Berufsunfähigkeitsversicherung Glossar

Annahmerichtlinien sind von der Versicherungsgesellschaft formulierte Regeln, z.B. welche Berufsgruppe sich bis zu welcher Höhe versichern kann, oder ab wann eine ärztliche Untersuchung notwendig wird.

Beitragszahlungsdauer nennt man den Zeitraum, in dem man Beiträge für den Versicherungsschutz zahlt.

Beitragsfreistellung bedeutet, dass im Leistungsfall der Versicherer die Zahlung der Beiträge für Sie übernimmt; Sie haben also Versicherungsschutz, ohne selber dafür weiterhin bezahlen zu müssen. Eine Beitragsfreistellung bei Berufunfähigkeit gibt es auch als Zusatzbaustein für einen Altersvorsorgevertrag, sodass im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge weiter bespart wird, ohne dass Sie selber dafür Beiträge aufbringen müssen.

Beitragsverrechnung nennt man die Variante der Überschussbeteiligung, bei der von der garantierten Versicherungsprämie die Überschüsse sofort abgezogen, also verrechnet werden. Es entsteht so eine nicht garantierte zu zahlende Versicherungsprämie.

BU ist eine gängige Abkürzung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

BUZ ist eine Abkürzung für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Hierbei ist die Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit nur ein Anhängsel zu einer Hauptversicherung, z.B. einer Lebens-, oder Rentenversicherung. Muss in dieser Konstruktion der Hauptvertrag einmal ruhen, oder gar gekündigt werden, trifft dieses Schicksal in aller Regel auch die Zusatzversicherung.

Dynamisierung nennt man das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung die versicherte Leistung gegen Zahlung einer höheren Prämie abzusichern. Der Versicherer macht dann in der Regel jedes Jahr das Angebot, Prämie und Leistung zu erhöhen. Das Angebot muss nicht jedes mal angenommen werden. Die Dynamisierung soll den Kaufkraftverlust durch die Inflation wettmachen. Man unterscheidet die Dynamisierung der versicherten Rente bevor man berufsunfähig ist und die Dynamisierung der bei Berufsunfähigkeit ausgezahlten Rente.

DU ist eine Abkürzung für eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Eintrittsalter meint das Alter der versicherten Person beim Abschluss einer Personenversicherung. Für viele Versicherer hat man bereits am 01. Januar das Eintrittsalter, das dem Geburtstag im laufenden Kalenderjahr entspricht.

Erhöhungsoption nennt man das in den Versicherungsbedingungen verankerte Recht, meist innerhalb bestimmter Fristen ohne Anlass oder auch anlassbezogen die versicherte Leistung ohne erneute, oder mit erleichterter Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Erstprüfung meint die erstmalige Prüfung des Versicherers, ob für die versicherte Person ein bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe auch Nachprüfung).

EU ist eine Abkürzung für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Gesundheitsprüfung meint das Recht des Versicherers, sich an Hand von Fragen im Versicherungsantrag, aber auch durch weitere Formulare, ärztliche Auskünfte und Atteste und bei hohen zu versichernden Renten auch durch ärztliche Untersuchungen ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen, schließlich will der Versicherer wissen, auf welches "Risiko" er sich einlässt. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt bei Antragsstellung und stets, wenn Sie eine höhere Leistung absichern wollen. Ausnahmen: Dynamisierung und Erhöhungsoption.

Gliedertaxe nennen die Privaten Unfallversicherungen eine Tabelle, die wiedergibt, welche Beeinträchtigung welchen Invaliditätsgrad gemäß ihrer Versicherungsbedingungen ergibt. Beispiel: Verlust eines Arms im Schultergelenk 70%. Bedeutet, dass sich ein Invaliditätsgrad von 70% ergibt, was ohne Berücksichtigung einer Progression und anderer Faktoren zu einer Leistung von 70% der Grundinvaliditätssumme führt.

Hinzuverdienstgrenzen meint bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Grenzen, bis zu der Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung durch eine Erwerbstätigkeit hinzuverdienen können. Unterschiedlich hohe Grenzen bewirken keine / eine anteilige / eine vollständige Kürzung der Erwerbsminderungsrente.

Hauptversicherung ist versicherungstechnisch der übergeordnete Versicherungsvertrag, zum Beispiel eine Risiko-Lebensversicherung, an den eine BUZ angehängt werden kann.

