Ende 2019 brach in Wuhan, China eine neuartige Krankheit aus, für die bis dahin keine Ursache festgestellt werden konnte. Die Atemwegserkrankung COVID-19, umgangssprachlich Corona, brachte grippeähnliche Symptome mit sich und breitet sich bald auf der ganzen Welt aus. Am 11. März 2020 wurde die Krankheitswelle von der Weltgesundheitsorganisation zur weltweiten Pandemie erklärt.
Auch Deutschland blieb von der Pandemie nicht verschont. Bis heute ist die Krankheit und die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung im Alltag deutlich spürbar. Eine Infektion mit Corona erfordert eine umgehende Selbstisolierung der betroffenen Person in Form von häuslicher Quarantäne, um die Krankheit einzudämmen. Bei einigen Menschen verläuft die Krankheit ohne Symptome, andere Erkrankte müssen im Krankhaus sogar künstlich beatmet werden.
Auch die Versicherungen, die Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten, mussten sich an die neue Situation anpassen. Wie beeinflusst eine mögliche Corona Infektion den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Versicherer haben daher einige Informationen zum Ablauf eines Versicherungsabschluss im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht. Dabei sollte beachtet werden, dass die Maßnahmen der Versicherungen sich jederzeit ändern und nicht pauschalisiert werden können. Außerdem müssen die Maßnahmen der einzelnen Versicherer nicht miteinander übereinstimmen. Bei einem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Umgang der Versicherung mit dem Coronavirus erfragt werden.
Inhalt
Konsequenzen eines positiven Corona Test
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, müssen einige Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Darunter fällt nicht nur die aktuelle gesundheitliche Lage, sondern auch vergangene Arzt- oder Krankenhausbesuche. Die Angabe eines positiven Corona Tests ist erforderlich, da eine COVID-19 Infektion den Krankheitszustand beeinflusst und eine ärztliche Behandlung erfordern kann.
Weist der Versicherungsnehmer keine Symptome der Krankheit auf, so kann nach vollständiger und folgenloser Heilung der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Eine vollständig geheilte Corona Erkrankung beeinflusst den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Einige Versicherungen warten allerdings, bis die Erkrankung einige Wochen her ist, um mögliche Folgeschäden ausschließen zu können.
Ist der Versicherungsnehmer allerdings nicht nur positiv getestet worden, sondern weist auch die typischen Symptome einer Corona Infektion auf, so werden weitere Angaben nötig. Die Versicherung kann verschiedene medizinische Informationen wie beispielsweise Arztbriefe und Behandlungsmethoden anfordern, um den Verlauf der Krankheit besser einschätzen zu können. Eine Antragsrückstellung von sechs Monaten wird nötig, damit mögliche Folgen der Corona Erkrankung ausgeschlossen werden können. Ist die symptomatische Erkrankung ohne Folgen ausgeheilt und der Rückstellungszeitraum verstrichen, ist ein normaler Versicherungsabschluss prinzipiell wieder möglich.
COVID-19 Erkrankung mit Langzeitfolgen
Infektionen mit dem Coronavirus heilen nicht immer folgenlos aus. Folgeerkrankungen können beispielsweise Atembeschwerden oder eine langanhaltende Störung des Geschmacks- und Geruchssinns sein. Wird im Rückstellungszeitraum der Versicherung eine Folgeerkrankung festgestellt, muss die Versicherung individuell prüfen, um welche Erkrankung es sich handelt und ob ein Versicherungsabschluss weiterhin möglich ist. Denkbar wäre ein Vertragsabschluss mit Ausschlussklauseln oder Risikozuschlägen.
Konsequenzen eines negativen Corona Test
Ein negativer Corona Test hat keine Auswirkungen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wurde der Test bei einem Arzt durchgeführt, muss der Test nur angegeben werden, weil ein Arztbesuch stattgefunden hat. Erfolgte der Test jedoch in einer Teststelle, beispielsweise in einer Apotheke, ist die Angabe gegenüber der Versicherung nicht notwendig.
Quarantänemaßnahmen
Vorsorglich getroffene Quarantänemaßnahmen, die ohne Krankheitserscheinungen durchgeführt wurden, müssen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung meist nicht angegeben werden.