Wir erhalten immer wieder Fragen dazu, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden und wie sich ein Auslandsaufenthalt auf den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken kann. Daher beschäftigen wir uns in diesem Beitrag mit allen wichtigen Infos rund um das Thema BU und Ausland.
Inhalt
BU-Schutz im Ausland
Wer plant, über einen längeren Zeitraum im Ausland zu leben oder zu arbeiten und bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat stellt sich schnell die Frage, ob der Schutz der Versicherung auch über die Landesgrenzen hinaus besteht.
Bei den meisten Versicherungen ist mittlerweile ein internationaler oder weltweiter Schutz enthalten. In diesen Fällen gilt: Der BU-Schutz besteht weiterhin.
Einschränkungen möglich
Jedoch sollten Sie nicht blind davon ausgehen, dass auch Ihre Versicherung internationalen Schutz bietet. Vor allem bei älteren Tarifen sind örtliche oder zeitliche Einschränkungen möglich.
So kann beispielsweise der Geltungsbereich der Versicherung ausdrücklich auf Deutschland begrenzt sein. Es ist außerdem möglich, dass nur Auslandsaufenthalte bis zu einer bestimmten Dauer abgesichert sind. Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen schafft Klarheit.
Allerdings gibt es auch bei international geltende Berufsunfähigkeitsversicherungen Fälle, in denen trotz Berufsunfähigkeit kein Versicherungsschutz gilt. Bestimmte Ereignisse wie innere Unruhen oder Kriege sind häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen – egal, in welchem Land sich die versicherte Person befindet.
Eintritt der Berufsunfähigkeit im Ausland
Einer der denkbar ungünstigsten Zeitpunkte: Es kommt während eines Auslandsaufenthaltes zu einem Unfall oder einer Erkrankung und die Berufsunfähigkeit tritt ein. Für die dann erforderlichen Untersuchungen kann die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen, dass diese in Deutschland stattfinden.
Vor allem in weit entfernten Ländern oder Ländern, die nicht dieselben medizinischen Standards wie Deutschland haben, kann es vorkommen, dass die Versicherung auf eine Untersuchung in Deutschland besteht.
In einigen Fällen kommt die Versicherung für die Kosten, die bei einer Rückreise anfallen würden, auf. Dazu zählen nicht nur Reise- sondern auch Unterbringungskosten. Welche Kosten genau und in welcher Höhe übernommen werden, kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Jedoch werden die Kosten nicht immer übernommen und müssen dann von der versicherten Person selbst übernommen werden.
Einige Versicherungen akzeptieren allerdings auch Untersuchungen außerhalb von Deutschland. Auch in diesem Fall lohnt der Blick in die eigenen Vertragsbedingungen.
Reglungen für Auswanderer
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und darüber nachdenkt auszuwandern, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz über die Grenzen hinaus besteht. Ist dies der Fall, kann der Vertrag beim Auswandern beibehalten werden und die versicherte Person kann sich weiterhin auf den Versicherungsschutz verlassen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre aktuelle Versicherung weltweiten BU-Schutz bietet, sollten Sie bei Ihrem Ansprechpartner nachfragen.
Besteht der langfristige Wunsch Deutschland zu verlassen, sollte bei Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Klausel zur weltweiten Absicherung geachtet werden.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Auslandsaufenthalt
Welchen Einfluss hat ein Auslandsaufenthalt jedoch auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Sollte der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des potenziellen Vertragsabschlusses nicht in Deutschland liegen, kann es zu Problemen kommen. Häufig kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur abgeschlossen werden, wenn sich der Hauptwohnsitz der versicherten Person in Deutschland befindet. Wer also plant, auszuwandern, sollte sich frühzeitig um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern.
Weitere Informationen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier: