Viele Unfallversicherungen bieten Tarife mit Beitragsrückgewähr an. Häufig handelt es sich hierbei um Tarife mit integriertem Sparvertrag. Was zunächst tatsächlich nach einem sehr verlockenden Angebot klingt, erweist sich bei genauer Betrachtung häufig als äußerst unprofitabel für den Verbraucher.

Grafik: Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr besteht aus Unfallschutz und Sparvertrag

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr setzt sich aus einer Kombination von Unfallschutz und Sparvertrag zusammen. (Quelle: Eigene grafische Darstellung)

Integrierte Sparverträge verursachen zusätzliche Kosten

Zwar suggerieren die genannten Tarife eine Rückerstattung der Versicherungsbeiträge, funktioniert dies allerdings nur, wenn die Versicherungsunternehmen genügend Zinsen erwirtschaften. Da diese in der Regel jedoch auf weniger rentable Sparverträge zurückgreifen, gilt ein hoher Zinsgewinn als eher unwahrscheinlich. Darüber hinaus verursachen integrierte Sparverträge zusätzliche Kosten.

Wichtig

Letztlich ist zu beachten, dass die Versicherungen meist eine Klausel in ihre Verträge einbauen, laut welcher bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung keine Beitragsrückzahlung erfolgt.

Tarife ohne Beitragsrückgewähr sind im Vergleich wesentlich günstiger

Häufig verschweigen die Versicherungen ihren potentiellen Kunden, dass ohne die Beitragsrückgewähr einzelne Tarife wesentlich günstiger sind. Schließlich müssen in diesen Fällen keine Kosten für den Sparvertrag einkalkuliert werden.

Eine herkömmliche Unfallversicherung lässt sich bereits ab zehn Euro monatlich abschließen und liegt damit preislich deutlich unter den Beitragszahlungen für Tarife mit Beitragsrückgewähr. Wer dennoch an einem Sparvertrag interessiert ist, sollte das auf diesem Wege eingesparte Geld lieber selbstständig anlegen.

Grundsätzlich sollte an erster Stelle aber eine Absicherung mittels einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung stehen.

Wichtiger Hinweis

Sogenannte Kombiprodukte, die Risikoabsicherungen und Sparverträge vereinen, sind meist überteuert und daher für den Versicherungsnehmer unvorteilhaft. Daher sollte bei einem Versicherungsabschluss stets darauf geachtet werden, ob ein solches Kombiprodukt vorliegt.