Invitatio-Anfrage ist ein vollständig vom Interessenten ausgefülltes und unterschriebenes Versicherungsantrags-Formular, das der Versicherer als Anfrage interpretiert und mit einem Angebot unter Zusendung der vollständigen Verbraucherinformation beantwortet. Damit aus einem solchen Angebot des Versicherers ein Versicherungsvertrag wird, muss der Interessent die Annahme des Angebotes nochmals bestätigen.

Leistungsdauer nennt man den Zeitraum, in dem der Versicherer seine Leistung erbringt, z.B. die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt.

Leistungsfall ist die Situation, in der der Versicherer die versicherte Leistung erbringen soll, also zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen soll.

Karenzzeit ist eine Frist, in der zwar Versicherungsschutz besteht, der Versicherungsfall auch eingetreten sein kann, aber dennoch keine Versicherungsleistung erbracht wird. So kann z.B. vereinbart werden, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente erst 6 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zu zahlen beginnt.

Leistungsstaffelung nennt man das Verhältnis, ab wie viel Prozent Berufsunfähigkeit der Versicherer wie viel Prozent der versicherten Rente zahlt. Der Standardfall lautet: Ab 50% Berufsunfähigkeit werden 100% der Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Police ist englisch und heisst Polizei. Im Versicherungsjargon ist Police allerdings eine andere Bezeichnung für den Versicherungsschein.

Probeantrag nennt man einen vollständig ausgefüllten jedoch nicht unterschriebenen Versicherungsantrag, der dazu dient, dem Versicherer alle für die Risikoprüfung relevanten Informationen zukommen zu lassen. Im Gegensatz zu einem unterschriebenen Antrag ist der Interessent nicht an die Bindefrist gebunden. Versicherer, die Probeanträge bearbeiten, unterbreiten auf dieser Grundlage ein rechtsverbindliches Angebot, dass der Interessent annehmen oder ablehnen kann.

Nachprüfung meint das Recht des Versicherers, beliebig oft das (Weiter-) Bestehen einer bereits anerkannten Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Für die Nachprüfung gelten oft andere Klauseln, als für die Erstprüfung.

Risikoprüfung meint das Recht des Versicherers, sich über die Gesundheitsprüfung hinaus auch zum Beispiel hinsichtlich des Berufes, des Alters, des Einkommens und der gewünschten Versicherungshöhe und -Dauer ein Bild davon zu machen, auf welches Risiko er sich einlässt, wenn er Sie versichert.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung meint einen für sich allein stehenden Versicherungsvertrag, bei dem nur die Berufsunfähigkeitsrente und in der Regel die Beitragsfreistellung für diesen Vertrag versichert ist.

Überschussdeklaration. Überschüsse entstehen zum Beispiel, weil der Versicherer vorsichtig kalkuliert und real geringere Schäden auftreten, als eingepreist sind. Überschüsse können auch durch Kapitalanlagen entstehen. In jedem Fall sind Überschüsse nicht garantiert und werden von Jahr zu Jahr festgelegt, im Fachjargon "deklariert" genannt.

Unfallbegriff ist eine feststehende Definition aus dem Bereich der Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB). Voraussetzung demnach ist, dass man 1) plötzlich durch ein 2) von außen auf den Körper wirkendes 3) Ereignis (Unfallereignis) 4) unfreiwillig eine 5) Gesundheitsschädigung erleidet. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, handelt es sich in der Regel nicht um einen Unfall gemäß der AUB. Manche Versicherer haben den Unfallbegriff allerdings zwischenzeitlich erweitert, z.B. um Erfrieren, Ersticken, Ertrinken.

Versicherungsschein ist das Dokument, das den Rahmen des Versicherungsvertrages beschreibt: Wer wogegen wie lange und zu welcher Versicherungsprämie versichert ist, welche Bedingungen gelten sollen usw.

Versicherungsdauer nennt man den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz besteht.

Versicherungsnehmer ist derjenige, der einen Versicherungsvertrag "nimmt", also Vertragspartner und Kunde der Versicherungsgesellschaft wird. Der Versicherungsnehmer hat Pflichten und Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

Versicherte Person ist die Person, die in einem Versicherungsvertrag versichert wird, sie muss nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer sein und hat deutlich weniger Rechte und Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft, als der Versicherungsnehmer.

Versicherungsvermittler vermitteln Versicherungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Man unterscheidet Vermittler, die das im Auftrag der Versicherungsgesellschaft tun (gebundene und ungebundene Versicherungsvertreter) und diejenigen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden (Versicherungsmakler und Versicherungsberater) .

Versorgungslücke nennt man den Unterschied zwischen dem gewohnten oder gewünschten Einkommen und dem realistisch zu erwartenden Einkommen zum Beispiel bei Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Altersrente.

 
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