Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der besten Möglichkeiten, um sich gegen das finanzielle Risiko, welches durch eine Berufsunfähigkeit ausgelöst wird, abzusichern. Wird die versicherte Person berufsunfähig, erhält diese monatliche Rentenzahlungen, die den Verlust des Einkommens ausgleichen sollen. Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für so gut wie jeden Arbeitnehmer. Besonders wichtig ist die Absicherung über eine solche Versicherung aber für Menschen, die in allen Fällen auf ihr Einkommen angewiesen sind wie beispielsweise die Hauptverdiener einer jungen Familie.

Allerdings ist der Versicherungsabschluss nicht für jeden Menschen im gleichen Maß möglich. Individuelle Faktoren wie das Alter, der Gesundheitszustand, der Beruf sowie die Ausübung potenziell risikoreicher Freizeitaktivitäten können dazu führen, dass der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird. In den meisten Fällen zieht diese Ablehnung Konsequenzen mit sich: Die abgelehnte Person kann in die Sonderwagnisdatei der Versicherungen aufgenommen werden. Dort werden nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch der Ablehnungsgrund vermerkt. Da auch andere Versicherungen Zugriff auf diese Datei haben, kann der Versicherungsabschluss in Zukunft bei einer neuen Versicherung ebenfalls erschwert werden.

Wie sollten Interessenten also vorgehen, wenn sie bereits eine Ablehnung erhalten haben?

Wie kommt es zu einer Antragsablehnung?

Die meisten Interessenten, die sich vor der Antragsstellung nicht ausreichend mit der Thematik der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt haben, erwarten womöglich nicht, dass ihr Antrag abgelehnt werden könnte. Sie fragen den Versicherungsschutz häufig direkt über die jeweilige Versicherung an und füllen die erforderlichen Dokumente aus. Dabei sind sie sich möglicherweise den Konsequenzen ihrer Angaben nicht bewusst: Krankheiten, risikoreiche Freizeitaktivitäten oder das Berufsbild können Ablehnungsgründe darstellen.

Bei einer großen Zahl der Interessenten kann der Versicherungsschutz wie gewünscht geboten werden. Immer wieder kommt es aber dazu, dass der Versicherungsschutz gänzlich abgelehnt oder nur gegen eine Erhöhung der zu zahlenden Beiträge oder samt einer Ausschlussklausel angeboten wird. Auch wenn eine Krankheit und die eventuell dafür nötig gewordenen Behandlungen bereits verjährt sind und der Interessent restlos geheilt ist, kann die Krankheit ihm bei Antragsstellung zum Verhängnis werden. Genauso steht es um Freizeitaktivitäten: Hobbys, die für den Interessent zum Alltag gehören wie beispielsweise Motorrad fahren oder Reitsport auf Wettbewerbsniveau, können aufseiten der Versicherung schnell zu Beitragserhöhungen, Ausschlussklauseln oder im schlimmsten Fall zur Antragsablehnung führen.

Grafik: BU Annahmequote bei Vorerkrankungen

In den meisten Fällen werden die Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen. Nur rund 3,6 Prozent aller Anträge werden abgelehnt. Deutlich häufiger wird der Versicherungsschutz nur samt Ausschlussklausel angeboten. Quelle: Morgen&Morgen.

Konsequenzen einer Ablehnung

Die erste Konsequenz einer Ablehnung liegt auf der Hand: Der Interessent erhält nicht die gewünschte Absicherung und ist weiter dem finanziellen Risiko durch eine Berufsunfähigkeit ausgesetzt.

Die zweite Konsequenz ist einigen Menschen nicht bewusst. Wird der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive personenbezogener Daten bei der Versicherung eingereicht, kann der Interessent im Fall einer Ablehnung in die Sonderwagnisdatei aufgenommen werden.

Was ist die Sonderwagnisdatei?

Die Sonderwagnisdatei wurde 1993 als Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft eingeführt und besteht aus verschiedenen Versicherungssparten. Eine dieser Sparten bezieht sich auf den Versicherungsbereich Leben, zu welchem auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt. Dort werden Informationen über jene Interessenten gespeichert, deren Antrag abgelehnt wurde. Auch Interessenten, die das Angebot der Versicherung aufgrund eines Risikozuschlages oder der Hinzunahme einer Ausschlussklausel selbst abgelehnt haben, werden in die Sonderwagnisdatei aufgenommen. Gespeichert werden unter anderem personenbezogene Daten sowie Informationen zur Einschätzung der Versicherung (Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln aufgrund medizinischer Erschwernisse). Auf die gespeicherten Daten können auch andere Versicherungen zugreifen.

