Seit mehr als einem Jahr leben die Menschen auf der ganzen Welt unter den Auswirkungen der 2019 in Wuhan erstmals ausgebrochenen Krankheit COVID-19. Neben Kontaktbeschränkungen zählt auch das Tragen einer Maske sowie vereinzelte Ausgangsbeschränkungen zur Tagesordnung im Zeitalter der Pandemie. Nun gibt es verschiedene Produzenten für Impfstoffe gegen das Corona Virus. Zwar schützt die Impfung nicht vollständig vor einer Infektion, allerdings sorgt sie dafür, dass der Krankheitsverlauf nicht so schwer verläuft. Einige Menschen stehen der Impfung skeptisch gegenüber und fragen sich, ob die Impfung möglich Nebenwirkungen hervorrufen kann. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Nebenwirkungen möglich sind und ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für etwaige Impfschäden aufkommt.

Welche Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen?

In Deutschland sind derzeit vier Impfstoffe zugelassen: ein Impfstoff des Unternehmens BioNTech / Pfizer, ein weiterer von Johnson & Johnson, der nächste von Moderna und der letzte von AstraZeneca. Zu Beginn der Impfphase lag in Deutschland ein sogenanntes Priorisierungssystem vor, welches die Reihenfolge der zu impfenden Menschen regeln sollte. Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Arbeitnehmer in diversen Pflegeberufen sollten zuerst geimpft werden. Seit dem 07.06.2021 wurden die Hausärzte und Hausärztinnen in die Impfkampagne miteingeschlossen und die Priorisierung fiel weg. Jeder, der sich gegen das Corona Virus impfen lassen möchte, kann sich um einen Termin bemühen. Die Impfung ist nicht verpflichtend.

Grafik: Verabreichte Impfdosen in Deutschland

In Deutschland werden jeden Tag eine Vielzahl an Menschen gegen das Corona Virus geimpft. Nordrhein-Westfalen ist mit 14.078.184 Impfungen das Bundesland, welches bis jetzt am meisten geimpft hat. Für eine vollständige Immunität benötigen alle Impfstoffe außer der Impfstoff von Johnson & Johnson eine Zweitimpfung. Das Bundesland mit den meisten vollgeimpften Menschen ist derzeit das Saarland. Quelle: Impfdashboard.de

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Die bisher bekannten Nebenwirkungen einer Corona Impfung unterscheiden sich je nach Impfstoff leicht. Nebenwirkungen sind von normalen Impfreaktionen zu unterscheiden. Impfreaktionen treten auch bei Impfungen gegen andere Krankheiten wie beispielsweise Grippe oder Tetanus auf. Zu diesen zählen unter anderem Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Gelenkschmerzen, Schmerzen oder Schwellungen an der Einstichstelle, Rötungen, Müdigkeit und grippeähnliche Symptome. Impfreaktionen treten auf, weil sich das Immunsystem der geimpften Person mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Diese Reaktionen sind völlig normal und zeugen von einem gesunden Immunsystem.

Nebenwirkungen einer Corona Impfung sind sehr selten. Bemerken geimpfte Personen auch einige Tage oder gar Wochen nach dem Impftermin noch Beschwerden, sollte ein Arzt konsultiert werden. Noch seltener als gewisse Nebenwirkungen auftreten, können diese in einigen wenigen Fällen zu Impfschäden führen. Impfschäden können beispielsweise thrombotische Ereignisse oder eine erhöhte Gerinnungsaktivität im Körper sein. Diese Erkrankungen sind laut jetzigem Kenntnisstand vorrangig auf den Impfstoff von AstraZeneca zurückzuführen.

Impfschäden treten bereits 4 bis 16 Tagen nach der Impfung auf, von einem späteren Auftreten der Impfschäden gehen Experten zu diesem Zeitpunkt nicht aus. Impfschäden treten äußerst selten auf, da die Impfstoffe vor der Marktzulassung gründlich getestet wurden. Das Risiko an einem schweren Krankheitsverlauf zu erkranken und die damit verbundenen Nebenwirkungen sind deutlich höher als das Risiko, nach der Impfung unter bleibenden Impfschäden zu leiden.

Leistet meine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Impfschäden?

Sollten nach einer Impfung allerdings doch Impfschäden auftreten, regelt das neue Infektionsschutzgesetz, wer für die entstandenen Schäden haftet. Betroffene bleibender Impfschäden erhalten ein Anspruch auf Versorgung, solange sie ein dokumentiertes Aufklärungsgespräch mit einem Arzt, sowie das eigene Einverständnis zur Impfung nachweisen können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen genau dann zahlen, wenn die versicherte Person entsprechend den vorher festgelegten Vertragskonditionen berufsunfähig wird. Impfschäden sind als Ursache für eine Berufsunfähigkeit ebenso valide, wie ein Unfall oder eine andere Erkrankung. Vorsicht gilt, wenn die Versicherungen in ihren AGBs Leistungen bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Impfschäden explizit ausschließen. Diese Klausel haben allerdings nur sehr wenige Berufsunfähigkeitsversicherungen in ihren AGBs stehen, sodass die Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen leistet, sobald die versicherte Person berufsunfähig ist.