestimmt sind. Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.

Üben Sie ein extremes Hobby aus und befürchten, keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können? Nehmen Sie gerne kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung sind wir besonders auf die „schweren Fälle“ spezialisiert und begleiten auch Sie auf dem Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.