Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer – worauf ist zu achten?

Wenn Sie Lehrer sind, oder werden wollen, fragen Sie sich vielleicht einmal, worauf bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer zu achten ist, also bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Hierbei ist zunächst der exakte Berufsstatus zu unterscheiden, schließlich gibt es Lehrer, die freiberuflich tätig sind, Lehrer im Angestelltenverhältnis und verbeamtete Lehrer.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Lehrer, verbeamtet

Für verbeamtete Lehrer kann die Ergänzung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer durch eine Dienstunfähigkeitsklausel unter Umständen zu einer vereinfachten Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente begründen kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Lehrer, freiberuflich, angestellt

Bei freiberuflich tätigen Lehrern und Lehrern im Angestelltenverhältnis greift die Dienstunfähigkeitsklausel hingegen nicht. Um so wichtiger ist es daher, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer – wenn sie denn Freiberufler oder Angestellte sind – auf besonders kundenfreundliche Versicherungsbedingungen zu achten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Lehrer ist nicht gleich Lehrer

Es gibt inzwischen mehr und mehr Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Berufsbild des Lehrers auch nach Fachgebieten unterscheiden. So kann es sein, dass Sportlehrer eine andere Versicherungsprämie für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen müssen, als Kunstlehrer oder Deutschlehrer.

Nutzen Sie unsere Beratung, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer zu bekommen, die wirklich zu Ihnen passt.

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