Was genau passiert eigentlich, wenn jemand seiner Berufsunfähigkeitsversicherung meldet, dass der Leistungsfall, also die eigene Berufsunfähigkeit, eingetreten ist? Welche Abläufe starten nach dieser Meldung in der Versicherung und wie lange dauert es in der Regel, bis der Antrag geprüft ist und die vereinbarte Leistung ausgezahlt wird? Diese Fragen sollen in diesem Blogeintrag geklärt werden. So sollen versicherte Personen besser nachvollziehen können, welche Prozesse in der Versicherung ablaufen, bis es zur Leistungsauszahlung kommt.
Inhalt
Schritt 1: Meldefrist beachten!
Eine Berufsunfähigkeit kann unerwartet und aus verschiedenen Gründen auftreten. Sei es eine Krankheit oder ein unglücklicher Unfall: Plötzlich hat sich das Leben des Betroffenen völlig verändert und das Ausüben des eigenen Berufs ist unter Umständen nicht mehr möglich. Um die Berufsunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung anzugeben, kann es je nach Vertrag bestimmte Bedingungen geben. So darf beispielsweise bei einigen Versicherungen der Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Melden gegenüber der Versicherung nicht länger als drei Monate betragen. Diese Meldefrist kann je nach Versicherung unterschiedliche Zeiträume festlegen. Einige Versicherungen verzichten hingegen auf eine Meldefrist und zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend.
Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, genau über die eigenen Vertragsbedingungen informiert zu sein, um über die Vorgaben zur Meldefrist ausreichend informiert zu sein. Ein Ablauf der Meldefrist kann zur Folge haben, dass die Berufsunfähigkeitsrente erst ab dem Monat der Meldung und nicht ab dem eigentlichen Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Auch bei einem unverschuldeten Verpassen der Meldefrist zahlen nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherungen rückwirkend. Entscheidend ist dann, ob die Vertragsbedingungen eine Klausel zur rückwirkenden Leistungszahlung beinhalten. Ist diese Klausel nicht enthalten, sollte auch bei unverschuldetem Verpassen der Frist nicht mit einer rückwirkenden Zahlung gerechnet werden. Meldefristen können beispielsweise dann unverschuldet verpasst werden, wenn auf einen schweren Unfall ein längerer Aufenthalt im Koma folgt.
Schritt 2: Berufsunfähigkeit vom Arzt bescheinigen lassen
Um die eigene Berufsunfähigkeit zu melden, wird in der Regel eine ärztliche Begutachtung benötigt. Diese soll der Versicherung Auskunft darüber geben, welche Diagnose vorliegt und wie lange die Erkrankung voraussichtlich anhalten wird. Welcher Arzt die Berufsunfähigkeit feststellt, ist für die Versicherung nicht relevant. Meist erfolgt die Ausstellung der Bescheinigung allerdings vom behandelnden Arzt. Dabei ist es wichtig, dass der Arzt nicht nur eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sondern auch eine darüber hinaus gehende Berufsunfähigkeit oder auch die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Je nach Versicherungsbedingungen leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel bei einer Arbeitsunfähigkeit, die auf einen absehbaren Zeitraum begrenzt ist, nicht. Dafür müsste im Vertrag eine spezielle Klausel enthalten sein, nämlich die Arbeitsunfähigkeits-Klausel.
Schritt 3: Versicherung informieren
Wurde die Berufsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigt, kann die Versicherung über den eingetretenen Leistungsfall informiert werden. Der Versicherungsnehmer steht gegenüber der Versicherung in der Beweispflicht, wofür auch die ärztliche Bescheinigung über die Berufsunfähigkeit nötig ist. Für die Meldung an die Versicherung benötigt der Versicherungsnehmer einige Unterlagen:
- Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente
- Fragebogen zur Berufsunfähigkeit der Versicherung
- Ärztliche Unterlagen
- evtl. weitere, persönliche Dokumente
Die nötigen Dokumente, die für den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ausgefüllt werden müssen, können die Versicherungsnehmer in der Regel von ihrer Versicherung anfordern. Sie beinhalten beispielsweise Informationen zur berufsunfähigen Person, Angaben zum Gesundheitszustand und zum Beruf sowie Informationen zum behandelnden Arzt oder möglichen Krankenhäusern. Bei Unfällen, die das Eingreifen der Polizei oder Staatsanwaltschaft notwendig gemacht haben oder noch machen werden, sind ebenfalls Informationen über die beteiligten Dienststellen anzugeben. Der Umfang der nötigen Angaben kann je nach Versicherung variieren, fällt in der Regel allerdings recht groß aus. Versicherungsnehmer sollten sich in jedem Fall ausreichend Zeit für die Erstellung des Antrags und die Beantwortung des Fragebogens nehmen, um keine falschen Angaben zu machen. Diese könnten die Auszahlung der Leistung deutlich verzögern und in extremen Fällen sogar zu einer vorübergehenden oder anhaltenden Leistungsverweigerung führen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren behandelnden Arzt oder weitere involvierte Stellen, um falsche Angaben zu vermeiden. Vermeiden Sie widersprüchliche Angaben und achten Sie darauf, dass Ihre Angaben mit denen, die Sie gegenüber anderen Versicherungen getätigt haben, übereinstimmen.
Schritt 4: Prüfung des Antrags
Nachdem der Antrag mit allen notwendigen Informationen bei der Versicherung eingegangen ist, werden interne Abläufe zur Prüfung eingeleitet. Diese können je nach Versicherung unterschiedlich lange dauern. Eine pauschale Aussage drüber, wie lang dieser Prozess dauert, ist kaum möglich. Die Prüfung kann wenige Wochen bis einige Monate dauern. Falls die interne Prüfung der Versicherung deutlich länger dauern sollte, wird die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend gezahlt. Die Versicherung prüft, ob die Angaben plausibel sind. Je ordentlicher und detaillierter die Angaben sind, desto höher ist in der Regel die Wahrscheinlichkeit, dass die Prüfung zugunsten des Versicherungsnehmers ausfällt. Zum Prüfverfahren der Versicherung zählen beispielsweise auch Rückfragen bei Ärzten und anderen beteiligten Stellen. Spätestens in dieser Phase fallen unwahre Angaben auf und können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Sie können zu einer langen Prüfungsdauer führen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung. Je mehr Zweifel die Versicherung am Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente hat, desto intensiver werden die Angaben überprüft.
Schritt 5: Leistungszahlung oder Ablehnung
Im letzten Schritt erfährt der Versicherungsnehmer, ob der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente angenommen oder abgelehnt wurde. Ablehnungsgründe können unter anderem sein, dass der nötige Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wurde oder bestimmte Klauseln wie beispielsweise Ausschlussklauseln die Leistungszahlungen verhindern. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Ablehnungsgründe.
Im besten Fall führt die Prüfung durch die Versicherung dazu, dass die Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig und in den vorher vereinbarten Zeitabständen ausgezahlt wird.
Gerade bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente werden häufig Fehler gemacht, die später kaum noch zu korrigieren sind. Daher empfiehlt es sich, vor der Beantragung professionellen Rat einzuholen. Wir empfehlen unseren Mandanten immer einen geeigneten Fachanwalt, der gegen eine Kostenpauschale den Leistungsantrag begleitet.