Eine Aufnahme in die Sonderwagnisdatei bedeutet also, dass andere Versicherungen bei erneuter Antragsstellung ihre Interessenten überprüfen können. Bestehen akute, schwere Erkrankungen, ist ein Eintrag in der Sonderwagnisdatei sicherlich keine gute Startbedingung für den Versicherungsabschluss bei einem anderen Anbieter. Auch wenn die Ablehnung noch nicht lange zurückliegt, kann der Abschluss bei einer zweiten Versicherung erschwert werden.

Trotzdem gilt: Ein Eintrag in der Sonderwagnisdatei bedeutet nicht automatisch, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr möglich ist! In vielen Fällen gelingt es, den gewünschten Versicherungsschutz trotz Vorerkrankung zu erhalten – unabhängig von einem Eintrag in der Sonderwagnisdatei.

Was tun nach einer Ablehnung?

Nach einer Ablehnung sollte der Interessent daher nicht in Panik verfallen: Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen weiter möglich. Es sollten lediglich einige Dinge beachtet werden, bevor ein neuer Antrag bei der nächsten Versicherung eingereicht wird.

Nicht alle Versicherungen nehmen aktiv an der Sonderwagnisdatei teil, indem sie ihre Ablehnungen melden und nicht alle Versicherungen nutzen die Sonderwagnisdatei passiv, indem sie ihre Interessenten routinemäßig abfragen lassen. Viele Versicherungen fragen Interessenten nicht mehr regelmäßig ab, sondern berechnen das Risiko einer Berufsunfähigkeit allein aus den Angaben des Interessenten. Auf diese Umstände sollte man sich als Interessent allerdings nicht verlassen, sondern den sicheren Weg wählen: Der Weg zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte – besonders in den „schweren Fällen“ – mit einem Experten an der Seite gegangen werden.

Nehmen Sie gerne unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf. Mit mehr als 25 Jahren in der Versicherungsbranche sind wir auf die schweren Fälle spezialisiert und können Ihnen auch nach einer vorhergehenden Ablehnung weiterhelfen. Dazu erstellen wir mit Ihrer Hilfe anonymisierte Risikovoranfragen und leiten diese an die Versicherungen weiter. Da Voranfragen keine offizielle Antragsstellung darstellen, können die Versicherungen diese auch nicht ablehnen.

Aufnahme in die Sonderwagnisdatei verhindern: Anonymisierte Risikovoranfragen

Auch wenn die Aufnahme in die Sonderwagnisdatei nicht automatisch bedeutet, dass der Interessent keine Versicherung mehr finden wird, lohnt es sich, den Eintrag von Anfang an zu umgehen. Dies kann mithilfe von anonymisierten Risikovoranfragen sichergestellt werden.

Anonymisierte Risikovoranfragen lassen keinerlei Rückschluss auf die personenbezogenen Daten des Interessenten zu und verhindern so eine Aufnahme in die Sonderwagnisdatei. Außerdem kann eine anonymisierte Risikovoranfrage von der Versicherung nur beantwortet und nicht abgelehnt werden.

Für Privatpersonen ist es nicht leicht, selbst eine anonymisierte Risikovoranfrage zu erstellen. Rückschlüsse auf die eigene Person können nicht nur durch Flüchtigkeitsfehler im Formular möglich werden, auch die verwendete E-Mail-Adresse liefert der Versicherung oft wichtige Hinweise. Um sicherzugehen, dass keinerlei persönliche Informationen übermittelt werden, können die anonymisierten Risikovoranfragen von Versicherungsmaklern erstellt werden. Dieser Service ist für Sie kostenlos und ermöglicht es Ihnen, einen Eintrag in die Sonderwagnisdatei von Anfang an zu verhindern.

Besonders für Menschen, die aufgrund von schweren Erkrankungen oder risikoreicher Freizeitaktivitäten bereits eine Ablehnung erhalten haben, bietet die Möglichkeit der anonymisierten Risikovoranfragen häufig die letzte Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Leiden auch Sie unter einer solchen Erkrankung oder üben gefährliche Freizeitaktivitäten aus? Geben Sie die Hoffnung nicht auf und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten

Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.