Zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Möglichkeit. Von diesem Risiko ist unabhängig von Alter und Gesundheitszustand jeder betroffen und die gesetzliche Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard ohne das reguläre Einkommen halten zu können.

Immer wieder stellen sich Interessenten jedoch die Frage, ob sie ihre gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit berufsunfähig werden. In der Regel ist die Antwort auf diese Frage einfach: Nein. Versicherungen basieren auf dem Solidaritätsprinzip und finanzieren die Rente für die versicherten Personen, bei denen der Leistungsfall eingetreten ist, teilweise über die Beiträge der anderen Versicherungsnehmer.

Besonders junge und gesunde Menschen sehen daher oftmals nicht die Notwendigkeit, die eigene Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern: Sollte der Leistungsfall nicht innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit eintreten, scheinen die gezahlten Beiträge umsonst gewesen zu sein. Tatsächlich bieten einige Versicherungen die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr abzuschließen. Was das konkret bedeutet, welche Konsequenzen sich für die versicherte Person ergeben und wie sinnvoll diese Vertragsform ist, erfahren Sie hier.

Für wen lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Obgleich junge und gesunde Menschen sich dem Risiko der eigenen Berufsunfähigkeit oft nicht ausreichend bewusst sind, sollte über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden. Vor Unfällen oder Krankheiten ist niemand geschützt und das gewohnte Leben kann sich innerhalb von Sekunden komplett verändern. Eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung aus dem Jahr 2018 zeigt: Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig. Das sind immerhin 25 Prozent.

Grafik: Arbeitsunfälle in Deutschland von 2016 bis 2022

Jedes Jahr werden rund 800.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Zuletzt konnte zwar – vermutlich aufgrund der Pandemie – ein Rückgang der Arbeitsunfälle verzeichnet werden, jedoch wird deutlich, wie häufig Unfälle am Arbeitsplatz vorkommen. Je nach Schwere des Unfalls können die Folgen zur Berufsunfähigkeit führen. Quelle: DGUV, nach Statista.

Gerade für sehr junge Menschen mit gutem Gesundheitszustand lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie werden in der Regel von den Versicherungen als besonders risikoarm eingestuft und können so von geringen Beitragszahlungen profitieren.

Natürlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso ratsam für Menschen, die bereits älter sind oder unter Vorerkrankungen leiden. Pauschal gesehen ist für diese Interessenten das Risiko einer Berufsunfähigkeit deutlich höher, weshalb der Wunsch nach einer passenden Absicherung automatisch steigt. Leider steigt mit einem erhöhten Alter und Vorerkrankung auch die Risikoeinstufung der Versicherungen und Interessenten sollten sich auf Beitragszuschläge und Ausschlussklauseln einstellen. In besonders extremen Fällen kann es zur Antragsablehnung kommen.

Deshalb müssen Menschen mit Vorerkrankung jedoch nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten: In mehr als 25 Berufsjahren haben wir uns als unabhängige Versicherungsmakler speziell auf die „schweren Fälle“ spezialisiert und konnten bereits vielen unserer Mandanten auf dem Weg zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung begleiten. Hier können Sie Beispiele aus unserem Praxisalltag nachlesen.

Wer sich Gedanken darüber macht, ob sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt, wenn der Leistungsfall nicht eintritt, der fragt sich bald, ob die Möglichkeit besteht, die gezahlten Beiträge wieder zurückzubekommen. Diese Möglichkeit stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Was bedeutet Beitragsrückgewähr?

Tatsächlich gibt es bei einigen wenige Anbietern die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der sogenannten Beitragsrückgewähr abzuschließen. Bei dem gängigsten Modell der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Sparvertrag kombiniert. Natürlich werden die genauen Vertragskonditionen zur Rückzahlung der Beiträge von den jeweiligen Anbietern festgelegt. Generell werden die monatlich zu zahlenden Beiträge in jedem Fall höher, dafür erhält der Versicherungsnehmer Geld zurück, sollte er während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig werden. Wie hoch dieser Geldbetrag ist, hängt vom entsprechenden Vertragsmodell ab.

Wird ein Vertrag ausgewählt, der seine Beitragsrückgewähr über eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Sparvertrag ermöglicht, wird ein geringer Teil der monatlichen Beiträge am Kapitalmarkt angelegt. Dieser sogenannte Sparbeitrag sorgt im besten Fall für Renditen, welche die Versicherung am Ende der Vertragslaufzeit mitsamt der angesparten Sparbeiträge an den Versicherungsnehmer auszahlt.

Was geschieht im Kündigungsfall?

Natürlich kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Welche weiteren Bedingungen erfüllt sein müssen, kann der Versicherungsnehmer in den jeweiligen Vertragsbedingungen einsehen.

Wird ein Vertrag mit Beitragsrückgewähr frühzeitig beendet, erhält der Versicherungsnehmer nur einen kleinen Teil des Geldes zurückerstattet. Basierte der Vertrag auf einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Sparvertrag, ist die Rückzahlung geringer, wenn der Vertrag nur über einen kurzen Zeitraum lief. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto kleiner ist der Gewinn, der aus der Kapitalanlage entstehen kann.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?

Nachdem nun geklärt worden ist, was eine Beitragsrückgewähr ist und wie diese funktioniert, stellt sich immer noch die Frage, ob der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll ist. Unsere Antwort: Eher nicht. Die deutlich erhöhten Beiträge bedeuten nicht, dass am Ende der Vertragslaufzeit eine hohe Summe an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Es lohnt sich nicht, diese Art der Absicherung als Altersvorsorge zu nutzen. Das Geld, welches für die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird, dient eben ausschließlich diesem Zweck.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Risikovorsorge und trägt nicht aktiv zur Altersvorsorge bei. Für die versicherte Person ist eine zuverlässige Absicherung im Leistungsfall entscheidend und es sollte auch ausschließlich diese Absicherung bezahlt werden.

Tipps für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Risikoabsicherung der eigenen Arbeitskraft und die Altersvorsorge sollte getrennt voneinander betrachtet werden. Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind in der Regel die zu zahlende Beiträge. Außerdem ist es ratsam, nicht den erstbesten Anbieter auszuwählen, sondern verschiedene Versicherungsangebote miteinander zu vergleichen.

Für ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen empfehlen wir, nicht unbedacht verschiedene Versicherungen anzufragen. Es besteht die Gefahr, im Fall einer Antragsablehnung in die sogenannte Sonderwagnisdatei aufgenommen zu werden, wodurch der Vertragsabschluss bei anderen Anbietern ebenfalls erschwert werden kann.

Egal ob Vorerkrankung oder nicht: Hier finden Sie einen Wegweiser, der Ihnen den Weg zu Berufsunfähigkeitsversicherung genaustens beschreibt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie jederzeit kostenfrei und unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.