Sehr wichtig. Nichts bleibt, wie es ist. Ganz besonders gilt das auch für die Kaufkraft des Geldes. In welcher Höhe auch immer Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherungsrente abschließen: Achten Sie auf Ihr Recht zur Dynamischen Anpassung, mindestens bis zum Alter von 55 Jahren. So wird sich die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Mit dieser Anpassung geht auch eine Erhöhung der zu zahlenden Beiträge einher. Die Beitragsdynamik liegt meist zwischen zwei und vier Prozent. So kann die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur an äußere Faktoren wie die Inflation angepasst werden, auch persönliche Entwicklungen, die eine erhöhte Absicherung erfordern, können berücksichtigt werden.

Sie können einer Dynamisierung in der Regel in zwei Jahren hintereinander widersprechen, im dritten Jahr müssen Sie einmal die Dynamisierung ‚mitmachen’, damit Ihnen dieses Recht der Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten bleibt. Wollen (oder müssen) Sie mit einer relativ geringen Berufsunfähigkeitsrentenhöhe Ihren Vertrag beginnen, wenn möglich sollten Sie das vermeiden. Dann achten Sie auf die Erhöhungs- und Anpassungsoptionen die Ihnen ermöglichen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.  So können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung erweitern können, sobald die finanziellen Mittel Ihnen dafür zur Verfügung stehen oder die Ansprüche gewachsen sind. Diese  Option sollte wenn möglich auch, ohne das es einen besonderen Anlass bedarf,  innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsschluss zumindest für junge Leute zur Verfügung stehen.